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# taz.de -- Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: Für Firmen entstehen keine Ko…
> Die Regierung will die Bestechung von Parlamentariern endlich verbieten.
> Das ist überfällig. Der Gesetzesentwurf enthält aber einen fragwürdigen
> Passus.
Bild: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
BERLIN taz | Erst ein feines Abendessen, dann eine gute Beziehung und nach
der politischen Karriere vielleicht ein lukrativer Job im Unternehmen?
Abgeordnete in Deutschland müssen den Umgang mit allzu deutlichen Offerten
künftig etwas besser abwägen – und nicht nur mit ihrem Gewissen, sondern
auch mit einem neuen Gesetz in Einklang bringen. Die Große Koalition will
die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig unter Strafe
stellen.
Geht es nach einem am Dienstag bekannt gewordenen Gesetzentwurf, so sollen
MandatsträgerInnen in Zukunft bis zu fünf Jahre Haft drohen, wenn sie
„ungerechtfertigte Vorteile“ oder „Gegenleistungen“ annehmen und dafür
„eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehmen oder unterlassen“. Das
Gesetz gilt für Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie für Tausende
Kommunalpolitiker.
Nach geltender Rechtslage macht sich bislang lediglich strafbar, wer bei
Mandatsträgern direkt eine Stimme kauft oder diese als Abgeordneter
verkauft. Nicht strafbar ist hingegen die weitaus gängigere Methode der
Korruption: Abgeordnete mit materiellen oder ideellen Vorteilen so
einzuhegen, dass sie mit den eigenen politischen Zielen konform gehen.
Deutschland gehört neben Ländern wie Nordkorea, Syrien und dem Sudan zu den
wenigen Staaten, die noch immer nicht die UN-Konvention zur
Korruptionsbekämpfung ratifiziert haben. Nichtregierungsorganisationen
fordern seit Jahren eine Gesetzesverschärfung. Diese war jedoch immer
wieder im Bundestag gescheitert.
Organisationen wie Lobbycontrol und Transparency Deutschland begrüßten
daher am Dienstag die Einführung eines Straftatbestands, wiesen jedoch auch
auf mögliche Einfallstore hin. So könnte Gerichten künftig die Aufgabe
zufallen zu definieren, welche Handlungen als „ungerechtfertigte Vorteile“
zu gelten haben – und welche dagegen als „parlamentarische Gepflogenheiten�…
straffrei bleiben.
## Sehr großes Schlupfloch
Der Sprecher der Organisation Abgeordnetenwatch, Gregor Hackmack, sagte der
taz: „Die Formulierung des Gesetzentwurfs enthält ein sehr großes
Schlupfloch. Mir fällt kein Fall ein, in dem rechtssicher nachweisbar wäre,
dass ein Mandatsträger ’im Auftrag oder auf Weisung‘ gehandelt hat.“
Der lobbykritische SPD-Politiker Marco Bülow kündigte an, für den
Gesetzentwurf zu stimmen. Er forderte aber, nicht nur die
Abgeordnetenbestechung und -diäten neu zu regeln. Beide Themen hatte die
Koalition als „Paket“ neu geregelt. Der taz sagte Bülow: „Als Nächstes
müssen wir die Höhe der Zuverdienstmöglichkeiten bei Nebentätigkeiten
begrenzen und dafür sorgen, dass Geldgeber nicht über Parteispenden
Einfluss auf Politik ausüben können.“
Einen lustigen Satz aus dem Gesetzentwurf wollte leider niemand
kommentieren. Da steht: „Für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz keine Kosten.“
Über entfallende Kosten steht dort allerdings nichts.
11 Feb 2014
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Schwerpunkt Korruption
Parlamentarier
Lobbyismus
Diäten
Transparency International
Diäten
Bestechung
Lobbyismus
Griechenland
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