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# taz.de -- Prostitution, Drogen und Waffenbesitz: Hells Angels in Kiel verboten
> Zum dritten Mal verbietet Schleswig Holstein einen Rockerclub. Zur
> Beschlagnahme des Clubvermögens durchsuchen 300 Beamte Clubräume und
> Privatwohnungen.
Bild: Hells Angels zu Fuß, auf dem Weg zum Gericht.
KIEL afp | Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) hat den
regionalen Ableger der Hells Angels in Kiel verboten. Auf das Konto des
sogenannten Charters des Rockerclubs in der Landeshauptstadt gingen
Gewalttaten, unerlaubter Waffenbesitz sowie Straftaten im Zusammenhang mit
Prostitution und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilte Schlie
am Dienstag in Kiel mit. Der Verein sei am Morgen mit sofortiger Wirkung
aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt worden.
Es ist das dritte Mal, dass Schleswig-Holstein den Ableger eines
Rockerclubs verbietet. 2010 hatte das Innenministerium die Hells Angels in
Flensburg und einen Verein der konkurrierenden Bandidos in Neumünster
aufgelöst. Auch andere Bundesländer verboten bereits Clubs. Hessen löste im
September vergangenen Jahres zwei Ableger der Hells Angels in Frankfurt am
Main auf.
Nach Angaben deutscher Sicherheitsbehörden sind Mitglieder der
international agierenden Clubs im Bereich der organisierten Kriminalität
aktiv, etwa im Drogenhandel. Der Verein Hells Angels Kiel verfolge das
Ziel, Gebiets- und Machtansprüche auf dem kriminellen Sektor gegenüber
verfeindeten Organisationen wie den Bandidos und den Mongols durchzusetzen,
erklärte Schlie. Der Rechtsstaat dulde keine kriminellen
Parallelgesellschaften. Es würden weiterhin alle rechtlichen und taktischen
Möglichkeiten ergriffen, um die Machenschaften zu beenden.
## Auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet
Nach Angaben des Kieler Innenministeriums durchsuchten 300 Polizisten seit
dem frühen Dienstagmorgen die Wohnungen der führenden Köpfe der Kieler
Hells Angels sowie die Clubräume des Vereins. Die Aktion, an der auch
Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) beteiligt waren, diene der
Beschlagnahmung des Clubvermögens.
Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten, wenn deren
Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen entgegenläuft. Dafür reicht es nicht
aus, dass einzelne Mitglieder an Verbrechen beteiligt sind. Der gesamte
Verein muss auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sein. Bei den
Kieler Hells Angels ist das laut Schlie der Fall: "Diese Straftaten sind
dem Verein zuzurechnen."
31 Jan 2012
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