Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zu Wohnungsbordellen: Rotlicht ausgeknipst
> Bordelle bringen „milieubedingte Unruhe“. Das Bundesverwaltungsgericht
> schränkt das Recht von Hausbesitzern ein, ihre Räume zu vermieten.
Bild: Bald „closed“, falls das Mileu nicht stimmt.
LEIPZIG/FRANKFURT dpa | Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht
uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten, auch wenn Prostitution in
Deutschland erlaubt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
Mittwoch entschieden. Die Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil
berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa
Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.
Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter
Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in
seinem Hinterhaus an ein „Chantal-Massagestudio“ vermietet hatte. Auf 44
Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die
Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells
an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13).
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Vorinstanz hatte die
Untersagungsverfügung der Stadt kassiert. Die Begründung: Nach der
Legalisierung des „ältesten Gewerbes der Welt“ durch das
Prostitutionsgesetz 2002 sei es unzulässig, Prostitution zu verbieten, ohne
zu prüfen, ob es überhaupt konkrete schädliche Auswirkungen auf die
Nachbarschaft gebe.
Das sahen die Leipziger Bundesrichter nun anders. Nicht alles, was an
Gewerbe legal ist, dürfe auch überall ausgeübt werden. Prostitution bringe
immer eine „milieubedingte Unruhe mit“ sich.
## Jugendschutz und öffentlicher Anstand
Im Fall des Frankfurter Hausbesitzers kam die Lage der Immobilie dazu. Im
Umkreis von 200 Metern liegen eine Realschule und zwei Kindertagesstätten,
dazu grenzt ein Wohngebiet unmittelbar an. Die Stadt müsse durch Steuerung
der Prostitution dafür sorgen können, dass der Jugendschutz sowie die
Wahrung des öffentlichen Anstandes gesichert bleiben, entschieden die
Bundesrichter.
Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sprach von einer wichtigen
Grundsatzentscheidung. „Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt wichtige
Instrumentarien zurückgegeben im Kampf gegen Wohnungsprostitution in der
Nähe von Schulen und Wohngebieten“, sagte Frank. Der Direktor des
Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte der Deutschen
Presse-Agentur: „Jetzt haben wir ein Stück Rechtssicherheit. Wir nehmen das
Urteil sehr positiv auf.“
17 Dec 2014
## TAGS
Prostitution
Bordell
Bundesverwaltungsgericht
Frankfurt am Main
Rotlicht
Gentrifizierung
Prostitution
Bordell
Große Koalition
Prostitution
Zwangsprostitution
Prostitution
Prostitution
Sexarbeit
## ARTIKEL ZUM THEMA
Erinnerung eines Rotlicht-Regisseurs: „Es war schön, es war anstrengend“
Jeff Pierron führte Regie am letzten Live-Sex-Theater Deutschlands. Wenn er
heute über Hamburgs Große Freiheit geht, wird er manchmal etwas traurig.
Gentrifizierung in Frankfurt: Pastrami-Boom neben Bordellen
Das Bahnhofsviertel wird zum Szeneviertel. Einwohner kritisieren, dass
steigende Mieten und „die Kreativen“ zu Verdrängung führen.
Kommentar Zwangstest für Prostituierte: Sex, Lügen und Idiotentests
Die Regierung möchte Idiotentests für Prostituierte einführen. Die Debatte
darüber zeigt, dass Sexarbeit eben doch kein normaler Job ist.
Kommentar Prostitutionsgesetz: Sexarbeit unter Kontrolle
Bezahlter Sex soll reguliert werden. Doch die neuen Regeln setzen auf
Zwang, statt auf Eigenverantwortung. Andere Lösungen wären denkbar gewesen.
Neues Prostitutionsgesetz: Nie mehr ohne Gummi
Das Kondom soll in der Sexarbeiter-Branche verpflichtend werden. Darauf
verständigten sich SPD und Union in einem Eckpunktepapier.
Besuch im Gangbang-Etablissement: „Mustafa, ich mach Schluss“
Bei Gangbang-Partys haben viele Männer Sex mit wenig Frauen. Klingt wie die
Erfüllung lüsterner Fantasien – nicht nur von Männern. Zumindest manchmal.
Zwangsprostitution in Deutschland: Regierung geht auf Kundenfang
Erst fand die SPD das noch kontraproduktiv, jetzt ist die Große Koalition
sich einig: Gehen Freier wissentlich zu einer Zwangsprostituierten, werden
sie dafür bestraft.
Streitgespräch über Prostitution: „Es gibt kein Recht auf Befriedigung“
In Europa wird dem Rotlichtmilieu der Krieg erklärt. Soll auch in
Deutschland Sexarbeit verboten werden? Ein Streetworker, ein Freier und
eine Domina diskutieren.
Kontrolle der Sexarbeit: Ein B-Plan gegen Rotlicht
Per Bebauungsplan will Bremerhavens Stadtverwaltung die ausufernde
Prostitution eindämmen und verhindern, dass sie sich weiter in ein
Wohngebiet verlagert.
Meldepflicht für Sexarbeiterinnen: Proteste „gegen Zwangsouting“
Sexarbeiterinnen sollen sich künftig bei den Behörden anmelden. Das sei
Diskriminierung, sagen Prostituiertenverbände.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.