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# taz.de -- Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Gurlitt bekommt Bilder zurück
> 1.280 Bilder hatte die Staatsanwaltschaft in der Wohnung von Cornelius
> Gurlitt beschlagnahmt. Obwohl sie nun zurückgehen, sind die Ermittlungen
> nicht abgeschlossen.
Bild: Ein guter Tag für ihn, Cornelius Gurlitt – sagt sein Anwalt.
AUGSBURG/MÜNCHEN dpa | Nach mehr als zwei Jahren erhält der
Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt seine Bilder zurück. Die
Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme am Mittwoch auf und gab
die Werke frei. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue
Erkenntnisse ergeben, teilte die Behörde mit. Die rechtliche Situation sei
neu bewertet worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1.280 Bilder aus
der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein
Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss
gehalten. Rund 500 Werke stehen nach Auffassung der Taskforce „Schwabinger
Kunstfund“ im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Cornelius Gurlitt ist der
Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt.
„Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die
Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der
Maßnahme überzeugt“, betonte die Behörde am Mittwoch. Das
Ermittlungsverfahren sei damit auch noch nicht abgeschlossen.
Anfang dieser Woche hatten Gurlitt und seine Anwälte einen Vertrag mit der
Bundesregierung und dem Freistaat Bayern unterschrieben. Gurlitt erklärte
sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von
Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende
Werke gegebenenfalls zurückzugeben.
Gurlitts Strafverteidiger Tido Park erklärte: „Das ist ein guter Tag für
Cornelius Gurlitt.“ Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht
Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung
eingelegt. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Beschwerdegericht
die Beschlagnahmeanordnung angesichts der gravierenden Mängel und unserer
ausführlich begründeten Beschwerde aufgehoben hätte“, sagte Park. „Denno…
begrüße ich natürlich die freiwillige Aufhebung der Beschlagnahme durch die
Augsburger Staatsanwaltschaft. Es geht allein um das Interesse des
Mandanten. Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen
Tages weiter gestärkt.“
9 Apr 2014
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