# taz.de -- Prostitution, Drogen und Waffenbesitz: Hells Angels in Kiel verboten | |
> Zum dritten Mal verbietet Schleswig Holstein einen Rockerclub. Zur | |
> Beschlagnahme des Clubvermögens durchsuchen 300 Beamte Clubräume und | |
> Privatwohnungen. | |
Bild: Hells Angels zu Fuß, auf dem Weg zum Gericht. | |
KIEL afp | Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) hat den | |
regionalen Ableger der Hells Angels in Kiel verboten. Auf das Konto des | |
sogenannten Charters des Rockerclubs in der Landeshauptstadt gingen | |
Gewalttaten, unerlaubter Waffenbesitz sowie Straftaten im Zusammenhang mit | |
Prostitution und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilte Schlie | |
am Dienstag in Kiel mit. Der Verein sei am Morgen mit sofortiger Wirkung | |
aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt worden. | |
Es ist das dritte Mal, dass Schleswig-Holstein den Ableger eines | |
Rockerclubs verbietet. 2010 hatte das Innenministerium die Hells Angels in | |
Flensburg und einen Verein der konkurrierenden Bandidos in Neumünster | |
aufgelöst. Auch andere Bundesländer verboten bereits Clubs. Hessen löste im | |
September vergangenen Jahres zwei Ableger der Hells Angels in Frankfurt am | |
Main auf. | |
Nach Angaben deutscher Sicherheitsbehörden sind Mitglieder der | |
international agierenden Clubs im Bereich der organisierten Kriminalität | |
aktiv, etwa im Drogenhandel. Der Verein Hells Angels Kiel verfolge das | |
Ziel, Gebiets- und Machtansprüche auf dem kriminellen Sektor gegenüber | |
verfeindeten Organisationen wie den Bandidos und den Mongols durchzusetzen, | |
erklärte Schlie. Der Rechtsstaat dulde keine kriminellen | |
Parallelgesellschaften. Es würden weiterhin alle rechtlichen und taktischen | |
Möglichkeiten ergriffen, um die Machenschaften zu beenden. | |
## Auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet | |
Nach Angaben des Kieler Innenministeriums durchsuchten 300 Polizisten seit | |
dem frühen Dienstagmorgen die Wohnungen der führenden Köpfe der Kieler | |
Hells Angels sowie die Clubräume des Vereins. Die Aktion, an der auch | |
Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) beteiligt waren, diene der | |
Beschlagnahmung des Clubvermögens. | |
Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten, wenn deren | |
Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen entgegenläuft. Dafür reicht es nicht | |
aus, dass einzelne Mitglieder an Verbrechen beteiligt sind. Der gesamte | |
Verein muss auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sein. Bei den | |
Kieler Hells Angels ist das laut Schlie der Fall: "Diese Straftaten sind | |
dem Verein zuzurechnen." | |
31 Jan 2012 | |
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