# taz.de -- Urteil in Rheinland-Pfalz: Wahlzettel ohne Frauenquote | |
> Damit mehr Frauen in Kommunalparlamente gewählt werden, wollte Rot-Grün | |
> die Stimmzettel gendern. Das Landesverfassungsgericht ist dagegen. | |
Bild: Jetzt, wo wieder über Quoten berichtet wird, werden die Schuhfotos wiede… | |
BERLIN taz | Bei der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl Ende Mai wird es | |
keine Gender-Daten auf dem Stimmzettel geben. Das rheinland-pfälzische | |
Verfassungsgericht hat [1][in einer Eilentscheidung] die entsprechenden | |
Änderungen des Kommunalwahlgesetzes ausgesetzt. | |
Die rot-grüne Landesregierung hatte 2013 das Kommunalwahlgesetz ergänzt. | |
Auf den Stimmzetteln sollte nun der Satz „Männer und Frauen sind | |
gleichberechtigt“ stehen. Daneben sollten die Anteile der Geschlechter im | |
jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat und der Geschlechteranteil der | |
Kandidatenlisten angegeben werden. In den Kommunalparlamenten in | |
Rheinland-Pfalz sind im Moment nur 16,8 Prozent der Abgeordneten weiblich. | |
Die Regierung erhoffte sich, durch den Aufdruck den Anteil der Frauen zu | |
erhöhen. | |
Das Gericht aber fand, dass damit der „Grundsatz der Freiheit der Wahl“ | |
verletzt würde. Das Grundgesetz verleihe dem Wähler das Recht „im Zeitpunkt | |
der Stimmabgabe in der Wahlkabine ’in Ruhe gelassen zu werden‘“, heißt es | |
in der Pressemittleilung des Gerichts. Bei der Wahl solle sich die | |
Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollziehen, nicht | |
umgekehrt, erklärt das Gericht. Die sonst übliche und notwendige | |
wechselseitige Verschränkung der staatlichen und gesellschaftlichen | |
Willensbildungsprozesse gelte für den Moment der Stimmabgabe in der | |
Wahlkabine nicht. | |
Damit scheiterte der Versuch der rot-grüne Landesregierung, per Wahlgesetz | |
Gleichstellungspolitik zu betreiben. SPD-Fraktionschef Hendrik Hering hatte | |
erklärt, dies ausprobieren zu wollen, weil ein Gesetz, das wie in | |
Frankreich einen Mindestanteil von Frauen in den Parlamenten vorschreibe, | |
in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich sei. „Wir wissen, dass | |
wir damit deutschlandweit Neuland betreten“, hatte er erklärt. | |
## Spott der Opposition | |
Drei Einzelkläger sowie die Piraten hatten dagegen Verfassungsklage | |
erhoben. Die Landesregierung selbst beschloss, ihr Gesetz per | |
Normenkontrollklage dem Verfassungsgericht vorzulegen, um Rechtssicherheit | |
zu schaffen. „Ich bin auch der Meinung, dass man nicht das Risiko eingehen | |
kann, dass am Ende die Wahlen aufgehoben werden“, hatte Ministerpräsidentin | |
Malu Dreyer (SPD) erklärt. Das sorgte für Spott bei der Opposition. So | |
sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner: „Rot-Grün hat das Feuer gelegt | |
und will dafür das Feuerwehrabzeichen haben.“ | |
„De facto versprechen sich vor allem die Grünen Vorteile dieser | |
Stimmzettelgestaltung“, hatte der Piraten-Landesvorsitzende Heiko Müller | |
argumentiert. Ihre Partei sieht noch ein anderes Problem: Es würden auch | |
Menschen diskriminiert, die sich nicht in den Rollen Mann und Frau | |
einordnen lassen wollten. AZ: VGH A 15/14 und VGH A 17/14 | |
4 Apr 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4… | |
## AUTOREN | |
Heide Oestreich | |
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Wolfgang Büchner | |
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