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# taz.de -- Kommentar Drei-Prozent-Hürde: Sieg der Demokratie
> Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europawahl ist nicht
> europafeindlich. Die Verfassungsrichter waren einfach nur konsequent.
Bild: Der Vorsitzende der kleinen ÖDP, Sebastian Frankenberger, freut sich: Au…
Das gab es in Deutschland noch nie. Im Mai wird mit der Europawahl zum
ersten Mal eine bundesweite Wahl ohne Prozenthürde abgehalten. Das
Bundesverfassungsgericht hat nach der Fünf-Prozent-Hürde jetzt auch die vom
Bundestag ersatzweise eingeführte Drei-Prozent-Hürde [1][für
verfassungswidrig erklärt.]
Das ist ein Sieg der Demokratie, denn jede Prozenthürde verzerrt das
Wahlergebnis. Nicht nur weil Stimmen für die kleinen Parteien nicht
mitgezählt werden, vielmehr werden die Wähler schon abgeschreckt, überhaupt
für kleine Parteien zu stimmen.
Zwar wäre auch die jetzt kassierte Drei-Prozent-Hürde ein Fortschritt
gewesen. Doch die Karlsruher Richter sind ihren 2011 eingeschlagenen
Rechtsprechungspfad konsequent weitergegangen.
Das ist einerseits ein Zeichen Karlsruher Souveränität. Man ist nicht
eingeknickt, um erwartbare Kritik aus Berlin zu vermeiden.
Das Urteil ist aber kein Zeichen Karlsruher Stärke. Wie schon 2011 fiel
auch dieses Urteil nur mit 5 zu 3 Richterstimmmen, also mit denkbar knapper
Mehrheit. Wenn nur ein Richter anders gestimmt hätte, wäre die Sperrklausel
bestehen geblieben.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist nicht europafeindlich. Das
Europaparlament ist kein Parlament zweiter Klasse, nur weil die deutschen
Abgeordneten ohne Sperrklausel gewählt werden. Das war ein durchsichtiges
Argument der etablierten Parteien, die so verhindern wollten, dass sie nun
ein paar Mandate an Kleinparteien verlieren.
Das eigentliche Problem der kommenden Europawahl werden die Erfolge der
Europagegner sein, insbesondere in großen Staaten wie Frankreich und
Großbritannien. Dass nun in Deutschland eine Handvoll Sitze an
Kleinparteien geht, wird dann vermutlich die kleinste Sorge sein.
26 Feb 2014
## LINKS
[1] /Urteil-zur-Europawahl/!133815/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Europawahl
Bundesverfassungsgericht
Europawahl 2014
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