# taz.de -- Drohende Prokon-Insolvenz: „Anlegern droht ein Riesenverlust“ | |
> Mit der Kündigung sichern sich Genussrechtsinhaber zumindest den Anspruch | |
> auf ihr Geld, sagt Fachanwalt Thorsten Krause | |
Bild: Dunkle Zeiten für die Inhaber der Prokon-Genussrechte. Ihnen wird gerate… | |
taz: Herr Krause, wie ernst schätzen Sie die Insolvenzwarnung der Prokon | |
Unternehmensgruppe ein? | |
Thorsten Krause: Ich nehme diese Warnung sehr ernst. Prokon hat erklärt, | |
dass eine Planinsolvenz nur dann zu vermeiden sei, wenn mindestens 95 | |
Prozent des Genussrechtskapitals im Unternehmen verbleibt. Das ist eine | |
extrem hohe Quote. Mit anderen Worten bedeutet das, dass Prokon derzeit | |
bestenfalls nur noch über liquide Mittel von 5 Prozent des demnächst | |
fälligen Genussrechtskapitals verfügt. | |
Welche Folgen hätte es für die Anleger, sollte Prokon Ende Januar | |
Planinsolvenz anmelden? | |
Bei einer Insolvenz können die Genussrechtsinhaber das Nachsehen haben, | |
weil sie gegenüber anderen Gläubigern nachrangig behandelt werden. Sie | |
kommen erst zum Zuge, nachdem alle Forderungen vollständig bedient wurden. | |
Ohne einen gründlichen Einblick in die Firmenbücher lässt sich aber nicht | |
beurteilen, wie groß die Insolvenzmasse überhaupt werden könnte. | |
Könnte die Insolvenz für Prokon-Anleger mit dem Totalverlust ihrer | |
Genussrechte enden? | |
Ich halte einen Totalverlust eher für unwahrscheinlich. Aber ich erwarte, | |
dass Anlegern bei einer Insolvenz ein sehr, sehr großer Verlust droht. | |
Wenn Anleger ihre Genussrechte jetzt kündigen, beschleunigen sie die | |
mögliche Insolvenz. Halten sie still, stellen sie sich möglicherweise | |
schlechter als andere, die frühzeitig gekündigt haben. Was sollten sie tun? | |
Für den Einzelnen ist es sinnvoll, seine Ansprüche jetzt durch Kündigung | |
der Genussscheine fällig zu stellen. Denn niemand kann derzeit sagen, in | |
welchem Umfang der Wert der Genussscheine zukünftig etwa im Zuge einer | |
Sanierung durch einen Kapitalschnitt gemindert wird. Mit einer Kündigung | |
sichert sich der Anleger zumindest den Anspruch auf seine Forderung in | |
voller Höhe. | |
Stellen sich Anleger, die ihre Genussrechte vor einer drohenden Insolvenz | |
kündigen, gegenüber jenen besser, die ihre Genussrechte nicht kündigen? | |
Aus Genussrechten, die vor einer Insolvenz gekündigt wurden, entsteht ein | |
Anspruch gegenüber der Prokon auf Auszahlung, der nicht mehr nachrangig zu | |
behandeln ist. Allerdings könnte der Insolvenzverwalter letztlich | |
entscheiden, die Forderungen aller Genussrechte-Inhaber gleich zu behandeln | |
– unabhängig davon, ob sie ihre Einlagen gekündigt haben oder nicht. | |
13 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Tarik Ahmia | |
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