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# taz.de -- Nach Insolvenzanmeldung: Ungewissheit um Prokon
> Der Windanlagen-Finanzierer hat Insolvenz angemeldet. Die Sorge um
> Anlegergeld und Arbeitsplätze wächst. Die Regierung will riskante
> Finanzprodukte notfalls verbieten.
Bild: Prokons Sitz in Itzehohe: Hier wird am Donnerstagnachmittag die Pressekon…
ITZEHOE dpa | Der Windanlagen-Finanzierer Prokon hält Zehntausende
Kapitalanleger und rund 1.300 Arbeitnehmer in Atem. Am Mittwoch meldete das
Unternehmen beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz an. Das hat den Hamburger
Rechtsanwalt Dietmar Penzlin als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Am Donnerstag erhoffen sich Anleger und Beschäftigte der Firma Auskunft
über das weitere Vorgehen von Penzlin. Am Nachmittag (um 14.30 Uhr) ist auf
dem Prokon-Firmengelände eine Pressekonferenz geplant.
Der Insolvenzverwalter hatte zuvor bereits angekündigt, dass der
Geschäftsbetrieb zunächst ohne Einschränkungen weiterläuft. Löhne und
Gehälter der Mitarbeiter könnten drei Monate lang aus dem Insolvenzgeld
finanziert werden.
Das Unternehmen selbst stellte in Aussicht, sein Geschäftsmodell verändern
zu wollen. „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind
zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden“,
hieß es nach Bekanntgabe der Insolvenzantrages. Gemeinsam mit dem
vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit den Anlegern „werden wir
alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von Prokon zu sichern“.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte betont,
die Prokon-Insolvenz biete auch eine Chance. „Wir haben als Land das
Interesse, dass die produzierenden Teile fortgeführt werden“, sagte Meyer.
Es werde noch in dieser Woche Gespräche mit allen Akteuren in Itzehoe
geben.
Prokon hatte am 10. Januar auf seiner Homepage seine 75.000 Anleger
aufgerufen, ihr Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen und
Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Anderenfalls drohe eine Insolvenz.
Kürzlich hatte das Unternehmen mitgeteilt, 227 Millionen Euro von 1,4
Milliarden Euro an Genusskapital seien gekündigt worden. Um eine Insolvenz
zu verhindern, hätten laut Prokon 95 Prozent des Kapitals vorerst in der
Firma bleiben müssen.
## Regulierungspläne nach Prokon-Pleite vorangetrieben
Nach der Insolvenz von Prokon will die Bundesregierung einem Medienbericht
zufolge den Verkauf einzelner riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger in
Zukunft notfalls [1][beschränken oder sogar verbieten]. Die beteiligten
Ministerien seien sich darüber einig, die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit
einer entsprechenden Ermächtigung auszustatten, berichtete die Süddeutsche
Zeitung in ihrer Donnerstagsausgabe. Die seit längerem laufenden
Vorarbeiten würden jetzt wegen des Falls Prokon intensiviert. Zudem solle
die Bafin den Verbraucherschutz bei der Prüfung von
Wertpapierverkaufsprospekten stärker ins Visier nehmen.
Laut SZ steht das Bundesfinanzministerium einem Vorschlag des neuen
Parlamentarischen Staatssekretärs im Justizministerium, Ulrich Kelber
(SPD), für besseren Anlegerschutz wohlwollend gegenüber. Ressortchef
Wolfgang Schäuble (CDU) denke in die gleiche Richtung wie Kelber und wolle
einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge die Koalitionsvereinbarung zum
Verbraucherschutz „eins zu eins“ umsetzen. „Hierzu gehört zunächst auch…
konsequente Aufarbeitung des aktuellen Falles 'Prokon' und eventuell
hieraus resultierender Konsequenzen“, zitierte das Blatt aus einer
Ministeriums-Stellungnahme.
Obwohl der Anlegerschutz auf europäischer und nationaler Ebene in den
vergangenen Jahren bereits verbessert und der Verkauf sogenannter
Genussrechte stärker reguliert worden sei, prüfe das Ministerium nach
eigenen Angaben permanent, „ob noch Regelungslücken bestehen“. Auf Anfrage
der Zeitung habe Schäubles Haus aber auch erklärt: „Dies ändert nichts
daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner
eigenen Entscheidung zu investieren zukommt. Der Anleger soll in der Lage
sein, eine verständige und informierte Anlageentscheidung zu treffen.“
23 Jan 2014
## LINKS
[1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/reaktion-auf-prokon-insolvenz-bundesr…
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