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# taz.de -- Mongols-Chef freigesprochen
> ROCKERSZENE Mit einem Großaufgebot verhinderte die Polizei einen
> Rockerkrieg. Nun wurde der Mongols-Chef Ibrahim M. freigesprochen - es
> hatte keine Schlägerei gegeben
Bild: Das "Vereins"-Lokal der Hells Angels am Dobbenweg.
Beifall brandete gestern im Saal 218 des Bremer Landgerichts auf, als der
Richter Reinhard Wacker den Freispruch verkündete: Dem angeklagten Anführer
des verbotenen kriminellen Rockerclubs Mongols, Ibrahim M., sei der
angeklagte Landfriedensbruch nicht nachzuweisen, erklärte Wacker. Ein
Dutzend der kurz geschorenen, im Dresscode offenbar von Piratengeschichten
inspirierten Männer saßen mit mindestens ebenso vielen Polizeibeamten im
Zuschauerraum.
Am Tatabend des 7. 5. 2011 hatten sich Mongols-Anhänger - nach
Zeugenaussagen vielleicht elf - vor dem Lokal der konkurrierenden Hellss
Angels, dem "Angels Place" am Dobbenweg aufgebaut. Durch lautes
Männergeschrei wurden Anwohner aus dem Schlaf gerissen - und als sie aus
dem Fenster sahen, war im Grunde schon alles vorbei. Ein Mann lag
regungslos auf dem Rücken auf dem Gehweg.
Das war allerdings der Angeklagte Ibrahim M., der eine Platzwunde am
Hinterkopf hatte. In aller Ausführlichkeit schilderte der Richter, dass in
sieben Verhandlungstagen kein einziger Zeuge gefunden worden sei, der
gesehen hatte, dass der Angeklagte gewalttätig gewesen sei oder auch nur
auf andere aufrührerisch eingewirkt hätte. Lediglich "Gedränge" oder
"Gerangel" sei beobachtet worden. Zudem könne bei rund elf Personen in
einer vollkommen überschaubaren Situation nicht von einer "Menschenmenge"
gesprochen werden, die aber zu den Tatbestandsmerkmalen des Paragrafen 125
des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) gehöre. Deutlich erklärte der
Richter auch sein Unverständnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft in
gleich drei Punkten den Tatbestand des Landfriedensbruchs angeklagt hatte,
für keinen der Punkte aber harte Ermittlungsergebnisse hatte.
Was die Mongols in jener Nacht des 7. 5. vorgehabt hatten, war auch für das
Gericht nicht nachvollziehbar. Ursprünglich wollten die Mongols ein eigenes
Lokal "Bulldog" am Grünenweg einweihen, dies wurde aber von der Polizei
verboten. Denn im nahen Musical-Theater war an dem Abend eine
"Tattoo-Convention" angekündigt, bei der die Polizei überregionalen Besuch
aus Hells-Angels-Kreisen erwartete. Eine Mongols-Gruppe hatte sich dann mit
mehreren Fahrzeugen in der Duckwitzstraße gesammelt und war von dort aus
Richtung Innenstadt losgefahren. Die Polizei hatte verschiedene der
Mongols-Fahrzeuge gestoppt, um eine Konfrontation zu verhindern. In den
Autos wurden Schlagringe, Baseballschläger und Messer sichergestellt.
Einzelne Wagen kamen durch, die fuhren allerdings nicht zum
Musical-Theater, wo die Polizei sie erwartete, sondern zum
Hells-Angels-Place am Dobbenweg. Dort waren die Mongols-Anhänger allerdings
zahlenmäßig weit unterlegen und wurden schon nach wenigen Minuten in die
Flucht geschlagen. Bremens Polizeipräsident Holger Münch erklärte später,
es sei eindeutig gewesen, dass sich Mitglieder der Mongols auf
Auseinandersetzungen vorbereitet hatten.
Innensenator Ulrich Mäurer hatte kurz darauf die Mongols verboten. Bisher
haben deren Anwälte für ihre Klage gegen das Verbot keine Begründung
formuliert - mit Verweis auf das Verfahren vor dem Landgericht.
13 Jan 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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