| # taz.de -- Urteil Europäischer Gerichtshof: Verbot von Leerverkäufen rechtens | |
| > Hochspekulative Finanzwetten auf fallende Aktienkurse bleiben in der EU | |
| > verboten. Großbritannien hatte geklagt. London sah nationale Belange | |
| > durch das EU-Recht tangiert. | |
| Bild: Die Londoner Börse ist wichtig für Großbritannien. Einschränkungen ko… | |
| BRÜSSEL rtr/afp | Das europaweite Verbot bestimmter Leerverkäufe verstößt | |
| nicht gegen EU-Recht. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof | |
| (EuGH) am Mittwoch und wies damit überraschend die Klage Großbritanniens | |
| zurück, das die Kompetenzen der EU-Börsenaufsicht ESMA bei der Regelung | |
| überschritten sah. Die Befugnisse der ESMA seien bei dem im November 2012 | |
| verhängten Verbot von den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende | |
| Aktienkurse genau eingegrenzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. | |
| Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt | |
| einstimmig beschließen. (Az. C-270/12) | |
| In Deutschland gilt seit Juli 2010 ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von | |
| Aktien, Staatsanleihen aus EU-Ländern und Kreditausfallversicherungen | |
| (Credit Default Swaps) auf diese Anleihen. | |
| Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie leihen | |
| sich dazu ein Papier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es sofort | |
| weiter. Nach Ablauf der Frist kaufen sie ein Papier derselben Art zurück | |
| und geben es an den Verleiher zurück. Ist der Kurs tatsächlich gefallen, | |
| ist die Kursdifferenz abzüglich der Leihgebühr ihr Gewinn. | |
| Großbritannien hatte geklagt, weil es den angewandten EU-Artikel 114 für | |
| das EU-weite Verbot als unzureichende Rechtsgrundlage ansah. Die britische | |
| Regierung verwahrt sich gegen Einmischungen durch EU-Behörden in nationale | |
| Belange und fürchtet Nachteile für den Finanzplatz London. Das Urteil des | |
| EuGH war so nicht erwartet worden, nachdem der Generalanwalt vor dem | |
| Gericht im September seine Bedenken gegen das geltende Verbot vorgebracht | |
| hatte. In vielen Fällen folgt das Gericht der Einschätzung des | |
| Generalanwalts. | |
| 22 Jan 2014 | |
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