| # taz.de -- Rocker-Verbot in Bremen: „Mongols“ bleiben verboten | |
| > Das Bremer Oberverwaltungsgericht weist eine Klage des „Mongols MC“ gegen | |
| > ein Vereinsverbot ab – mit bundesweiter Wirkung. | |
| Bild: Mongols am Boden: In Bremen bleibt der Rocker-Club verboten. | |
| BREMEN taz | Das Verbot des Rockerclubs „Mongols MC“ ist rechtens und | |
| bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen hat am Dienstag | |
| die Klage der Mongols dagegen als unbegründet zurückgewiesen. Eine Revision | |
| ist nicht zugelassen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte den | |
| Club im Mai 2011 verboten. Es ist bundesweit das erste Verbot eines | |
| Rockerclubs, das ohne bewiesene Straftaten präventiv mit der Gefahrenabwehr | |
| begründet wurde. Der Rechtsanwalt der Mongols, Detlef Driever, nannte das | |
| Verbot „politisch motiviert“ und „populistisch“. | |
| Von einer „Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet“ spricht hingegen | |
| Innensenator Mäurer. Da mit dem „Mongols MC Bremen“ deren erster | |
| gegründeter Ortsverein verboten wurde, seien damit Mongols-Abzeichen | |
| bundesweit verboten. | |
| Das Gericht gab dem Innenressort recht, die Mongols hätten sich vereint, um | |
| Straftaten zu begehen. Dafür spräche: einerseits die Zugehörigkeit der | |
| Bremer zur Dachorganisation der Mongols, die sich zu den „Outlaw Motorcycle | |
| Clubs“ zählen und laut Vorsitzendem Richter Hans Alexy „auch dem eigenen | |
| Anspruch nach durch eine gewisse Außergesetzlichkeit geprägt“ seien. | |
| Weiterhin spielten die Vorstrafen der beiden führenden Köpfe Ibrahim M. und | |
| Dirk R. eine Rolle sowie die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Verbots nur | |
| ein Mitglied der Mongols einen Motorradführerschein besaß – Freude am | |
| Fahren könne also nicht der Vereinszweck gewesen sein, so der Richter. | |
| Wichtiger aber waren die dem Verbot im Mai 2011 vorangegangenen | |
| Auseinandersetzungen der Mongols mit den rivalisierenden Hells Angels: Am | |
| 7. 5. 2011 hatte es eine Schlägerei vor dem Vereinsheim der Hells Angels, | |
| gegeben, am 13. 5. 2011 einen Überfall von Mongols auf Hells Angels. Durch | |
| die Neugründung der Mongols habe zwischen den Rockern „Konkurrenz“ | |
| bestanden, so der Richter. Vor der Entwicklung dieser „Eskalation“ sei das | |
| Verbot ein „geeignetes Mittel“ gewesen. | |
| Allerdings verwies Richter Alexy auch auf ein Urteil vom Landgericht | |
| Bremen: Ibrahim M. war wegen der ersten Schlägerei freigesprochen worden, | |
| weder ihm noch anderen Mongols war eine Straftat zuzurechnen. Vielmehr | |
| waren es die Hells Angels, die mit Dachlatten oder Baseball-Schlägern aus | |
| ihrem Vereinsheim heraus auf die Mongols eingeschlagen hätten, so Richter | |
| Alexy – wobei gegen die Hells Angels an dem Abend nicht vorgegangen wurde. | |
| Aus Sicht des Anwalt der Mongols, Detlef Driever, war das Verbot | |
| unverhältnismäßig. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns als | |
| Gesellschaft keinen Gefallen tun, wenn der Staat präventive Verbote | |
| ausspricht.“ | |
| In der Verbotsverfügung war laut Driever hinsichtlich zu erwartender | |
| Straftaten auch erwähnt worden, dass sechs der Mongols zu einem | |
| Familienverbund der Volksgruppe der Mhallami gehörten, deren Mitglieder | |
| „überproportional Unrecht“ begingen. Der Anwalt sprach in diesem | |
| Zusammenhang von „strukturellem Rassismus“. Er habe den Eindruck, dass | |
| Innensenator Mäurer hier „populistisch gegen eine bestimmte Volksgruppe | |
| vorgehen“ wolle und das Verbot „primär politisch motiviert“ sei. Der | |
| Rechtsanwalt verwies auf den Zeitpunkt des Verbots drei Tage vor der | |
| Bürgerschaftswahl. | |
| 10 Jun 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Jean-Philipp Baeck | |
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