# taz.de -- Erdgasförderung in Deutschland: Fracking in Schutzgebieten möglich | |
> Der Gesetzentwurf für das umstrittene Fracking steht. Es soll zwar mehr | |
> Auflagen als bisher geben – aber weniger als geplant. | |
Bild: 11.10.2014: Protest gegen Fracking in Pfullendorf, Baden-Württemberg. | |
BERLIN taz | Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den | |
Gesetzentwurf zur Regelung der umstrittenen Fördermethode Fracking | |
verteidigt. Sie werde künftig „nur noch unter schärfsten Auflagen“ mögli… | |
sein, sagte Hendricks. Der Gesetzentwurf ist nach langen | |
Auseinandersetzungen mit dem CDU-geführten Kanzleramt am Donnerstag zur | |
Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt worden. Im Vergleich zu den | |
Eckpunkten, auf die sich Umwelt- und Wirtschaftsministerium bereits im | |
Sommer geeinigt hatten, werden die Einschränkungen darin aufgeweicht. | |
Beim Fracking wird mit Chemikalien und Sand versetztes Wasser mit hohem | |
Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um das darin eingeschlossene | |
Erdöl oder -gas freizusetzen. Kritiker befürchten eine Verunreinigung des | |
Trinkwassers durch die Fracking-Flüssigkeit oder das bei der Förderung | |
freigesetzte Lagerstättenwasser, das meist mit Schadstoffen belastet ist. | |
Konventionelles Fracking, bei dem in Deutschland Gas aus meist in großer | |
Tiefe liegenden Sandsteinschichten gelöst wird, wurde vor allem in | |
Niedersachsen auch in der Vergangenheit schon eingesetzt. Diese Technik | |
soll außerhalb von Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten erlaubt | |
bleiben. In sogenannten „Natura 2000“-Gebieten, die nach der europäischen | |
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt sind, kann diese Art von | |
Fracking – anders als in den Eckpunkten geplant – hingegen genehmigt | |
werden. In jedem Fall ist künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung | |
erforderlich; zudem darf die verwendete Flüssigkeit allenfalls schwach | |
wassergefährdend sein. | |
Das stärker umstrittene unkonventionelle Fracking von Gas aus höher | |
gelegenen Schiefer- und Kohleflözgesteinen gelöst wird, sollte oberhalb von | |
3.000 Metern Tiefe zunächst gar nicht kommerziell gefördert werden dürfen. | |
## Kommerzielle Förderung genehmigen | |
[1][Auch dieses Verbot wird aufgeweicht], bestätigte das Umweltministerium: | |
Unternehmen können außerhalb von Schutzgebieten zunächst Probebohrungen | |
beantragen, deren Ergebnisse dann von einer sechsköpfigen | |
Experten-Kommission ausgewertet werden. In dieser sollen Wissenschaftler | |
aus Landes- und Bundesbehörden sowie drei Forschungsinstituten sitzen. | |
Sofern die Kommission die Förderung in der betroffenen geologischen | |
Formation mehrheitlich für unbedenklich hält und das Umweltbundesamt die | |
verwendete Fracking-Flüssigkeit als nicht wassergefährdend eingestuft hat, | |
können die zuständigen Landesbehörden eine kommerzielle Förderung | |
genehmigen. Eine Pflicht zur Genehmigung durch die Behörden bestehe nicht, | |
betonte das Umweltministerium. Allerdings sei damit zu rechnen, dass | |
Unternehmen Klage erheben, wenn die Behörden einen Antrag auf kommerzielles | |
Fracking nach einer erfolgreichen Probebohrung trotz eines positiven Votums | |
der Kommission nicht genehmigen, hieß es. | |
20 Nov 2014 | |
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[1] /Gesetzentwurf-der-Grossen-Koalition/!149608/ | |
## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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