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# taz.de -- Urteil in Rheinland-Pfalz: Wahlzettel ohne Frauenquote
> Damit mehr Frauen in Kommunalparlamente gewählt werden, wollte Rot-Grün
> die Stimmzettel gendern. Das Landesverfassungsgericht ist dagegen.
Bild: Jetzt, wo wieder über Quoten berichtet wird, werden die Schuhfotos wiede…
BERLIN taz | Bei der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl Ende Mai wird es
keine Gender-Daten auf dem Stimmzettel geben. Das rheinland-pfälzische
Verfassungsgericht hat [1][in einer Eilentscheidung] die entsprechenden
Änderungen des Kommunalwahlgesetzes ausgesetzt.
Die rot-grüne Landesregierung hatte 2013 das Kommunalwahlgesetz ergänzt.
Auf den Stimmzetteln sollte nun der Satz „Männer und Frauen sind
gleichberechtigt“ stehen. Daneben sollten die Anteile der Geschlechter im
jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat und der Geschlechteranteil der
Kandidatenlisten angegeben werden. In den Kommunalparlamenten in
Rheinland-Pfalz sind im Moment nur 16,8 Prozent der Abgeordneten weiblich.
Die Regierung erhoffte sich, durch den Aufdruck den Anteil der Frauen zu
erhöhen.
Das Gericht aber fand, dass damit der „Grundsatz der Freiheit der Wahl“
verletzt würde. Das Grundgesetz verleihe dem Wähler das Recht „im Zeitpunkt
der Stimmabgabe in der Wahlkabine ’in Ruhe gelassen zu werden‘“, heißt es
in der Pressemittleilung des Gerichts. Bei der Wahl solle sich die
Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollziehen, nicht
umgekehrt, erklärt das Gericht. Die sonst übliche und notwendige
wechselseitige Verschränkung der staatlichen und gesellschaftlichen
Willensbildungsprozesse gelte für den Moment der Stimmabgabe in der
Wahlkabine nicht.
Damit scheiterte der Versuch der rot-grüne Landesregierung, per Wahlgesetz
Gleichstellungspolitik zu betreiben. SPD-Fraktionschef Hendrik Hering hatte
erklärt, dies ausprobieren zu wollen, weil ein Gesetz, das wie in
Frankreich einen Mindestanteil von Frauen in den Parlamenten vorschreibe,
in Deutschland verfassungsrechtlich nicht möglich sei. „Wir wissen, dass
wir damit deutschlandweit Neuland betreten“, hatte er erklärt.
## Spott der Opposition
Drei Einzelkläger sowie die Piraten hatten dagegen Verfassungsklage
erhoben. Die Landesregierung selbst beschloss, ihr Gesetz per
Normenkontrollklage dem Verfassungsgericht vorzulegen, um Rechtssicherheit
zu schaffen. „Ich bin auch der Meinung, dass man nicht das Risiko eingehen
kann, dass am Ende die Wahlen aufgehoben werden“, hatte Ministerpräsidentin
Malu Dreyer (SPD) erklärt. Das sorgte für Spott bei der Opposition. So
sagte CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner: „Rot-Grün hat das Feuer gelegt
und will dafür das Feuerwehrabzeichen haben.“
„De facto versprechen sich vor allem die Grünen Vorteile dieser
Stimmzettelgestaltung“, hatte der Piraten-Landesvorsitzende Heiko Müller
argumentiert. Ihre Partei sieht noch ein anderes Problem: Es würden auch
Menschen diskriminiert, die sich nicht in den Rollen Mann und Frau
einordnen lassen wollten. AZ: VGH A 15/14 und VGH A 17/14
4 Apr 2014
## LINKS
[1] http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4…
## AUTOREN
Heide Oestreich
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Wolfgang Büchner
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