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# taz.de -- Urteil zu Urlaubsanspruch: Längerer Urlaub für Ältere erlaubt
> Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub bekommen als die jüngeren
> Kollegen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Bild: Älteren Arbeitnehmern werden längere Erholungsphasen zugestanden.
ERFURT kna/dpa | Ältere Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts mehr Urlaubstage erhalten als Jüngere. Die Richter
wiesen am Dienstag in Erfurt die Klage von sieben Mitarbeitern eines
Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz im Alter von 45 bis 56 Jahren ab. Sie
haben laut Arbeitsvertrag 34 Urlaubstage, während das Unternehmen seinen
Mitarbeitern ab deren 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr
zuspricht.
Die Kläger fühlten sich deswegen wegen ihres Alters diskriminiert und
verlangten mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz ebenfalls 36
Urlaubstage.
Der Schuhhersteller verteidigt sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für
ältere Arbeitnehmer. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich
ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter.
Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte 1980 zum Schutz
älterer Beschäftigter neben einer Verkürzung der Arbeitszeit etwa
empfohlen, den „bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der
Beschäftigungsdauer oder des Alters“ zu verlängern. Das Bundesurlaubsgesetz
kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: „Der Urlaub
beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“
Die Richter untzerstützen die Argumentation des Unternehmers. Sie betonten,
dass es für die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer beim Urlaub einen
sachlichen Grund gebe. Der Arbeitgeber habe einen gewissen
Entscheidungsspielraum, um älteren Mitarbeitern in der Produktion längere
Erholungszeiten zu gewähren.
2012 hatte das Bundesarbeitsgericht die Altersstaffel beim Urlaub im
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt. Die
dortige Regelung hatte allerdings viel früher angesetzt: bis zum 30.
Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage
und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres
Alters benachteiligt würden.
21 Oct 2014
## TAGS
Urlaub
Bundesarbeitsgericht
Gleichbehandlungsgesetz
EuGH
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