# taz.de -- Urteil zu Wohnungsbordellen: Rotlicht ausgeknipst | |
> Bordelle bringen „milieubedingte Unruhe“. Das Bundesverwaltungsgericht | |
> schränkt das Recht von Hausbesitzern ein, ihre Räume zu vermieten. | |
Bild: Bald „closed“, falls das Mileu nicht stimmt. | |
LEIPZIG/FRANKFURT dpa | Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht | |
uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten, auch wenn Prostitution in | |
Deutschland erlaubt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am | |
Mittwoch entschieden. Die Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil | |
berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa | |
Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen. | |
Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter | |
Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in | |
seinem Hinterhaus an ein „Chantal-Massagestudio“ vermietet hatte. Auf 44 | |
Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die | |
Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells | |
an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13). | |
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Vorinstanz hatte die | |
Untersagungsverfügung der Stadt kassiert. Die Begründung: Nach der | |
Legalisierung des „ältesten Gewerbes der Welt“ durch das | |
Prostitutionsgesetz 2002 sei es unzulässig, Prostitution zu verbieten, ohne | |
zu prüfen, ob es überhaupt konkrete schädliche Auswirkungen auf die | |
Nachbarschaft gebe. | |
Das sahen die Leipziger Bundesrichter nun anders. Nicht alles, was an | |
Gewerbe legal ist, dürfe auch überall ausgeübt werden. Prostitution bringe | |
immer eine „milieubedingte Unruhe mit“ sich. | |
## Jugendschutz und öffentlicher Anstand | |
Im Fall des Frankfurter Hausbesitzers kam die Lage der Immobilie dazu. Im | |
Umkreis von 200 Metern liegen eine Realschule und zwei Kindertagesstätten, | |
dazu grenzt ein Wohngebiet unmittelbar an. Die Stadt müsse durch Steuerung | |
der Prostitution dafür sorgen können, dass der Jugendschutz sowie die | |
Wahrung des öffentlichen Anstandes gesichert bleiben, entschieden die | |
Bundesrichter. | |
Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sprach von einer wichtigen | |
Grundsatzentscheidung. „Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt wichtige | |
Instrumentarien zurückgegeben im Kampf gegen Wohnungsprostitution in der | |
Nähe von Schulen und Wohngebieten“, sagte Frank. Der Direktor des | |
Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte der Deutschen | |
Presse-Agentur: „Jetzt haben wir ein Stück Rechtssicherheit. Wir nehmen das | |
Urteil sehr positiv auf.“ | |
17 Dec 2014 | |
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