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# taz.de -- Bewährungsstrafe für Berliner NPD-Chef: Schmidtke rockt nicht mehr
> NPD-Landeschef Schmidtke wird erneut wegen Volksverhetzung verurteilt.
> Grund sind die „Schulhof-CDs“. Montag folgt der nächste Prozess.
Bild: NPD-Landeschef Schmidtke am ersten Tag des Prozesses.
Für Sebastian Schmidtke wird es eng. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht
Tiergarten den NPD-Landesvorsitzenden wegen Volksverhetzung zu einer
Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung.
Schmidtke wurde damit für das Erstellen und Verbreiten der sogenannten
Schulhof-CDs bestraft, die er im Wahlkampf für das Berliner
Abgeordnetenhaus 2011 produziert hatte.
Mindestens zwei Stücke auf der CD mit Rock-, Metall- und Hiphop-Musik, so
die Urteilsbegründung, haben klar volksverhetzenden Charakter. MigrantInnen
werden dort als „dreckiges Asi-Pack“ bezeichnet, die „mit dem Messer in d…
Tasche auf Deutschenjagd“ seien. Mehrfach wird zu Gewalt gegen sie
aufgerufen, dazu, sich „endlich zu wehren“. Für Schmidtke ist es bereits
die zweite Freiheitsstrafe: Erst im Dezember war er, ebenfalls wegen
Volksverhetzung, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Etwa 1.000 Stück der Wahlkampf-CDs produzierte die NPD, um sie auf
Schulhöfen und an Infoständen zu verteilen. Schmidtke war für die
Zusammenstellung der Lieder, die Gestaltung des Covers und die Produktion
verantwortlich, außerdem steuerte er ein persönliches Grußwort bei. Die CDs
wurden kurz vor der Wahl im September 2011 produziert und verteilt. Im März
2012 beschlagnahmte dann die Polizei bei einer Durchsuchung von Schmidtkes
Militaria-Laden in Schöneweide eine Kiste mit den CDs, kurz nachdem diese
indiziert worden waren.
Den Tatverlauf räumte Schmidtke im Prozess ein und bestritt auch nicht,
maßgeblich an ihrer Gestaltung, Produktion und Verteilung beteiligt gewesen
zu sein. Sein Verteidiger, der mit immer abstruseren Anträgen für ständige
Prozessunterbrechungen sorgte, hielt dennoch ein ausgedehntes Plädoyer, in
dem er argumentierte, die CD greife lediglich „politische Themen des
Wahlkampfs“ auf. Die Äußerungen seien dabei durch die Meinungsfreiheit
gedeckt.
Die Richterin sah das anders, auch wenn sie mit ihrem Urteil unter dem von
der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten
blieb. Positiv für den Angeklagten wirkte sich laut Richterin aus, dass er
den Tatverlauf eingeräumt habe, die Tat schon länger zurück liege und nur
wenige der CDs am Ende tatsächlich verteilt worden seien. Negative
Auswirkung haben Schmidtkes Vorstrafen: Zusätzlich zu der letzten
Freiheitsstrafe wurde er bereits sechs Mal zu Geldstrafen verurteilt.
Die Bewährungsauflagen einzuhalten, scheint angesichts dieser Bilanz nicht
ganz einfach – und am Montag erwartet Schmidtke bereits der nächste
Gerichtstermin. Dort geht es um falsche eidesstattliche Versicherung:
Schmidtke hatte angegeben, nichts mit dem Netzwerk „Nationaler Widerstand“
zu tun zu haben. Linken-Fraktionsführer Udo Wolf, der das anders sieht,
zeigte den NPD-Mann deswegen an.
16 May 2014
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
NPD
Berlin
Amtsgericht
Nazis
NPD
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