Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Diätenerhöhung: Gauck hat recht
> Die Kritik des Bundespräsidenten an der geplanten Diätenerhöhung ist
> berechtigt und notwendig. Die Mehrheit des Parlaments liegt falsch.
Bild: Macht gerne mal den Mund auf: Joachim Gauck.
Der Verdacht des Populismus liegt nahe, wenn der Bundespräsident
verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Diätenerhöhung zu erkennen gibt.
Kritik an Bezügen von Politikern kommt ja immer gut an - und Joachim Gauck
ist dafür bekannt, öffentlichen Beifall zu schätzen. Dennoch ist in diesem
Falle der Vorwurf ungerecht, er heische billigen Applaus. Der Fehler liegt
bei der Parlamentsmehrheit – und die Frage ist, ob diese Mehrheit
unverzeihlich ignorant oder einfach nur dreist war.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 klar geurteilt: Diäten dürfen nicht
an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden. Damals haben die Richter
besonderen Wert auf Transparenz gelegt und deshalb festgelegt, dass jede
Änderung der Diäten öffentlich – also vom Plenum des Bundestags –
beschlossen werden muss.
Man kann dieses Urteil für falsch halten. Darum geht es aber nicht. Der
Richterspruch gilt bis heute. Er steht im Widerspruch zu dem Gesetz, das
Bundespräsident Gauck jetzt unterzeichnen soll und das vorsieht, die Diäten
ab 2016 an die Entwicklung der Bruttolöhne anzupassen. Den
Orientierungsrahmen bildet die Besoldung von Bundesrichtern.
Wer sich für das Diätenurteil von 1975 interessiert, muss nicht lange
danach suchen. Hinweise finden sich auf Wikipedia, aber pikanterweise sogar
auf der Homepage des Deutschen Bundestages. Und kein Büroleiter von
Abgeordneten der Großen Koalition, auch keine Fraktionsjuristin hat dort
mal nachgeschaut, ob diese nette Erhöhung der Bezüge eigentlich in
Übereinstimmung steht mit geltenden Gesetzen? Niemand hat einen
entsprechenden Arbeitsauftrag erteilt? Aufschlussreich. So benehmen sich
Leute, die davon überzeugt sind, dass ihnen sowieso keiner was kann.
Das gilt derzeit für die Parlamentsmehrheit. Unter diesen Umständen fällt
es kaum noch ins Gewicht, dass der Bundespräsident immerhin ein Vierteljahr
darauf warten musste, dass ihm das vom Bundestag verabschiedete Gesetz
endlich zugestellt wurde. Der Bundesrat hat der Vorlage vor zwei Monaten
zugestimmt. Dem Staatsoberhaupt sollten fürs Abnicken gerade mal ein paar
Tage bleiben.
Was für eine Respektlosigkeit. Nicht nur gegenüber Joachim Gauck. Sondern
vor allem gegenüber den Institutionen des Rechtsstaates. Die Gegenwehr des
Bundespräsidenten ist berechtigt und notwendig.
29 Jun 2014
## AUTOREN
Bettina Gaus
## TAGS
Diäten
Joachim Gauck
Abgeordnete
Joachim Gauck
Bundestag
Diäten
Schwerpunkt Korruption
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gauck unterzeichnet Diäten-Gesetz: Abgeordnete endlich reicher
Er ließ die Bundestagsabgeordneten lange zappeln. Doch nach intensiver
Prüfung hat Joachim Gauck das umstrittene Gesetz zur Erhöhung der Diäten
nun unterschrieben.
Generaldebatte im Bundestag: Jetzt müsste die Union klatschen
In der Haushaltsdebatte sorgt nur Gregor Gysi für ein wenig Schwung und
kassiert einen Nazivergleich. Angela Merkel langweilt sogar ihre eigene
Fraktion.
Nix mit Mindestlohn: Arbeiten für 0 Euro geplant
Sozialsenator Scheele will im kommenden Jahr 500 Null-Euro-Jobs schaffen.
Träger sind entsetzt.
Kommentar Abgeordnetenbezüge: Fette Diäten fürs Gemeinwohl
Das Gesetz gegen Parlamentarierbestechung wird angepasst, die
Abgeordnetendiäten steigen um 10 Prozent. Beides ist sinnvoll, aber nicht
genug.
Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: Für Firmen entstehen keine Kosten
Die Regierung will die Bestechung von Parlamentariern endlich verbieten.
Das ist überfällig. Der Gesetzesentwurf enthält aber einen fragwürdigen
Passus.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.