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# taz.de -- Berliner NPD-Chef vor Gericht: 0:3 gegen den NPD-Chef
> Innerhalb weniger Monate kassiert Sebastian Schmidtke die dritte
> Verurteilung – auf Bewährung
Bild: Berlins NPD-Chef Schmidtke vor Gericht.
Der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke kann sich zumindest über
Abwechslung freuen: Auf der langen Liste der Vergehen, derentwegen er schon
verurteilt wurde, steht nun auch die falsche eidesstattliche Versicherung.
Schmidtke hatte angegeben, „keinerlei Funktion“ innerhalb des Netzwerkes
„Nationaler Widerstand“ zu haben. Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten
sieht das am Montag anders, sie verhängt eine Haftstrafe von drei Monaten,
ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Die NW-Internetseite diente bis zu ihrer Abschaltung Ende 2012 als wichtige
Plattform für die rechtsextreme Szene. ExpertInnen der Mobilen Beratung
gegen Rechtsextremismus (MBR) gehen davon aus, dass sich insbesondere das
Spektrum der verbotenen Kameradschaften unter diesem Label organisierte,
der Name fand sich als Schmiererei auch an Tatorten von Nazi-Angriffen wie
dem Brandanschlag auf das Anton-Schmaus-Haus.
Mit all dem will Schmidtke nichts zu tun gehabt haben: An ein Interview, in
dem er die Seite als „unsere Weltnetzpräsenz“ bezeichnete, kann er sich
angeblich nicht mehr erinnern. Wie es dazu kam, dass er 2010 hinter einem
Rednerpult mit der Aufschrift „nw-berlin“ sprach, warum er auf
NW-Materialien immer wieder als Verantwortlicher genannt wurde, weshalb er,
wie Fotos von seinem Computer zeigen, im Strandurlaub den Namen der
Internetseite mit Steinen in den Sand legte und sich dann damit
fotografierte – er wisse es nicht mehr, sagt Schmidtke immer wieder. Dafür
hat die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nur einen Satz übrig: „Herr
Schmidtke, ich glaub’s Ihnen nicht.“
Angezeigt hatte Schmidtke Linke-Fraktionschef Udo Wolf. Er zeigte sich nach
dem Urteil erfreut über das „wichtige Signal“ des Gerichts. „Schmidtke h…
gemerkt, dass er mit seiner absurden Scharade nicht durchkommt.“
Für Schmidtke ist es die dritte Verurteilung in kurzer Zeit: Im Dezember
wurde er wegen Volksverhetzung zu acht, erst vergangene Woche zu zehn
Monaten verurteilt – jeweils auf Bewährung. Die Strafen werden allerdings
nicht einfach addiert: „Sobald alle Urteile rechtskräftig sind, entscheidet
das Gericht über die Gesamthöhe, die zwischen elf und 21 Monaten liegen
wird“, sagte dazu Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Ob diese Strafe dann
weiterhin zur Bewährung ausgesetzt wird, ist nicht sicher. Eng wird es für
Schmidtke, gegen den aktuell noch weitere Verfahren laufen, in jedem Fall.
19 May 2014
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Nazis
Schwerpunkt Neonazis
Rechte
Prozess
NPD
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