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# taz.de -- Kartellamt ermittelt: Verfahren gegen Deutsche Bahn
> Der Wettbewerb beim Fahrtkartenverkauf ist wichtig, sagt das
> Bundeskartellamt. Und überprüft, ob die Deutsche Bahn diesen durch ihre
> Marktmacht verhindert.
Bild: An Bahnhöfen stehen nur Automaten der Deutschen Bahn.
BONN dpa | Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren
wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim
Fahrkartenverkauf eingeleitet. Wie das Bundeskartellamt am Donnerstag in
Bonn mitteilte, geht die Behörde der Frage nach, warum die Wettbewerber der
Bahn ihre Fahrkarten an den Bahnhöfen nicht verkaufen könnten.
Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere
Unternehmen vornehme, komme auf den Prüfstand. „Funktionierender Wettbewerb
beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene“,
erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Die nun eingeleiteten Untersuchungen gehen zurück auf Klagen der
Wettbewerber, die nach eigenen Angaben allenfalls einen eingeschränkten
Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben. Das
Bundeskartellamt werde untersuchen, inwieweit unterschiedliche
Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt
seien.
Außerdem solle geklärt werden, ob die Bahn die gesetzliche Verpflichtung
zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber zur
Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.
30 Jan 2014
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