# taz.de -- Urteil zu Urlaubsanspruch: Längerer Urlaub für Ältere erlaubt | |
> Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub bekommen als die jüngeren | |
> Kollegen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. | |
Bild: Älteren Arbeitnehmern werden längere Erholungsphasen zugestanden. | |
ERFURT kna/dpa | Ältere Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des | |
Bundesarbeitsgerichts mehr Urlaubstage erhalten als Jüngere. Die Richter | |
wiesen am Dienstag in Erfurt die Klage von sieben Mitarbeitern eines | |
Schuhherstellers aus Rheinland-Pfalz im Alter von 45 bis 56 Jahren ab. Sie | |
haben laut Arbeitsvertrag 34 Urlaubstage, während das Unternehmen seinen | |
Mitarbeitern ab deren 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr | |
zuspricht. | |
Die Kläger fühlten sich deswegen wegen ihres Alters diskriminiert und | |
verlangten mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz ebenfalls 36 | |
Urlaubstage. | |
Der Schuhhersteller verteidigt sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für | |
ältere Arbeitnehmer. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich | |
ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter. | |
Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte 1980 zum Schutz | |
älterer Beschäftigter neben einer Verkürzung der Arbeitszeit etwa | |
empfohlen, den „bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der | |
Beschäftigungsdauer oder des Alters“ zu verlängern. Das Bundesurlaubsgesetz | |
kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: „Der Urlaub | |
beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ | |
Die Richter untzerstützen die Argumentation des Unternehmers. Sie betonten, | |
dass es für die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer beim Urlaub einen | |
sachlichen Grund gebe. Der Arbeitgeber habe einen gewissen | |
Entscheidungsspielraum, um älteren Mitarbeitern in der Produktion längere | |
Erholungszeiten zu gewähren. | |
2012 hatte das Bundesarbeitsgericht die Altersstaffel beim Urlaub im | |
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt. Die | |
dortige Regelung hatte allerdings viel früher angesetzt: bis zum 30. | |
Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage | |
und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das | |
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres | |
Alters benachteiligt würden. | |
21 Oct 2014 | |
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