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# taz.de -- Urteil zu Diskriminierung im Beruf: Übergewicht kann Behinderung s…
> Wer sehr viel wiegt, kann im Job eingeschränkt sein. Ein Urteil des
> Europäischen Gerichtshofs spricht Betroffenen nun besonderen Schutz zu.
Bild: Es greift der Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter am Donn…
LUXEMBURG dpa | Starkes Übergewicht kann nach einem aktuellen Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre
der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig
oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt
mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Dann greife auch der im EU-Recht
verankerte Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter am
Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-354/13). Dies gilt unabhängig davon,
ob der Betreffende möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen
hat.
Im konkreten Fall geht es um einen stark übergewichtigen Tagesvater aus
Dänemark, dem nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt worden war. Während
dieser Zeit wog er nie weniger als 160 Kilogramm. Er beteiligte sich an
Abnehm- und Fitnessprogrammen der Gemeinde Billund, nahm aber dennoch immer
wieder zu. Die Leitung des Betreuungsdienstes besuchte ihn mehrmals und
erkundigte sich nach seinen Abnehm-Versuchen.
Als die Gemeinde dem Mann 2010 kündigte, hieß es zur Begründung, der Bedarf
an Kinderbetreuung gehe zurück. Bei einem anschließenden Gespräch kam sein
Übergewicht zwar zur Sprache. Die Gemeinde erklärte aber, dies sei nicht
der Grund für die Kündigung gewesen. Der Tagesvater sah sich aber
diskriminiert und zog vor Gericht. Über diesen Fall muss ein dänisches
Gericht endgültig entscheiden. Die Richter dort baten allerdings den EuGH
um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Die europäischen Richter stellten klar, dass hohes Übergewicht zwar laut
EU-Recht kein Diskriminierungsgrund ist. Allerdings kann Übergewicht unter
bestimmten Umständen eine Behinderung sein – und behinderte Menschen haben
in Europa ein Recht darauf, vor Diskriminierung geschützt zu werden.
Arbeitgeber müssen Vorkehrungen treffen, um Behinderten die Teilnahme am
Berufsleben zu ermöglichen – es sei denn, dies würde zu einer
unverhältnismäßigen Belastung des Arbeitgebers führen.
18 Dec 2014
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