# taz.de -- Mongols-Chef freigesprochen | |
> ROCKERSZENE Mit einem Großaufgebot verhinderte die Polizei einen | |
> Rockerkrieg. Nun wurde der Mongols-Chef Ibrahim M. freigesprochen - es | |
> hatte keine Schlägerei gegeben | |
Bild: Das "Vereins"-Lokal der Hells Angels am Dobbenweg. | |
Beifall brandete gestern im Saal 218 des Bremer Landgerichts auf, als der | |
Richter Reinhard Wacker den Freispruch verkündete: Dem angeklagten Anführer | |
des verbotenen kriminellen Rockerclubs Mongols, Ibrahim M., sei der | |
angeklagte Landfriedensbruch nicht nachzuweisen, erklärte Wacker. Ein | |
Dutzend der kurz geschorenen, im Dresscode offenbar von Piratengeschichten | |
inspirierten Männer saßen mit mindestens ebenso vielen Polizeibeamten im | |
Zuschauerraum. | |
Am Tatabend des 7. 5. 2011 hatten sich Mongols-Anhänger - nach | |
Zeugenaussagen vielleicht elf - vor dem Lokal der konkurrierenden Hellss | |
Angels, dem "Angels Place" am Dobbenweg aufgebaut. Durch lautes | |
Männergeschrei wurden Anwohner aus dem Schlaf gerissen - und als sie aus | |
dem Fenster sahen, war im Grunde schon alles vorbei. Ein Mann lag | |
regungslos auf dem Rücken auf dem Gehweg. | |
Das war allerdings der Angeklagte Ibrahim M., der eine Platzwunde am | |
Hinterkopf hatte. In aller Ausführlichkeit schilderte der Richter, dass in | |
sieben Verhandlungstagen kein einziger Zeuge gefunden worden sei, der | |
gesehen hatte, dass der Angeklagte gewalttätig gewesen sei oder auch nur | |
auf andere aufrührerisch eingewirkt hätte. Lediglich "Gedränge" oder | |
"Gerangel" sei beobachtet worden. Zudem könne bei rund elf Personen in | |
einer vollkommen überschaubaren Situation nicht von einer "Menschenmenge" | |
gesprochen werden, die aber zu den Tatbestandsmerkmalen des Paragrafen 125 | |
des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) gehöre. Deutlich erklärte der | |
Richter auch sein Unverständnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft in | |
gleich drei Punkten den Tatbestand des Landfriedensbruchs angeklagt hatte, | |
für keinen der Punkte aber harte Ermittlungsergebnisse hatte. | |
Was die Mongols in jener Nacht des 7. 5. vorgehabt hatten, war auch für das | |
Gericht nicht nachvollziehbar. Ursprünglich wollten die Mongols ein eigenes | |
Lokal "Bulldog" am Grünenweg einweihen, dies wurde aber von der Polizei | |
verboten. Denn im nahen Musical-Theater war an dem Abend eine | |
"Tattoo-Convention" angekündigt, bei der die Polizei überregionalen Besuch | |
aus Hells-Angels-Kreisen erwartete. Eine Mongols-Gruppe hatte sich dann mit | |
mehreren Fahrzeugen in der Duckwitzstraße gesammelt und war von dort aus | |
Richtung Innenstadt losgefahren. Die Polizei hatte verschiedene der | |
Mongols-Fahrzeuge gestoppt, um eine Konfrontation zu verhindern. In den | |
Autos wurden Schlagringe, Baseballschläger und Messer sichergestellt. | |
Einzelne Wagen kamen durch, die fuhren allerdings nicht zum | |
Musical-Theater, wo die Polizei sie erwartete, sondern zum | |
Hells-Angels-Place am Dobbenweg. Dort waren die Mongols-Anhänger allerdings | |
zahlenmäßig weit unterlegen und wurden schon nach wenigen Minuten in die | |
Flucht geschlagen. Bremens Polizeipräsident Holger Münch erklärte später, | |
es sei eindeutig gewesen, dass sich Mitglieder der Mongols auf | |
Auseinandersetzungen vorbereitet hatten. | |
Innensenator Ulrich Mäurer hatte kurz darauf die Mongols verboten. Bisher | |
haben deren Anwälte für ihre Klage gegen das Verbot keine Begründung | |
formuliert - mit Verweis auf das Verfahren vor dem Landgericht. | |
13 Jan 2012 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
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