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# taz.de -- Euro-Rettungsschirm: Karlsruhe lehnt ESM-Klagen ab
> Das Bundesverfassungsgericht billigt einen dauerhaften ESM. Klagen der
> Linken, des CSU-Vorsitzenden Gauweiler und anderer werden endgültig
> abgewiesen.
Bild: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (M.) bei der ESM-Verhandlung.
KARLSRUHE afp | Die Bundesregierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM
weiter wie bisher in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht
lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm [1][in
einem am Dienstag verkündeten Urteil endgültig ab]. Trotz der
Verpflichtungen, den ESM notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu
bedienen, „bleibt die Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend
gewahrt“, begründete Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung.
Der Bundesregierung gab das Gericht allerdings auf, künftig in Prognosen
für das jeweils kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die
bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem
Kapital bedient werden muss. Diese prognostizierten Risiken müssen dann
regulär in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Beträge
grundsätzlich über Nachtragshaushalte oder gar das Nothaushaltsrecht
freizumachen, wie von der Bundesregierung zunächst beabsichtigt, ist damit
unzulässig.
Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter ihre Entscheidung vom September
2012. Damals hatten sie entsprechende Eilanträge gegen den ESM nach
summarischer Prüfung abgelehnt und so den Weg für die Ratifizierung des
ESM-Vertrags freigemacht. Es waren aber noch Detailfragen offen geblieben,
die nun entschieden wurden. Gegen den ESM geklagt hatten die Linksfraktion,
der CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler, mehrere Professoren sowie
zahlreiche Bürger.
Mit seiner Entscheidung vom Dienstag stärkte das Gericht erneut das
Budgetrecht der Parlamentarier und verwies darauf, dass „der Bundestag der
Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben
entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische
Verbindlichkeiten“.
## Anforderungen an die Bundesregierung
Die Bundesregierung muss laut Urteil zudem sicherstellen, dass angeforderte
weitere Kapitalanteile fristgerecht und vollständig an den ESM eingezahlt
werden, weil ansonsten das Stimmrecht der Bundesrepublik in den ESM-Gremien
verloren ginge. Diese Gremien könnten dann auch für Deutschland bindende
Beschlüsse – wie etwa Kapitalerhöhungen – fassen, die vom Bundestag nicht
mehr überprüft werden könnten.
Voßkuhle zufolge verdeutlichte das Verfahren, dass die „politische und
rechtliche Bewältigung der Staatsschuldenkrise“ nahezu alle deutschen und
europäischen Institutionen gefordert habe. „Nach wie vor gilt es, einen
nachhaltigen, realitätsnahen, demokratisch rückgebundenen und
verfassungsrechtlich gangbaren Weg aus der Krise zu finden.“
Mit der Einrichtung des ESM hatten die europäischen Länder die Konsequenz
aus der Euro-Schuldenkrise gezogen. Er soll Bollwerk der Eurozone im Kampf
gegen die Krise sein. Der Fonds unter Leitung des Deutschen Klaus Regling
kann wankenden Euro-Ländern etwa mit umfassenden Hilfsprogrammen,
Finanzspritzen für Banken oder durch den Aufkauf von Staatsanleihen unter
die Arme greifen. Die Euro-Länder stellen dem in Luxemburg angesiedelten
ESM insgesamt 700 Milliarden Euro zur Verfügung.
18 Mar 2014
## LINKS
[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120912_2bvr139012…
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