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# taz.de -- Ein Notfall und seine Folgen: Ungelöste Fragen
> Das Verfahren um den Tod eines Flüchtlingskindes nach dem Besuch einer
> Klinik ist eingestellt worden. Dennoch fordern Anwalt und Flüchtlingsrat
> Veränderungen.
Bild: Wird für den Umgang in der Notfallaufnahme kritisiert: das Kinderkranken…
HAMBURG taz | Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren um den
Tod des Flüchtlingsbabys Joshua eingestellt hat, kritisiert der Anwalt der
Mutter, Matthias Waldraff, das Kinderkrankenhaus [1][Auf der Bult]. Dort
war die aus Ghana stammende Mutter, Vida M., im April mit dem vier Wochen
alten Kind in die Notfallambulanz gekommen.
Ihrer Darstellung zufolge hat man sie dort abgewiesen, weil ein
Krankenschein für das Kind fehlte. Der Klinik zufolge verließ sie die
Notfallaufnahme nach rund 15 Minuten und suchte dann eine Kinderärztin auf.
Diese rief sofort einen Notarztwagen, doch bei der Rückkehr in die
Kinderklinik konnte nur noch der Tod des Jungen festgestellt werden. Laut
Obduktionsbericht ist er an einer virusbedingten Lungenentzündung
gestorben. Da die Rechtsmediziner nicht ausschließen, dass das Kind bereits
beim Besuch in der Notfallaufnahme nicht mehr gelebt hat, ist nicht mehr
festzustellen, ob die Klinikmitarbeiter gegen Strafrecht verstoßen haben.
Der Ärztliche Direktor der Kinderklinik, Thomas Beushausen, hatte die
Vorwürfe zurückgewiesen. Vida M. habe einen Berechtigungsschein des
Sozialamts vorgelegt, der die Kostenübernahme garantiere. „Unabhängig
davon, dass generell in unserer Klinik keine Kinder abgewiesen werden, gab
es auch insoweit keinen Grund, das Kind nicht zu behandeln.“
Anwalt Waldraff verweist darauf, dass laut Ermittlungsakten zwei
Krankenschwestern erklärt hätten, eine britische Militärbeauftragte habe
Vida M. weggeschickt. Diese so genannten Hospital Liason Officer
dolmetschen für britische Militärangehörige, die in die Klinik kommen. Man
hatte Vida M. zunächst irrtümlich zu diesem Kreis gezählt.
Auch diese Darstellung weist die Klinik zurück. Eine Mitarbeiterin habe die
Mutter zurück zum Servicetresen gebracht, wo sie sich in die Warteschlange
hätte einreihen sollen. Auch die Kritik, dass kein ärztlicher Mitarbeiter
das Kind direkt in Augenschein genommen habe, weist er zurück. Bei allen
Patienten, die nicht per Notarztwagen kämen, würden zunächst die
persönlichen Daten erhoben. Anschließend würden die Kinder behandelt, die
Reihenfolge entscheide sich nach der Schwere der Erkrankung.
Waldraff fordert dennoch einen Neuordnung der Abläufe. „Es kann nicht sein,
dass es primär davon abhängt, ob eine Mutter Druck macht“, sagt er. Auch
Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat hält das Verfahren in der
Klinik für „verbesserungswürdig“. Er kennt Klagen über die Behandlung vor
Ort und lange Wartezeiten sowohl von Flüchtlingen als auch von deutschen
Eltern.
Ob Vida M. als Flüchtling benachteiligt worden sei, sei jedoch schwer
feststellbar. Sie selbst habe die Kontaktaufnahme des Flüchtlingsrats
bislang zurückgewiesen. Das liege jedoch nicht an einem Exklusiv-Vertrag
mit der Bild-Zeitung, sagt Waldraff – ein solcher existiere nicht. Vida M.
sei angesichts des Todes des Kindes nicht in der Verfassung dazu gewesen.
Für die niedersächsischen Grünen war der Tod des Kindes Anlass für eine
andere Krankenversorgung für Flüchtlinge. Diese sollten wie in Bremen und
Hamburg eine Krankenkassenkarte erhalten. Bislang müssen sie in
Niedersachsen für jede Anschlussbehandlung einen neuen Krankenschein
einholen.
3 Jun 2014
## LINKS
[1] http://www.auf-der-bult.de
## AUTOREN
Friederike Gräff
## TAGS
Flüchtlinge
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Hannover
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