Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Billigairlines und EU-Recht: Mehr Kohle fürs Gepäck okay
> Im Billig-Flieger für das Gepäck extra bezahlen? Das wird wahrscheinlich
> so bleiben. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hat gegen die
> Praxis nichts einzuzwenden.
Bild: Das wird teuer: Nur das Handgepäck darf bei Billig-Fliegern nicht zusät…
LUXEMBURG dpa | Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach
auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken
verlangen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in
einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten zu dem Schluss,
diese Art der Preis-Zusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden.
Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich
in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine
Zusatzgebühr verlangen.
Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines
Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet.
Das Gericht muss zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort sind
Zusatzkosten für Gepäck untersagt. Dagegen hatte sich die
Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40
Euro verklagt worden war.
Der Generalanwalt schlug dem EuGH vor, in seinem Urteil die im EU-Recht
enthaltene Preisfreiheit für Fluggesellschaften zu bestätigen. Die
einzelnen EU-Staaten hätten mit wenigen Ausnahmen kein Kontrollrecht mehr
über das, was zum Grundpreis eines Flugscheins gehöre.
Allerdings gelte die Preisfreiheit nicht für das Handgepäck: Dies müsse
kostenlos sein. Denn im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck entstünden keine
Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche
Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.
Ein spanisches Verbot von Zusatzkosten für Gepäck widerspreche auf dem
internationalen Markt des Luftverkehrs auch der Notwendigkeit einheitlicher
Rechtsvorschriften. Wichtig sei aber, dass die Fluggesellschaften zu Beginn
einer Buchung auf „klare, transparente und eindeutige Art und Weise“
mitteilten, wie sich der Flugpreis zusammensetze und was für Gepäck zu
bezahlen sei.
23 Jan 2014
## TAGS
Fluggesellschaften
Billigflieger
Gepäck
Europäischer Gerichtshof
EU
Streitfrage
Streit der Woche
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil Europäischer Gerichtshof: Verbot von Leerverkäufen rechtens
Hochspekulative Finanzwetten auf fallende Aktienkurse bleiben in der EU
verboten. Großbritannien hatte geklagt. London sah nationale Belange durch
das EU-Recht tangiert.
Der sonntaz-Streit: Die Angst vor der Kakophonie
Telefonieren im Flugzeug ist technisch kein Problem, sagen
Mobilfunk-Unternehmer. Aber die Flugbegleiter fürchten um ihre Nerven.
Der sonntaz-Streit: Ist im Flugzeug telefonieren okay?
Lange galt: Kein Handy im Flugzeug. Das könnte sich ändern. Kommt das Ende
der ungenutzten Reisezeit oder entsteht damit ein neues Ärgernis?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.