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# taz.de -- Schlappe für Windkraftkonzern Enercon: Betriebsrat darf weiterarbe…
> Er setzte sich für Leiharbeiter-Interessen ein. Deshalb sollte ein
> Arbeitnehmervertreter von Enercon gefeuert werden. Das hat ein Gericht
> nun untersagt.
Bild: Weiterhin Enercon-Mitarbeiter: Betriebsrat Nils-Holger Böttger.
BERLIN taz | Eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat der führende
deutsche Windanlagenhersteller Enercon eingesteckt. Am Mittwoch verkündete
das Arbeitsgericht Magdeburg seinen Beschluss, dass der Betriebsrat einer
Enercon-Tochter nicht entlassen werden darf. Die Entscheidung ist noch
nicht rechtskräftig, die Firma kann Beschwerde einlegen.
Der Fall hat breite Aufmerksamkeit ausgelöst, weil die Gewerkschaft IG
Metall eine bundesweite Unterstützungskampagne für den Betriebsrat
organisierte. 19.000 Unterschriften kamen bislang zusammen.
Kommunalpolitiker, Abgeordnete, Gewerkschafter und Bürger protestierten
damit gegen „den aggressiven Druck auf gewerkschaftlich aktive
Beschäftigte“. ArbeitnehmervertreterInnen beschweren sich seit Langem über
den autokratischen Führungsstil in dem Unternehmen.
Enercon mit Hauptsitz in Aurich beschäftigt weltweit rund 13.000 Leute. Im
Prozess geht es um Nils-Holger Böttger, den Vorsitzenden des Betriebsrats
der Enercon-Tochter Windenergieanlagen Service Ost in Magdeburg. Dieser
setzte sich unter anderem für die Interessen von Leiharbeitern ein. So
wandte er sich gegen unbezahlte Arbeitszeit für eine Schulung am
Wochenende. Die Firma versuchte ihm zu kündigen.
Böttger habe „seine Kompetenzen massiv überschritten“, sagte
Enercon-Sprecher Felix Rehwald. Die Firma erklärte, der Betriebsrat habe
sich beleidigend über die Leiharbeitsfirma geäußert. „In der Konsequenz hat
der Vertragspartner die Zusammenarbeit beendet, so dass der
Servicegesellschaft ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden
entstanden ist“, so Rehwald.
## Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Arbeitsrichter wiesen die beiden Anträge der Firma auf Entlassung und
Amtsenthebung Böttgers jedoch ab. Die angeblichen Beleidigungen seien durch
das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Laut IG Metall wurden gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte und
Betriebsräte bei Enercon bereits mehrfach behindert und schikaniert.
Beispielsweise habe eine Firmenleitung IG-Metall-Vertretern vor
Betriebsratswahlen den Zugang zum Unternehmen verweigert. Eine andere
Methode der Geschäftsführung bestehe darin, Betriebsräten Abmahnungen zu
schicken, weil sie angeblich Freizeitaktivitäten als Arbeitszeit
deklarierten. Über Schikanen gegen Beschäftigtenvertreter bei dem
Windanlagenhersteller [1][berichtete die taz] schon [2][2006 mehrfach].
Mit manchen Betriebsräten, die nicht auf Konfrontation gehen, kommt die
Firmenleitung von Enercon allerdings gut aus. „Wir möchten betonen, dass
wir uns klar zu einer fairen und gleichen Behandlung aller Mitarbeiter
bekennen“, so Enercon-Sprecher Rehwald.
11 Feb 2015
## LINKS
[1] /1/archiv/
[2] /1/archiv/
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Windkraft
Kündigung
Betriebsrat
Enercon
Enercon
Arbeitsrecht
Windkraft
Niedersachsen
Arbeitnehmer
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