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# taz.de -- Erdgasförderung in Deutschland: Fracking in Schutzgebieten möglich
> Der Gesetzentwurf für das umstrittene Fracking steht. Es soll zwar mehr
> Auflagen als bisher geben – aber weniger als geplant.
Bild: 11.10.2014: Protest gegen Fracking in Pfullendorf, Baden-Württemberg.
BERLIN taz | Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den
Gesetzentwurf zur Regelung der umstrittenen Fördermethode Fracking
verteidigt. Sie werde künftig „nur noch unter schärfsten Auflagen“ mögli…
sein, sagte Hendricks. Der Gesetzentwurf ist nach langen
Auseinandersetzungen mit dem CDU-geführten Kanzleramt am Donnerstag zur
Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt worden. Im Vergleich zu den
Eckpunkten, auf die sich Umwelt- und Wirtschaftsministerium bereits im
Sommer geeinigt hatten, werden die Einschränkungen darin aufgeweicht.
Beim Fracking wird mit Chemikalien und Sand versetztes Wasser mit hohem
Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um das darin eingeschlossene
Erdöl oder -gas freizusetzen. Kritiker befürchten eine Verunreinigung des
Trinkwassers durch die Fracking-Flüssigkeit oder das bei der Förderung
freigesetzte Lagerstättenwasser, das meist mit Schadstoffen belastet ist.
Konventionelles Fracking, bei dem in Deutschland Gas aus meist in großer
Tiefe liegenden Sandsteinschichten gelöst wird, wurde vor allem in
Niedersachsen auch in der Vergangenheit schon eingesetzt. Diese Technik
soll außerhalb von Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten erlaubt
bleiben. In sogenannten „Natura 2000“-Gebieten, die nach der europäischen
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt sind, kann diese Art von
Fracking – anders als in den Eckpunkten geplant – hingegen genehmigt
werden. In jedem Fall ist künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich; zudem darf die verwendete Flüssigkeit allenfalls schwach
wassergefährdend sein.
Das stärker umstrittene unkonventionelle Fracking von Gas aus höher
gelegenen Schiefer- und Kohleflözgesteinen gelöst wird, sollte oberhalb von
3.000 Metern Tiefe zunächst gar nicht kommerziell gefördert werden dürfen.
## Kommerzielle Förderung genehmigen
[1][Auch dieses Verbot wird aufgeweicht], bestätigte das Umweltministerium:
Unternehmen können außerhalb von Schutzgebieten zunächst Probebohrungen
beantragen, deren Ergebnisse dann von einer sechsköpfigen
Experten-Kommission ausgewertet werden. In dieser sollen Wissenschaftler
aus Landes- und Bundesbehörden sowie drei Forschungsinstituten sitzen.
Sofern die Kommission die Förderung in der betroffenen geologischen
Formation mehrheitlich für unbedenklich hält und das Umweltbundesamt die
verwendete Fracking-Flüssigkeit als nicht wassergefährdend eingestuft hat,
können die zuständigen Landesbehörden eine kommerzielle Förderung
genehmigen. Eine Pflicht zur Genehmigung durch die Behörden bestehe nicht,
betonte das Umweltministerium. Allerdings sei damit zu rechnen, dass
Unternehmen Klage erheben, wenn die Behörden einen Antrag auf kommerzielles
Fracking nach einer erfolgreichen Probebohrung trotz eines positiven Votums
der Kommission nicht genehmigen, hieß es.
20 Nov 2014
## LINKS
[1] /Gesetzentwurf-der-Grossen-Koalition/!149608/
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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