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# taz.de -- S21-Wasserwerferprozess in Stuttgart: Sprühstoß musste Wirkung er…
> Wer hatte Schuld an der Eskalation des Polizeieinsatzes im Schlossgarten:
> der Staatsanwalt, der Einsatzleiter oder der Führungsstab der Polizei?
Bild: Der verhängnisvolle Einsatz im September 2010.
STUTTGART taz | Das Foto von Dietrich Wagner mit seinen blutenden Augen hat
nach dem Wasserwerfereinsatz im Stuttgarter Schlossgarten das ganze Land
schockiert. Die Polizei hielt es zunächst für eine Fälschung. Das
berichtete der ehemalige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, gestern als
Zeuge im Wasserwerferprozess vor dem Landgericht.
So eine Verletzung habe bei der Stuttgarter Polizei bis dahin niemand
gesehen. Als Nebenkläger sitzt der nahezu blinde Wagner im Raum. Er lacht
und schüttelt den Kopf.
Häußler, älterer Herr, inzwischen im Ruhestand, ist Reizfigur der
S-21-Gegner. Er war als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft für
Ermittlungen gegen Polizeibeamte zuständig, die zum Teil eingestellt
wurden. Im Gerichtssaal schiebt er die Schuld am Misslingen des
Polizeieinsatzes auf die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter. Ihnen
wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie wiesen die Schuld
aber dem Führungsstab der Polizei zu.
Am 30. September 2010 kam es im Stuttgarter Schlossgarten zu einem großen
Polizeieinsatz, um den Park für S-21-Baumfällarbeiten abzusperren. Über
1.000 Demonstranten versuchten, dies zu verhindern. Die Polizei setzte
Schlagstöcke, Pfefferspray und Wasserwerfer ein. 130 Demonstranten und 34
Polizisten wurden nach offizieller Zählung des Innenministeriums verletzt.
## Erlaubnis ist keine Anordnung
Häußler hat den Einsatztag an der Seite des ehemaligen Polizeipräsidenten
Siegfried Stumpf verbracht – vorsorglich, falls es zu strafprozessualen
Maßnahmen kommen sollte, etwa ein Haftbefehl nötig würde. Seiner
Beobachtung nach habe die Polizeiführung viel zu spät erfahren, dass der
Einsatz aus dem Ruder lief. Häußler belastet damit einen der angeklagten
Polizisten, der am Funkgerät saß. „Melden ist eine Bringschuld. Wenn man
nichts hört, glaubt man, es läuft alles.“
Häußler legt auch die „Freigabe des unmittelbaren Zwangs“ zu Lasten der
angeklagten Beamten aus. Die Polizeiführung habe zwar erlaubt, Schlagstock,
Wasserwerfer und Pfefferspray einzusetzen, das sei aber keine Anordnung.
„Es ist Sache der Polizeiführungskräfte vor Ort, zu entscheiden, in welchem
Fall und welcher Intensität das sinnvoll ist.“ Damit schiebt er die
Verantwortung wieder der untersten Führungsebene zu.
Ein andere Aussage von ihm lässt aber den gegenteiligen Schluss zu: Stumpf
habe auf die Funkmeldung, dass der Wasserwerfer „sprühe“, geantwortet: „…
soll auch Wirkung erzielen.“
6 Nov 2014
## AUTOREN
Lena Müssigmann
## TAGS
Wasserwerfer
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Stuttgart
S21
Dietrich Wagner
Schwerpunkt Stuttgart 21
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