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# taz.de -- Wasserwerfer in Stuttgart: S21-Ausschuss rechtlich wasserdicht
> Ein CDU-Abgeordneter hält den Untersuchungsausschuss zum
> Schlossgarteneinsatz für verfassungswidrig. Ein Gutachten widerspricht.
Bild: Die Proteste gehen weiter.
STUTTGART taz |Ist der Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“, der den
Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart 21-Demonstranten klären soll,
verfassungswidrig? Wiederholt hatte der Landtagsabgeordnete Reinhard
Löffler für die CDU Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausschusses geäußer…
Um zu klären, ob an Löfflers Bedenken was dran ist, beauftragte die
Ausschussmehrheit aus SPD und Grünen Pascale Cancik, Professorin für
Öffentliches Recht, mit einem Gutachten.
Heute stellte Cancik ihr Ergebnis vor. Demnach verstößt der
Untersuchungsausschuss in keiner der untersuchten Fragestellungen gegen die
Verfassung.
Löffler ist von Canciks Ergebnissen nicht überzeugt. Zwar nimmt zwar von
seiner Ankündigung Abstand, vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. Er kündigt
aber an, im Landtag werde „noch was kommen“. Im Gegensatz dazu fühlen sich
Grüne und SPD bestätigt. Der Grünen-Obmann Uli Sckerl sagt: „Die CDU sollte
das Ergebnis jetzt akzeptieren. Seit Wochen versucht sie diesen Ausschuss
zu diskreditieren. Wir wollen zügig weiterarbeiten.“
Der Ausschuss ist der zweite zum sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ vor
vier Jahren. Bei einem Polizeieinsatz mit Wasserwerfern im Stuttgarter
Schlossgarten wurden mehr als 400 Demonstranten teilweise schwer verletzt.
Der Ausschuss versucht zu klären, ob dem ersten Ausschuss zu diesem
Themenkomplex Unterlagen vorenthalten wurden und ob die damalige Regierung
von CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus Einfluss auf die Polizei genommen
hat.
## Geschützter innerer Zirkel
Der rechtliche Streit entzündete sich vor allem an der Absicht,
E-Mail-Korrespondenz der damaligen Regierung als Beweismittel
heranzuziehen. Die Mails waren von der Regierung eigentlich gelöscht
worden, durch ein Backup sind sie aber immer noch verwertbar.
Im Mai hatte Löffler im Gespräch mit der taz erklärt: „Der
Untersuchungsausschuss möchte, dass Unterlagen aus dem Kernbereich der
Mappus-Regierung vorgelegt werden.“ Dieser „Kernbereich“ beschreibe aber
den innersten Zirkel einer Regierung und müsse geschützt werden. „Sonst
müssten Politiker künftig am Ende ihrer Regierungszeit ein Freudenfeuer
machen und alles anzünden.“
Die Gutachterin Cancik erklärte nun die juristischen Spitzfindigkeiten des
Falls. Demnach müsste die Regierung selbst argumentieren, warum sie die
geforderten Unterlagen nicht herausgeben kann. Nun ist Mappus'
Regierungszeit aber schon gut drei Jahre vorbei. Niemand kann mehr im Namen
der damaligen schwarz-gelben Regierung sprechen. Und ohne Begründung ist
laut der Gutachterin nicht prüfbar, ob eine Zurückhaltung gerechtfertigt
ist. Es obliege der jetzigen Regierung, im Einzelfall zu prüfen, welche
Unterlagen sie herausgibt. Der SPD-Obmann Sascha Binder sagt, man werde in
jedem Fall die Beweisanträge stellen, Inhalte aus den Mailaccounts von
Mappus und Ex-Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) verwerten zu dürfen.
Der Untersuchungsausschuss befragte heute außerdem einen 58-jährigen
Polizisten, Leiter des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium
Stuttgart. Er lieferte weitere Hinweise, dass der Schlossgarteneinsatz
politisch beeinflusst war. Schon zehn Tage vor dem Einsatztag am 30.
September 2010 habe man in Polizeibesprechungen über den möglichen Inhalt
der Regierungserklärung Bescheid gewusst, die Mappus Anfang Oktober halten
wollte.
„Es wäre geschickt gewesen, dort verkünden zu können, dass die
Baumfällungen fürs Erste beendet sind“, sagte der Zeuge. Auch die Polizei
habe durch diese Zusammenarbeit mit der Politik auf eine Beruhigung des
anhaltenden Konflikts mit der Bürgerbewegung im Schlossgarten gehofft.
26 Sep 2014
## AUTOREN
Lena Müssigmann
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