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# taz.de -- Snowden-Vernehmung in Deutschland: Verfassungsgericht weist Klage ab
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Anträge zur Vernehmung Snowdens
> ab. Damit sei diese faktisch unmöglich, hatte die Opposition bemängelt.
Bild: Edward Snowden: kein Urteil zur Befragung im Berliner NSA-Untersuchungsau…
KÖLN taz | Karlsruhe leistet vorerst keine Hilfe, den NSA-Whistleblower
Edward Snowden als Zeugen nach Deutschland zu holen. Das
Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt entsprechende Anträge von Grünen und
Linken als „unzulässig“ ab.
Konkret ging es um eine Befragung von Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss
des Bundestags. Der Ausschuss hat zwar einstimmig die Einladung Snowdens
beschlossen. Allerdings lehnt Snowden eine Befragung in Moskau oder per
Video ab. Grüne und Linke haben daher beantragt, Snowden in Berlin zu
hören. Diesen Antrag lehnte aber die Mehrheit aus Union und SPD ab.
Hiergegen richtete sich im September eine Organklage der Opposition. Es
verletze ihre parlamentarischen Minderheitsrechte, wenn die Mehrheit die
Anhörung Snowdens faktisch verunmögliche. Das Verfassungsgericht definierte
den Minderheitsschutz nun jedoch eng.
Die Opposition könne nur durchsetzen, dass Snowden angehört wird. Der Ort
sei dagegen eine reine Verfahrensfrage, bei der es keinen Minderheitsschutz
gebe. Zuständig dafür sei der Bundesgerichtshof (BGH). Dort hätte eine
Klage aber auch keine Chance.
Genauso erfolglos war eine zweite Klage der Opposition, diesmal gegen die
Bundesregierung. Diese hatte im Mai in einem Gutachten erklärt, dass sie
Snowden für eine Aussage im Untersuchungsausschuss kein Aufenthaltsrecht
geben werde. Sie wolle das Verhältnis zu den USA nicht gefährden.
Karlsruhe hielt die Klage für unzulässig, weil diese Äußerungen der
Bundesregierung „nur vorläufiger Natur“ waren. Diese Klage war eh wenig
erfolgsversprechend, weil Karlsruhe in der Außenpolitik traditionell die
Gestaltungsfreiheit der Regierung betont.
(Az.: 2 BvE 3/14)
12 Dec 2014
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Edward Snowden
Bundesverfassungsgericht
NSA-Untersuchungsausschuss
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Schwerpunkt Überwachung
Spionage
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