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# taz.de -- Debatte um Sterbehilfe: Parteien streiten über Todkranke
> Darf ein Arzt Sterbehilfe leisten? Müssen Sterbehilfevereine verboten
> werden? SPD und Union sind uneins. Der Bundestag will nach der
> Sommerpause beraten.
Bild: Wenn man weiß, dass man stirbt – darf man dann?
HANNOVER epd | Der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Burkhard
Lischka, spricht sich für die Zulassung ärztlicher Sterbehilfe aus. Führe
der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tod und wolle der Kranke auch nach
einer ärztlichen Beratung sterben, „so ist der letzte Wille zu respektieren
und dem Arzt die Möglichkeit zu geben – sofern er dies will – den
Todkranken in seinen letzten Stunden zu begleiten“, sagt Lischka der
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Strikt gegen eine Freigabe von
Sterbehilfe wandte sich der CDU-Abgeordnete Michael Brand: „Wir wollen die
Hand zum Sterben reichen, aber nicht beim Sterben.“
Lischka sagte, ärztliche Sterbehilfe schütze Betroffene vor Quacksalbern,
Scharlatanen und Geschäftemachern. Damit würden mehr Menschen vor
Fehleinschätzungen und übereilten Entscheidungen bewahrt als durch ein
rigides Verbot. Der CDU-Politiker Brand, der in der Unionsfraktion als
Koordinator zu den Fragen rund um die Sterbehilfe eingesetzt wurde, sagte,
es müsse ausgeschlossen werden, „dass ein Dritter Verantwortung für fremdes
Leben übernehmen kann“. Die anstehende Bundestagsabstimmung ohne
Fraktionszwang sei ein „Test auf die Menschlichkeit in unserer modernen
Gesellschaft“. Mit dem Ausbau der Palliativmedizin und der Hospize lasse
sich Leiden lindern.
Während sich wiederum die Grünen-Politikerin Renate Künast dafür aussprach,
gemeinnützige Sterbehilfevereine unter bestimmten Auflagen zu erlauben,
wandte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese dagegen.
Sterbehilfevereine stünden „für einen unwürdigen Umgang mit dem Tod“, sa…
die Vorsitzende des Bundestagssozialausschusses der Zeitung: „Da bekommt
jemand anonym den Todestrank hingestellt und bleibt allein in seinem
Zimmer.“ Besonders schlimm sei es, dass diese Sterbehilfevereine ihre
Mittel auch an psychisch Kranke, besonders an Menschen mit Depressionen,
verabreichten.
In Deutschland sind aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten,
die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei. Das machen sich
teils Vereine zunutze, die organisierte Sterbehilfe anbieten. Der Versuch
einer gesetzlichen Neuregelung war in der vergangenen Wahlperiode
gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.
Nach der Sommerpause will der Bundestag erneut beraten.
Griese sagte, entscheidend gestärkt werden müsse die Arbeit der Ärzte und
des Pflegepersonals. Die palliative Sedierung müsse generell erlaubt
werden, also die Verhinderung von übermäßigen Schmerzen auch „unter
Inkaufnahme des eventuell früheren Sterbens“.
Künast sagte dagegen, gemeinnützige Sterbehilfe könne für manche Betroffene
die letzte entscheidende Hilfe sein: „Also sollten gemeinnützige
Sterbehilfevereine auch in Deutschland erlaubt sein.“ Allerdings sollten
„nur solche Vereine zugelassen werden, die sich an bestimmte Kriterien und
Mindeststandards halten“. Klare Regeln könnten einen Dammbruch verhindern.
4 Aug 2014
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