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# taz.de -- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Gender-Gleichheit für Pilo…
> Frisur schlägt Tradition: Flugzeugführer der Lufthansa müssen keine Mütze
> mehr tragen – weil das von den Kolleginnen auch nicht verlangt wird.
Bild: Auch er muss sie nicht mehr tragen: keine Mützenpflicht für Piloten.
ERFURT taz | Wenn Lufthansa-Pilotinnen keine Mütze tragen müssen, dann kann
dies von Piloten auch nicht verlangt werden. Das entschied jetzt das
Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Ungleichbehandlung verstoße gegen das
Betriebsverfassungsgesetz.
Geklagt hatte ein Pilot der Lufthansa, der nicht gerne Kopfbedeckungen
trägt. Einmal wurde er sogar von einem Flug von München nach New York
abgesetzt, weil er seine Mütze nicht dabei hatte, zudem bekam er einen
Eintrag in die Personalakte. Der Mann fühlte sich diskriminiert, denn
Pilotinnen ist freigestellt, ob sie die Mütze tragen oder nicht. Rund sechs
Prozent der 3.600 Lufthansa-PilotInnen sind weiblich.
Beim Arbeitsgericht Köln hatte der Pilot zunächst Erfolg, während beim
Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen die Lufthansa obsiegte. Wegen
grundsätzlicher Bedeutung wurde aber die Revision zugelassen, nun musste
das BAG in Erfurt entscheiden.
Der Pilot, der in der Verhandlung ohne Uniform und Mütze erschien, ließ
seinen Anwalt erklären: „Die Klage richtet sich nicht gegen
geschlechtsspezifische Berufskleidung.“ Es gehe nur gegen den einseitigen
Mützen-Zwang, denn eine Mütze sei neutral. „Es ist eine Diskriminierung,
wenn nur Männer Ärger bekommen, wenn sie ihre Mütze nicht dabei haben“.
## Lufthansa will Mützenpflicht für männliche Piloten
Die Lufthansa beharrte dagegen auf der Mützenpflicht, die in einer
Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist. „Die Öffentlichkeit verbindet
Lufthansa-Piloten nun mal mit einer Mütze“, sagte der Anwalt der Airline.
Nur bei Pilotinnen bestehe man nicht darauf, weil die Mütze bei
Hochsteck-Frisuren und bestimmten Haarspangen Probleme bereiten könne.
Das Bundesarbeitsgericht entschied nun zugunsten des Piloten. Es gebe
„keinen sachlichen Grund“ für die unterschiedlichen Kleidungssvorgaben für
Pilotinnen und Piloten. „Traditionspflege und Schutz der Haartracht“ seien
keine ausreichende Rechtfertigung, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt
in ihrer knappen Urteilsbegründung.
„Wenn ein Mann frisch gegelte Haare hat, dann hat er doch auch Probleme mit
der Mütze“, hatte Schmidt zuvor in der Verhandlung erklärt.
Außerdem hatte sie die Lufthansa-Vertreter gefragt, ob das Unternehmen denn
nicht zu seinen Pilotinnen stehe – wenn nur Piloten verpflichtet werden,
die für die Öffentlichkeit so wichtige Pilotenmütze zu tragen.
30 Sep 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Lufthansa
Rechtsstreit
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Gleichberechtigung
Bundesarbeitsgericht
Piloten
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Familie
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