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# taz.de -- BVerfG zu Altersdiskriminierung: Nur geringe Entschädigung
> Jüngere Beamte bekommen wegen Benachteiligung aufgrund des früheren
> Besoldungsrechts nur einen kleinen Ausgleich.
Bild: Je jünger, je flinker? Polizeibeamte.
BERLIN taz | Werden Jüngere gegenüber Älteren bei Bezahlung und
Urlaubstagen dauerhaft diskriminiert oder verdienen die Älteren besonderen
Schutz und Privilegien, weil sie ansonsten benachteiligt würden? Die Frage
ist ein Dauerbrenner. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestand
jüngeren Beamten jetzt in einem Urteil vom Donnerstag nur in geringem
Umfang einen Ausgleich für die frühere schlechtere Besoldung zu.
Hintergrund des Urteils zu mehreren Fällen (Az: BVerG 2 C 3.13) ist die
frühere Besoldung nach Lebensalter, wodurch die Kläger automatisch
schlechter verdienten als ältere Kollegen. Diese Praxis widerspricht einer
seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der
Altersgruppen im Beruf. Die Besoldung wurde in einigen Bundesländern daher
in den vergangenen Jahren korrigiert, allerdings wurden die
Dienstalterstufen nicht rückwirkend verändert. Die jüngeren Beamten klagten
jedoch auf eine Bezahlung nach der höchsten Soldstufe, da sie ansonsten
gegenüber den Älteren diskriminiert seien.
Den Klagen gab das Bundesverwaltungsgericht nur für einen bestimmten
Übergangszeitraum recht und sprach den Klägern eine Entschädigung von 100
Euro pro Monat zu, so dass dem Kläger mit dem längsten Zeitraum nun 5.500
Euro nachgezahlt werden müssen. Die Zahlungsansprüche seien „nur in
geringem Umfang begründet“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Eine höhere Bezahlung nach Lebensalter gibt es in Deutschland inzwischen in
keinem Tarifvertrag mehr. Das Gehalt steigt allerdings in vielen Branchen
mit den Berufsjahren, auch wenn man nicht befördert wurde. So erreichen
etwa Zahntechnikerinnen nach 12 Berufsjahren die höchste Gehaltsstufe, für
die weiteren Berufsjahre gibt es dann noch kleinere Zuschläge. Im
Einzelhandel ist teilweise schon nach sechs Jahren die höchste Gehaltsstufe
erreicht. Im öffentlichen Dienst erklimmt man die höchste Stufe nach 14
Jahren.
## Früher zählte die Beschäftigungsdauer mehr
„In dem Maße, in dem mit der Beschäftigungsdauer die Produktivität eines
Mitarbeiters steigt, sind die Gehaltssteigerungen gerechtfertigt“, sagt
Hagen Lesch, Tarifexperte beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen
Wirtschaft der taz. Früher allerdings gingen diese Steigerungen in etlichen
Tarifverträgen noch höher und erstreckten sich über längere Zeitspannen.
„Es war vernünftig, das zu begrenzen“, so Lesch.
Juristischen Streit gibt es auch um die Frage, ob mehr Urlaubstage für
Ältere eine Diskriminierung der Jüngeren darstellten oder den längeren
Erholungszeiten für Ältere entsprechen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte
unlängst, dass zwei Urlaubstage mehr für Beschäftigte ab dem 58.Lebensjahr
zulässig seien, ein Schuhhersteller hatte dies mit seinen Angestellten
vereinbart.
Zwei Jahre zuvor hatte das Bundesarbeitsgerichtallerdings auch entschieden,
dass eine Staffelung im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes, die eine
Erhöhung der Urlaubstage schon nach dem 30. und 40.Lebensjahr auf dann 30
Urlaubstage vorsieht, kein Gesundheitsschutz für Senioren sei, da in diesem
Tarif schon über 30jährige als „ältere Beschäftigte“ qualifiziert würd…
Im öffentlichen Dienst bekommen jetzt alle Beschäftigte 30 Urlaubstage im
Jahr.
Neben der Bezahlung und den Urlaubstagen sind die Jobchancen und der
Kündigungsschutz weitere Streitpunkte um die Altersdiskriminierung. Nach
dem letzten Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt es
Benachteiligungen nach dem Lebensalter in beide Richtungen: So verlieren
Jüngere leichter ihren Job als Ältere, aber wenn die Senioren erst einmal
arbeitslos geworden sind, haben sie es viel schwerer, eine neue Stelle zu
finden.
31 Oct 2014
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Beamte
Bundesverwaltungsgericht
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