# taz.de -- Streit um Kohl-Buch: Kohls Anwälte geben auf | |
> Die Anwälte des Altkanzlers nehmen ihr Rechtsmittel gegen die | |
> Veröffentlichung des Buchs „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ zurüc… | |
Bild: Die offizielle Version der Geschichte: Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl… | |
FREIBURG taz | Helmut Kohl ist mit dem Versuch gescheitert, den Vertrieb | |
des Buchs "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zu verbieten. Zunächst hatte | |
das Landgericht Köln seinen Antrag auf eine einstweilige Anordnung | |
zurückgewiesen. Nun haben Kohls Anwälte auch die Beschwerde dagegen | |
zurückgenommen. Sie kamen damit einer Niederlage am Oberlandesgericht (OLG) | |
Köln zuvor. | |
Autor Heribert Schwan war früher Ghostwriter von Helmut Kohls Memoiren. Aus | |
dieser Zeit besaß er auch noch 135 Tonbänder, die seine Gespräche mit | |
Helmut Kohl dokumentieren. Zwar musste Schwan die Tonbänder an Kohl | |
herausgeben, so ein Urteil des OlG Köln vom August, Schwan nutzte deren | |
Inhalt aber trotzdem für sein Buch. | |
Viele deftige Zitate von Kohl sorgten bereits [1][vorab für großen Wirbel.] | |
Kohls Anwaltskanzlei Holthoff-Pförtner aus Essen hat bereits am Montag beim | |
Landgericht Köln beantragt, dass das Buch nicht erscheinen soll. Die | |
Öffentlichkeit und der herausgebende Heyne-Verlag wurden über den Antrag | |
nicht unterrichtet. Die Anwälte hätten auch ein anderes Gericht wählen | |
können, gingen aber wohl deshalb nach Köln, weil sie hier schon im | |
Tonbandstreit Erfolg hatten. | |
## Keine Pflicht zur Vertraulichkeit | |
Das Landgericht hat den Antrag allerdings postwendend am Dienstag | |
zurückgewiesen, was zunächst auch nicht bekannt wurde. Kohl könne sich | |
nicht auf den Ghostwriter-Vertrag mit Schwan berufen. Dieser enthalte keine | |
ausdrückliche Pflicht zur Vertraulichkeit und könne auch nicht so ausgelegt | |
werden. Schwan habe sich damals wohl nicht verpflichten wollen, „über | |
sämtliche von Herrn Dr. Kohl mitgeteilten Umstände Stillschweigen zu | |
bewahren.“ | |
Auch der Einwand von Kohls Anwälten, das neue Buch verstoße gegen Urheber- | |
und Persönlichkeitsrechte Kohls, wurde vom Landgericht zurückgewiesen. | |
Damit könne jedenfalls nicht das Verbot des ganzen Buches beantragt werden, | |
das dem Antrag vom Montag noch nicht einmal beigefügt war. Allenfalls hätte | |
so die Schwärzung bestimmter Passagen durchgesetzt werden können, die aber | |
nicht beantragt war. | |
Noch am Dienstag haben Kohls Anwälte gegen diesen Beschluss Beschwerde | |
eingelegt. Das Landgericht Köln hatte am Mittwoch entschieden, dass es | |
seinen Beschluss nicht ändern wird und leitete die Akten an das OLG weiter. | |
Am Donnerstag gingen dort auch zwei Exemplare des Buches ein, die die | |
Kanzlei Holthoff-Pförtner geschickt hatte. Nach Beratung signalisierte das | |
OLG den Anwälten, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. Darauf | |
nahmen Kohls Anwälte die Beschwerde zurück. | |
Theoretisch könnte Kohl in einem neuen Verfahren nun noch die Schwärzung | |
bestimmter Passagen beantragen. Dazu könnten sich die Anwälte auch an ein | |
anderes Landgericht wenden, wo sie sich bessere Chancen ausrechnen. Die | |
Kanzlei Holthoff-Pförtner reagierte bis Redaktionsschluss aber nicht auf | |
Anfragen. Auch beim jetzt abgeschlossenen Rechtsstreit ging es vor allem um | |
Symbolik. Selbst wenn Kohl Erfolg gehabt hätte, wären nur die Bücher | |
betroffen gewesen, die noch im Verlag lagern. Die bereits ausgelieferten | |
Bücher hätten weiter verkauft werden können. | |
10 Oct 2014 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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