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# taz.de -- Kommentar ESM-Urteil: Karlsruhe rettet Eurorettung
> Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Rettungsschirm überrascht nicht.
> Auch ist der ESM besser kontrollierbar als die Europäische Zentralbank.
Bild: Von Karlsruhe gedeckt: der Eurorettungsfonds.
Der Eurorettungsfonds ESM verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das
entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Politik bleibt also unter
Kontrolle, aber sie wird von Karlsruhe an der langen Leine geführt. Bei der
Eurorettung haben die Bundestagsabgeordneten weiterhin großen Spielraum,
solange sie die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und nicht der
Regierung überlassen.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte das Berliner Genöle der
letzten Tage Erfolg gehabt. Vertreter aller Parteien hatten vom
Bundesverfassungsgericht mehr Spielraum für die Politik verlangt. Anlass
war, dass Karlsruhe jede Prozenthürde für Europawahlen verboten hatte.
Allerdings kommt das ESM-Urteil überhaupt nicht überraschend. Alle
wesentlichen Fragen zum Rettungsschirm hat das Bundesverfassungsgericht
schon im September 2012 entschieden, als der Erlass einer einstweiligen
Anordnung abgelehnt wurde.
Anders als von den Klägern erwartet, räumten die Richter damals schon dem
Bundestag die Möglichkeit ein, zur Eurorettung auch große finanzielle
Risiken einzugehen. Die Richter wissen, dass ein Ausstieg aus dem Euro für
eine Exportnation wie Deutschland noch viel gefährlicher wäre. Die Richter
sind also gerade keine „Alternative für Deutschland in roten Roben“, wie
sie zuletzt öfter bezeichnet wurden.
Die Großzügigkeit beim ESM überrascht aber schon deshalb wenig, weil die
Verfassungsrichter den ESM fast schon als ihr Baby sehen. Dass der ESM auf
einem völkerrechtlichen Vertrag beruht, dem alle nationalen Parlamente
zustimmen mussten, empfinden die Karlsruher Richter als Verdienst ihrer
Rechtsprechung. Außerdem ist der ESM-Fonds besser kontrollierbar als eine
Eurorettungspolitik durch die unabhängige Europäische Zentralbank. In
Karlsruhe heißt es daher: ESM ja, EZB eher nein.
18 Mar 2014
## AUTOREN
Christian Rath
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ESM
Karlsruhe
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ESM
Eurokrise
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Grundgesetz
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