| # taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Platzverweis für Bundespoliz… | |
| > Auf Bahnhofsvorplätzen darf die Bundespolizei nur in eng begrenzten | |
| > Bereichen Ausweise kontrollieren. Ein Mann aus Trier klagte nun | |
| > erfolgreich durch die Instanzen. | |
| Bild: Bundespolizisten dürfen nur in Bahnhöfen kontrollieren. Nicht davor. | |
| LEIPZIG taz | Die Zuständigkeit der Bundespolizei innerhalb von Bahnanlagen | |
| gilt in der Regel nicht für Bahnhofsvorplätze. Das entschied jetzt das | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundespolizei kann zwar auf einer | |
| Bahnhofstreppe Ausweiskontrollen vornehmen, aber nicht daneben. | |
| Konkret ging es um einen Fall aus Trier. Dort stand der 61-jährige | |
| Frühpensionär Burkhard H. mit einer Gruppe Jugendlicher vor dem | |
| Bahnhofseingang, direkt neben der Bahnhofstreppe. Einer Streife der | |
| Bundespolizei kam die Szenerie komisch vor und sie verlangte von allen die | |
| Ausweise. Ein Rückruf bei der Polizeizentrale ergab, dass einer der | |
| Jugendlichen als Drogenkonsument registriert war. Die Polizei durchsuchte | |
| dessen Rucksack, ohne Ergebnis. | |
| Dennoch hatte die Personenkontrolle ein Nachspiel - für die Polizei. | |
| Burkhard H., der selbst früher bei der Bahn arbeitete, hielt die Kontrolle | |
| für unzulässig, weil die Bundespolizei vor dem Bahnhof nichts zu sagen | |
| habe, der Vorplatz sei keine „Bahnanlage“ mehr. Das Verwaltungsgericht | |
| Trier gab ihm Recht, die Ausweiskontrolle sei rechtswidrig gewesen. | |
| Doch das Oberverwaltungsgericht sah das anders, weil der Einsatz in | |
| „unmittelbarer Nähe“ zur Bahnhofstreppe stattfand. Doch der streitbare | |
| Rentner ging in Revision. Sein Anwalt Udo Kauß warnte in Leipzig: „Bald ist | |
| die Bundespolizei für die ganze Bahnhofsstraße zuständig, weil die ja zum | |
| Bahnhof führt.“ | |
| ## „Räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte“ | |
| Das Bundesverwaltungsgericht legte das Gesetz nun eng aus. Begriffe wie | |
| „unmittelbare Nähe zu Bahnanlagen“ seien zu ungenau. Bürger und Polizisten | |
| müssten klar wissen, wo die Bundespolizei zuständig ist. Künftig kann die | |
| Bundespolizei im Vorfeld eines Bahnhofs nur in solchen Bereichen | |
| kontrollieren, bei denen „räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte ihre | |
| überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr belegen“, so Richter Neumann. | |
| Dazu gehören laut Neumann Treppen, Vordächer, Fußgängertunnel und | |
| -überführungen, die direkt zum Bahnhof führen. Keine Zuständigkeit hat die | |
| Bundespolizei für Gehwege und Straßen, die nur vor dem Bahnhof | |
| vorbeiführen. Im Trierer Fall, so Richter Neumann, war die Ausweiskontrolle | |
| rechtswidrig, weil Burkhard H. und seine Freunde „neben der Treppe“ | |
| standen. | |
| Außerhalb des Bahnhofs entsteht damit aber kein polizeifreier Raum; | |
| zuständig ist vielmehr die Landespolizei. Allerdings ist die Kontrolldichte | |
| durch die Bundespolizei in der Regel höher. Die Bundespolizei | |
| (Ex-Bundesgrenzschutz) nimmt seit 1992 auch die Aufgaben der ehemaligen | |
| Bahnpolizei wahr. | |
| Indirekt beschränkt das Urteil auch den Raum, in dem die Bundespolizei | |
| anlasslose Kontrollen gegen mutmaßliche illegale Einwanderer vornehmen | |
| kann. Diese sind in Flughäfen, in Zügen und auf „Bahnanlagen“ zulässig - | |
| also nicht neben der Bahnhofstreppe. | |
| Bei normalen Kontrollen auf Bahnanlagen sind laut Bundespolizeigesetz | |
| allerdings konkrete Indizien für drohende Straftaten erforderlich (§ 23 I | |
| Nr. 4). Anwalt Kauß hatte geltend gemacht, dass die Kontrolle ohnehin | |
| rechtswidrig gewesen wäre, denn das bloße Herumstehen in Bahnanlagen | |
| rechtfertige noch keine Ausweiskontrolle. Darauf kam es nun aber nicht mehr | |
| an, weil die Bundespolizei ja gar nicht zuständig war. | |
| (BVerwG 6 C 4.13) | |
| 28 May 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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