| # taz.de -- BVerfG zu Altersdiskriminierung: Nur geringe Entschädigung | |
| > Jüngere Beamte bekommen wegen Benachteiligung aufgrund des früheren | |
| > Besoldungsrechts nur einen kleinen Ausgleich. | |
| Bild: Je jünger, je flinker? Polizeibeamte. | |
| BERLIN taz | Werden Jüngere gegenüber Älteren bei Bezahlung und | |
| Urlaubstagen dauerhaft diskriminiert oder verdienen die Älteren besonderen | |
| Schutz und Privilegien, weil sie ansonsten benachteiligt würden? Die Frage | |
| ist ein Dauerbrenner. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestand | |
| jüngeren Beamten jetzt in einem Urteil vom Donnerstag nur in geringem | |
| Umfang einen Ausgleich für die frühere schlechtere Besoldung zu. | |
| Hintergrund des Urteils zu mehreren Fällen (Az: BVerG 2 C 3.13) ist die | |
| frühere Besoldung nach Lebensalter, wodurch die Kläger automatisch | |
| schlechter verdienten als ältere Kollegen. Diese Praxis widerspricht einer | |
| seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der | |
| Altersgruppen im Beruf. Die Besoldung wurde in einigen Bundesländern daher | |
| in den vergangenen Jahren korrigiert, allerdings wurden die | |
| Dienstalterstufen nicht rückwirkend verändert. Die jüngeren Beamten klagten | |
| jedoch auf eine Bezahlung nach der höchsten Soldstufe, da sie ansonsten | |
| gegenüber den Älteren diskriminiert seien. | |
| Den Klagen gab das Bundesverwaltungsgericht nur für einen bestimmten | |
| Übergangszeitraum recht und sprach den Klägern eine Entschädigung von 100 | |
| Euro pro Monat zu, so dass dem Kläger mit dem längsten Zeitraum nun 5.500 | |
| Euro nachgezahlt werden müssen. Die Zahlungsansprüche seien „nur in | |
| geringem Umfang begründet“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. | |
| Eine höhere Bezahlung nach Lebensalter gibt es in Deutschland inzwischen in | |
| keinem Tarifvertrag mehr. Das Gehalt steigt allerdings in vielen Branchen | |
| mit den Berufsjahren, auch wenn man nicht befördert wurde. So erreichen | |
| etwa Zahntechnikerinnen nach 12 Berufsjahren die höchste Gehaltsstufe, für | |
| die weiteren Berufsjahre gibt es dann noch kleinere Zuschläge. Im | |
| Einzelhandel ist teilweise schon nach sechs Jahren die höchste Gehaltsstufe | |
| erreicht. Im öffentlichen Dienst erklimmt man die höchste Stufe nach 14 | |
| Jahren. | |
| ## Früher zählte die Beschäftigungsdauer mehr | |
| „In dem Maße, in dem mit der Beschäftigungsdauer die Produktivität eines | |
| Mitarbeiters steigt, sind die Gehaltssteigerungen gerechtfertigt“, sagt | |
| Hagen Lesch, Tarifexperte beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen | |
| Wirtschaft der taz. Früher allerdings gingen diese Steigerungen in etlichen | |
| Tarifverträgen noch höher und erstreckten sich über längere Zeitspannen. | |
| „Es war vernünftig, das zu begrenzen“, so Lesch. | |
| Juristischen Streit gibt es auch um die Frage, ob mehr Urlaubstage für | |
| Ältere eine Diskriminierung der Jüngeren darstellten oder den längeren | |
| Erholungszeiten für Ältere entsprechen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte | |
| unlängst, dass zwei Urlaubstage mehr für Beschäftigte ab dem 58.Lebensjahr | |
| zulässig seien, ein Schuhhersteller hatte dies mit seinen Angestellten | |
| vereinbart. | |
| Zwei Jahre zuvor hatte das Bundesarbeitsgerichtallerdings auch entschieden, | |
| dass eine Staffelung im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes, die eine | |
| Erhöhung der Urlaubstage schon nach dem 30. und 40.Lebensjahr auf dann 30 | |
| Urlaubstage vorsieht, kein Gesundheitsschutz für Senioren sei, da in diesem | |
| Tarif schon über 30jährige als „ältere Beschäftigte“ qualifiziert würd… | |
| Im öffentlichen Dienst bekommen jetzt alle Beschäftigte 30 Urlaubstage im | |
| Jahr. | |
| Neben der Bezahlung und den Urlaubstagen sind die Jobchancen und der | |
| Kündigungsschutz weitere Streitpunkte um die Altersdiskriminierung. Nach | |
| dem letzten Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt es | |
| Benachteiligungen nach dem Lebensalter in beide Richtungen: So verlieren | |
| Jüngere leichter ihren Job als Ältere, aber wenn die Senioren erst einmal | |
| arbeitslos geworden sind, haben sie es viel schwerer, eine neue Stelle zu | |
| finden. | |
| 31 Oct 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
| ## TAGS | |
| Beamte | |
| Bundesverwaltungsgericht | |
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