| # taz.de -- Mongols-Chef freigesprochen | |
| > ROCKERSZENE Mit einem Großaufgebot verhinderte die Polizei einen | |
| > Rockerkrieg. Nun wurde der Mongols-Chef Ibrahim M. freigesprochen - es | |
| > hatte keine Schlägerei gegeben | |
| Bild: Das "Vereins"-Lokal der Hells Angels am Dobbenweg. | |
| Beifall brandete gestern im Saal 218 des Bremer Landgerichts auf, als der | |
| Richter Reinhard Wacker den Freispruch verkündete: Dem angeklagten Anführer | |
| des verbotenen kriminellen Rockerclubs Mongols, Ibrahim M., sei der | |
| angeklagte Landfriedensbruch nicht nachzuweisen, erklärte Wacker. Ein | |
| Dutzend der kurz geschorenen, im Dresscode offenbar von Piratengeschichten | |
| inspirierten Männer saßen mit mindestens ebenso vielen Polizeibeamten im | |
| Zuschauerraum. | |
| Am Tatabend des 7. 5. 2011 hatten sich Mongols-Anhänger - nach | |
| Zeugenaussagen vielleicht elf - vor dem Lokal der konkurrierenden Hellss | |
| Angels, dem "Angels Place" am Dobbenweg aufgebaut. Durch lautes | |
| Männergeschrei wurden Anwohner aus dem Schlaf gerissen - und als sie aus | |
| dem Fenster sahen, war im Grunde schon alles vorbei. Ein Mann lag | |
| regungslos auf dem Rücken auf dem Gehweg. | |
| Das war allerdings der Angeklagte Ibrahim M., der eine Platzwunde am | |
| Hinterkopf hatte. In aller Ausführlichkeit schilderte der Richter, dass in | |
| sieben Verhandlungstagen kein einziger Zeuge gefunden worden sei, der | |
| gesehen hatte, dass der Angeklagte gewalttätig gewesen sei oder auch nur | |
| auf andere aufrührerisch eingewirkt hätte. Lediglich "Gedränge" oder | |
| "Gerangel" sei beobachtet worden. Zudem könne bei rund elf Personen in | |
| einer vollkommen überschaubaren Situation nicht von einer "Menschenmenge" | |
| gesprochen werden, die aber zu den Tatbestandsmerkmalen des Paragrafen 125 | |
| des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) gehöre. Deutlich erklärte der | |
| Richter auch sein Unverständnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft in | |
| gleich drei Punkten den Tatbestand des Landfriedensbruchs angeklagt hatte, | |
| für keinen der Punkte aber harte Ermittlungsergebnisse hatte. | |
| Was die Mongols in jener Nacht des 7. 5. vorgehabt hatten, war auch für das | |
| Gericht nicht nachvollziehbar. Ursprünglich wollten die Mongols ein eigenes | |
| Lokal "Bulldog" am Grünenweg einweihen, dies wurde aber von der Polizei | |
| verboten. Denn im nahen Musical-Theater war an dem Abend eine | |
| "Tattoo-Convention" angekündigt, bei der die Polizei überregionalen Besuch | |
| aus Hells-Angels-Kreisen erwartete. Eine Mongols-Gruppe hatte sich dann mit | |
| mehreren Fahrzeugen in der Duckwitzstraße gesammelt und war von dort aus | |
| Richtung Innenstadt losgefahren. Die Polizei hatte verschiedene der | |
| Mongols-Fahrzeuge gestoppt, um eine Konfrontation zu verhindern. In den | |
| Autos wurden Schlagringe, Baseballschläger und Messer sichergestellt. | |
| Einzelne Wagen kamen durch, die fuhren allerdings nicht zum | |
| Musical-Theater, wo die Polizei sie erwartete, sondern zum | |
| Hells-Angels-Place am Dobbenweg. Dort waren die Mongols-Anhänger allerdings | |
| zahlenmäßig weit unterlegen und wurden schon nach wenigen Minuten in die | |
| Flucht geschlagen. Bremens Polizeipräsident Holger Münch erklärte später, | |
| es sei eindeutig gewesen, dass sich Mitglieder der Mongols auf | |
| Auseinandersetzungen vorbereitet hatten. | |
| Innensenator Ulrich Mäurer hatte kurz darauf die Mongols verboten. Bisher | |
| haben deren Anwälte für ihre Klage gegen das Verbot keine Begründung | |
| formuliert - mit Verweis auf das Verfahren vor dem Landgericht. | |
| 13 Jan 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus Wolschner | |
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