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# taz.de -- Hartz-IV-Gesetze: Arme können nicht einfach sparen
> Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert einen höheren Regelsatz und
> die Wiedereinführung der "einmaligen Leistungen" für Haushaltsgeräte und
> Möbel.
Bild: Kein Spiel, sondern für viele bittere Realität: Hartz IV-Berechnungen.
BERLIN taz | Der Paritätische Wohlfahrtsverband rügt die Anhebung des
Hartz-IV-Regelsatzes zum 1. Januar 2015 als unzureichend. Der Regelsatz sei
„mutwillig kleingerechnet“ und erfülle nicht die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei
eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf monatlich 485 Euro
notwendig, hieß es in einer Erklärung des Verbandes am Montag.
Nach den gesetzlichen Vorgaben wird der Regelsatz von derzeit 391 Euro auf
399 Euro ab 1. Januar erhöht. Die Steigerung orientiert sich an der
Entwicklung der Preise und Nettolöhne. Zusätzlich zum Regelsatz bekommen
Hartz-IV-Empfänger noch die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider, wirft der
Bundesregierung vor, bereits bei der Berechnung der Regelsätze im Jahre
2011 sei „getrickst“ und manipulativ in die Statistik eingegriffen worden.
Bei der Ermittlung der Regelsätze im Jahre 2011 wurden alle Ausgaben des
ärmsten Fünftels der Einommensbezieher in den Blick genommen, dabei jedoch
einige Posten abgezogen. So wurden die Ausgaben für alkoholische Getränke
und Tabakwaren herausgestrichen. Durch die statistische Streichung der
durchschnittlichen Ausgaben für Alkoholika und Tabak ergaben sich
Regelsatzminderungen auch für Leute, die keinen Alkohol trinken und nicht
rauchen.
Die Ausgaben für Haustiere und Zimmerpflanzen und für Gaststättenbesuche
wurden bei der Berechnung als „nicht regelsatzrelevant“ eingestuft, was der
Paritätische gleichfalls rügt.
## 30 Euro im Monat ansparen ist zuviel
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelsätze im Juli 2014 als
„verfassungsgemäß“ bezeichnet, allerdings Korrekturen in den Bereichen
Mobilität, Hausrat und Energiekosten gefordert. Es sei nicht
nachvollziehbar, weshalb seitens der Bundesregierung darauf noch nicht
reagiert wurde, heißt es in der Expertise des Paritätischen.
Politisch umstritten ist die Tatsache, dass die Kosten für die Anschaffung
von Möbeln und Haushaltsgeräten und deren Reparatur bei der Einführung von
Hartz IV im Jahre 2005 anteilig in den monatlich gewährten Regelsatz
hineingerechnet wurden. Im Gegenzug wurden diese einmaligen Leistungen, die
es früher auf Antrag gab, gestrichen. Derzeit liegt der Anteil im Regelsatz
dafür bei rund 30 Euro im Monat. In der Praxis jedoch können die Empfänger
der Grundsicherung nicht monatlich 30 Euro zurücklegen, um für eine
eventuelle Reparatur oder Ersatzbeschaffung gewappnet zu sein, weil das
Geld einfach zu knapp ist. Sozialwissenschaftler rügen daher schon seit
Längerem, dass man von Armen nicht eine „Spardisziplin“ wie bei
Normalverdienern verlangen kann.
Die Jobcenter können für wichtige Ersatzbeschaffungen zwar zinslose
Darlehen an Hartz-IV-Empfänger geben, diese müssen aber dann von ihrem
Regelsatz allmonatlich abgestottert werden.
## Haushaltsstrom sollte übernommen werden
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert daher, diese sogenannten
einmaligen Leistungen wieder einzuführen, „um dem notwendigen Bedarf bei
Anschaffungen von Möbeln, Hausrat und Ähnlichem gerecht werden zu können“,
heißt es in der Expertise. Auch die Kosten für Haushaltsstrom sollten in
voller Höhe übernommen werden. Würden die beiden Forderungen erfüllt, sei
eine Erhöhung des Regelsatzes auf nur noch 457 Euro hinreichend.
Das Deutsche Kinderhilfswerk beklagte am Montag, dass sich zehn Jahre nach
Einführung der Hartz-IV-Gesetze insbesondere die Zahl der von Armut
betroffenen Kinder drastisch erhöht hat.
29 Dec 2014
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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Hartz IV
Schwerpunkt Armut
Sparen
Regelsatz
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