Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar EuGH-Urteil zu Google: Die Frage ist: Wer entscheidet?
> Das Urteil des EuGh heißt nur, dass künftig nicht nur Google, sondern
> auch Betroffene an den Suchergebnissen herumschrauben. Klarheit schafft
> es nicht.
Bild: Google, das freundliche Unternehmen, das sich um Pressefreiheit verdient …
Zensur. Das ist immer der erste Vorwurf, der kommt, wenn Google gerichtlich
dazu gezwungen werden soll, etwas an seinen Suchergebnissen zu ändern. Egal
ob es um unliebsame Einträge in der Autovervollständigung geht, um Sexfotos
oder – wie bei der aktuellen Entscheidung des Europäische Gerichtshofs – um
einen Link auf eine Seite mit sensiblen persönlichen Informationen, die
tiefe Einblicke in die Vergangenheit erlauben.
Zensur klingt gut. Denn das klingt danach, als wäre Google ein Unternehmen,
das sich um Pressefreiheit, um freie Meinungsäußerung verdient macht oder
zumindest gefundene Informationen ohne weitere Eingriffe für die
Öffentlichkeit bereitstellt. Um Informationen zu vermitteln, Wissen, um so
die Welt ein klein wenig klüger und besser zu machen.
Dabei ist es als Allererstes Google selbst, das Eingriffe an den
Suchergebnissen vornimmt. Angefangen mit dem Faktor Land, in dem der
Suchende verortet wird, über die Bevorzugung unternehmenseigener Angebote
bis hin zum Einfluss der persönlichen Suchhistorie und anderer
vermeintlicher Interessen des Suchenden, die der Konzern über sein
weitverzweigtes Unternehmensnetzwerk erhält. Aus Schlagwörtern in
ausgewerteten Mails zum Beispiel. Oder über die besuchten Webseiten, die
der hauseigene Browser kennt. Alle diese Eingriffe in die Suchtreffer gehen
auf einen einzigen gemeinsamen Nenner zurück: das wirtschaftliche
Eigeninteresse des Konzerns.
Wenn der EuGH nun ein Recht auf Vergessenwerden festschreibt, heißt das
erst einmal nur, dass künftig nicht nur Google, sondern noch ein Akteur an
den Suchergebnissen herumschraubt. Nämlich der Betroffene selbst, mittelbar
zumindest, schließlich sind es letztlich immer noch die Gerichte, die
entscheiden.
Und vielleicht ist das eigentliche Problem nicht das Recht auf
Vergessenwerden, sondern die Frage: Wer entscheidet eigentlich, was wann
über wen vergessen werden darf oder muss? Entscheidet Google, weil
irgendwann eine Information in den Suchtreffern so weit nach hinten
rutscht, dass sie faktisch nicht mehr wahrgenommen wird? Entscheiden
Gerichte? Würde damit eine Willkür durch eine andere ersetzt?
Eine gute Möglichkeit, hier Klarheit zu schaffen, wäre die geplante Reform
des EU-Datenschutzrechts. Wenn sie denn tatsächlich eines Tages kommt.
13 May 2014
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
Google
Internet
Suchmaschine
Google
Google
Google
EuGH
Google
Google
Netzneutralität
## ARTIKEL ZUM THEMA
Google setzt Urteil um: Löschen nur mit Personalausweis
Nach dem Urteil zum Recht auf Vergessen stellt Google ein Antragsformular
ins Netz. Doch Nutzer sollten nicht alle Forderungen bedingungslos
erfüllen.
Löschanträge bei Google: Schlichten gegen die Willkür
Einem Medienbericht zufolge arbeitet die Bundesregierung daran, eine
Schlichtungsstelle zum „Recht auf Vergessen“ einzurichten. Google arbeitet
indes Löschanträge ab.
Deutsche Politiker drohen Google: Bundesregierung googelt Marktmacht
Der Druck aus Europa auf Google wächst. Wirtschaftsminister Gabriel fährt
schweres Geschütz auf und bringt sogar eine Zerschlagung ins Gespräch.
Stimmen zum EuGH-Urteil zu Google: „Es ist verrückt“
Stärkung der Persönlichkeitsrechte oder Eingriff in die Pressefreiheit?
Presseschau zum Google-Urteil des EuGH über ein „Recht auf
Vergessenwerden“.
Essay zum Vergessen: Vergiss mich!
Das EuGH-Urteil geht nicht weit genug. Wir brauchen jetzt ein Grundrecht
auf Vergessen. Nicht nur im Netz, sondern auch in der analogen Welt.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Google muss Verweise löschen
Haben Menschen das Recht, dass Google veraltete Informationen vergisst? Ja,
sagt überraschend der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
US-Unternehmen für Netzneutralität: Protest gegen Zwei-Klassen-Netz
Rund 150 Online-Unternehmen in den USA wollen keine bezahlte Überholspur im
Netz. Hinter dem Protest stecken auch ökonomische Interessen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.