# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Platzverweis für Bundespoliz… | |
> Auf Bahnhofsvorplätzen darf die Bundespolizei nur in eng begrenzten | |
> Bereichen Ausweise kontrollieren. Ein Mann aus Trier klagte nun | |
> erfolgreich durch die Instanzen. | |
Bild: Bundespolizisten dürfen nur in Bahnhöfen kontrollieren. Nicht davor. | |
LEIPZIG taz | Die Zuständigkeit der Bundespolizei innerhalb von Bahnanlagen | |
gilt in der Regel nicht für Bahnhofsvorplätze. Das entschied jetzt das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundespolizei kann zwar auf einer | |
Bahnhofstreppe Ausweiskontrollen vornehmen, aber nicht daneben. | |
Konkret ging es um einen Fall aus Trier. Dort stand der 61-jährige | |
Frühpensionär Burkhard H. mit einer Gruppe Jugendlicher vor dem | |
Bahnhofseingang, direkt neben der Bahnhofstreppe. Einer Streife der | |
Bundespolizei kam die Szenerie komisch vor und sie verlangte von allen die | |
Ausweise. Ein Rückruf bei der Polizeizentrale ergab, dass einer der | |
Jugendlichen als Drogenkonsument registriert war. Die Polizei durchsuchte | |
dessen Rucksack, ohne Ergebnis. | |
Dennoch hatte die Personenkontrolle ein Nachspiel - für die Polizei. | |
Burkhard H., der selbst früher bei der Bahn arbeitete, hielt die Kontrolle | |
für unzulässig, weil die Bundespolizei vor dem Bahnhof nichts zu sagen | |
habe, der Vorplatz sei keine „Bahnanlage“ mehr. Das Verwaltungsgericht | |
Trier gab ihm Recht, die Ausweiskontrolle sei rechtswidrig gewesen. | |
Doch das Oberverwaltungsgericht sah das anders, weil der Einsatz in | |
„unmittelbarer Nähe“ zur Bahnhofstreppe stattfand. Doch der streitbare | |
Rentner ging in Revision. Sein Anwalt Udo Kauß warnte in Leipzig: „Bald ist | |
die Bundespolizei für die ganze Bahnhofsstraße zuständig, weil die ja zum | |
Bahnhof führt.“ | |
## „Räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte“ | |
Das Bundesverwaltungsgericht legte das Gesetz nun eng aus. Begriffe wie | |
„unmittelbare Nähe zu Bahnanlagen“ seien zu ungenau. Bürger und Polizisten | |
müssten klar wissen, wo die Bundespolizei zuständig ist. Künftig kann die | |
Bundespolizei im Vorfeld eines Bahnhofs nur in solchen Bereichen | |
kontrollieren, bei denen „räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte ihre | |
überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr belegen“, so Richter Neumann. | |
Dazu gehören laut Neumann Treppen, Vordächer, Fußgängertunnel und | |
-überführungen, die direkt zum Bahnhof führen. Keine Zuständigkeit hat die | |
Bundespolizei für Gehwege und Straßen, die nur vor dem Bahnhof | |
vorbeiführen. Im Trierer Fall, so Richter Neumann, war die Ausweiskontrolle | |
rechtswidrig, weil Burkhard H. und seine Freunde „neben der Treppe“ | |
standen. | |
Außerhalb des Bahnhofs entsteht damit aber kein polizeifreier Raum; | |
zuständig ist vielmehr die Landespolizei. Allerdings ist die Kontrolldichte | |
durch die Bundespolizei in der Regel höher. Die Bundespolizei | |
(Ex-Bundesgrenzschutz) nimmt seit 1992 auch die Aufgaben der ehemaligen | |
Bahnpolizei wahr. | |
Indirekt beschränkt das Urteil auch den Raum, in dem die Bundespolizei | |
anlasslose Kontrollen gegen mutmaßliche illegale Einwanderer vornehmen | |
kann. Diese sind in Flughäfen, in Zügen und auf „Bahnanlagen“ zulässig - | |
also nicht neben der Bahnhofstreppe. | |
Bei normalen Kontrollen auf Bahnanlagen sind laut Bundespolizeigesetz | |
allerdings konkrete Indizien für drohende Straftaten erforderlich (§ 23 I | |
Nr. 4). Anwalt Kauß hatte geltend gemacht, dass die Kontrolle ohnehin | |
rechtswidrig gewesen wäre, denn das bloße Herumstehen in Bahnanlagen | |
rechtfertige noch keine Ausweiskontrolle. Darauf kam es nun aber nicht mehr | |
an, weil die Bundespolizei ja gar nicht zuständig war. | |
(BVerwG 6 C 4.13) | |
28 May 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Bundespolizei | |
Bundesverwaltungsgericht | |
Urteil | |
Hamburg | |
Libyen | |
Schwerpunkt Überwachung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Gefahrengebiete in Hamburg: Debatte gedeckelt | |
Die SPD verhindert, dass sich der Innenausschuss mit einem Polizeibericht | |
über Gefahrengebiete befasst. Der eine durchwachsene Einschätzung liefert. | |
Deutsche Polizei in Libyen: Grenzsicherung ohne Menschenrechte | |
Libysche Milizen sollen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein. | |
Zur Abwehr von Flüchtlingen werden sie von deutschen Polizisten trainiert. | |
Fragwürdige Prävention bei der Polizei: Wenn das Auto zurückguckt | |
Die Polizei in Schleswig-Holstein will für ihre Polizisten Videokameras in | |
Einsatzwagen. Eine Geldverschwendung und rechtlich problematisch, sagen | |
Kritiker. |