# taz.de -- Euro-Rettungsschirm: Karlsruhe lehnt ESM-Klagen ab | |
> Das Bundesverfassungsgericht billigt einen dauerhaften ESM. Klagen der | |
> Linken, des CSU-Vorsitzenden Gauweiler und anderer werden endgültig | |
> abgewiesen. | |
Bild: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (M.) bei der ESM-Verhandlung. | |
KARLSRUHE afp | Die Bundesregierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM | |
weiter wie bisher in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht | |
lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm [1][in | |
einem am Dienstag verkündeten Urteil endgültig ab]. Trotz der | |
Verpflichtungen, den ESM notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu | |
bedienen, „bleibt die Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend | |
gewahrt“, begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung. | |
Der Bundesregierung gab das Gericht allerdings auf, künftig in Prognosen | |
für das jeweils kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die | |
bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem | |
Kapital bedient werden muss. Diese prognostizierten Risiken müssen dann | |
regulär in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Beträge | |
grundsätzlich über Nachtragshaushalte oder gar das Nothaushaltsrecht | |
freizumachen, wie von der Bundesregierung zunächst beabsichtigt, ist damit | |
unzulässig. | |
Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter ihre Entscheidung vom September | |
2012. Damals hatten sie entsprechende Eilanträge gegen den ESM nach | |
summarischer Prüfung abgelehnt und so den Weg für die Ratifizierung des | |
ESM-Vertrags freigemacht. Es waren aber noch Detailfragen offen geblieben, | |
die nun entschieden wurden. Gegen den ESM geklagt hatten die Linksfraktion, | |
der CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler, mehrere Professoren sowie | |
zahlreiche Bürger. | |
Mit seiner Entscheidung vom Dienstag stärkte das Gericht erneut das | |
Budgetrecht der Parlamentarier und verwies darauf, dass „der Bundestag der | |
Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben | |
entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische | |
Verbindlichkeiten“. | |
## Anforderungen an die Bundesregierung | |
Die Bundesregierung muss laut Urteil zudem sicherstellen, dass angeforderte | |
weitere Kapitalanteile fristgerecht und vollständig an den ESM eingezahlt | |
werden, weil ansonsten das Stimmrecht der Bundesrepublik in den ESM-Gremien | |
verloren ginge. Diese Gremien könnten dann auch für Deutschland bindende | |
Beschlüsse – wie etwa Kapitalerhöhungen – fassen, die vom Bundestag nicht | |
mehr überprüft werden könnten. | |
Voßkuhle zufolge verdeutlichte das Verfahren, dass die „politische und | |
rechtliche Bewältigung der Staatsschuldenkrise“ nahezu alle deutschen und | |
europäischen Institutionen gefordert habe. „Nach wie vor gilt es, einen | |
nachhaltigen, realitätsnahen, demokratisch rückgebundenen und | |
verfassungsrechtlich gangbaren Weg aus der Krise zu finden.“ | |
Mit der Einrichtung des ESM hatten die europäischen Länder die Konsequenz | |
aus der Euro-Schuldenkrise gezogen. Er soll Bollwerk der Eurozone im Kampf | |
gegen die Krise sein. Der Fonds unter Leitung des Deutschen Klaus Regling | |
kann wankenden Euro-Ländern etwa mit umfassenden Hilfsprogrammen, | |
Finanzspritzen für Banken oder durch den Aufkauf von Staatsanleihen unter | |
die Arme greifen. Die Euro-Länder stellen dem in Luxemburg angesiedelten | |
ESM insgesamt 700 Milliarden Euro zur Verfügung. | |
18 Mar 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120912_2bvr139012… | |
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