Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zu Fahrdienstvermittlung: Gericht stoppt Uber
> Uber muss sein Angebot in Deutschland einstellen. Schließlich hätten die
> Fahrer keine Genehmigung, Passagiere zu transportieren.
Bild: Geht Uber unter?
FRANKFURT/MAIN taz | Großer Erfolg für die Taxiwirtschaft: Das Landgericht
Frankfurt verbot der Fahrervermittlung Uber bis auf Weiteres die
Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über die App Uber Pop. Das Urteil
gilt bundesweit, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von
privaten Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Uber ist derzeit in fünf
Städten aktiv: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf, will
aber bundesweit expandieren. Das Taxigewerbe sieht durch Uber sein Geschäft
bedroht. Bereits im letzten Sommer klagte die Genossenschaft „Taxi
Deutschland“, die die gemeinsame App der Taxi-Zentralen anbietet, weil die
Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben.
Das Frankfurter Landgericht erließ daraufhin im August eine bundesweit
wirksame einstweilige Verfügung. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das
Landgericht seine Verfügung im September 2014 wieder auf. Zwar sei das
Treiben von Uber illegal, der Antrag von Taxi-Deutschland sei aber nicht
eilbedürftig, weil der Antrag auf Eilrechtsschutz nicht sofort gestellt
worden war.
Im eigentlichen Prozess entschied das Landgericht Frankfurt nun wirklich
zugunsten von Taxi Deutschland. Uber verletze das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell von Uber Pop eine
unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Denn Uber verstoße permanent
gegen das Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen Fahrer nur dann ohne
Personenbeförderungsschein eingesetzt werden, wenn – wie bei einer
Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer
erhielten jedoch ungefähr das Fünffache ihrer Unkosten, hatte Richter
Joachim Nickel errechnet.
Uber sei dabei nicht nur Anstifter für die Fahrer, sondern handele als
„Täter“, so Nickel. Letztlich betreibe Uber das Geschäft und nicht der
Fahrer. „Uber macht die Werbung, schließt die Verträge, vermittelt die
Fahrer und zieht bei den Kunden das Geld ein“, argumentierte der Richter.
Zentrale Frage im Frankfurter Prozess war, ob die gesetzliche
Genehmigungspflicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Uber bestritt
dies und berief sich auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch
auf die Dienstleistungsfreiheit des Europarechts (schließlich habe die in
Deutschland tätige Uber-Gesellschaft ihren Sitz in den Niederlanden).
Richter Nickel sah Eingriffe in diese Rechte als gerechtfertigt an. Der
Staat müsse sicherstellen, dass Taxi-Unternehmen in Deutschland Steuern
zahlen und die Fahrgäste bei Unfällen versichert sind. Beides sei bei Uber
nicht gewährleistet. Die Uber-Anwälte protestierten: „Uber zahlt seine
Steuern in den Niederlanden, das darf in der EU keinen Unterschied machen.“
## 250.000 Euro Ordnungsgeld
Uber muss nun bis auf Weiteres die Vermittlung von entgeltlichen Fahrten
unterlassen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Das Urteil gilt bundesweit, da die Taxi-Deutschland-App bundesweit Taxis
vermittelt. Uber wird Rechtsmittel gegen das Frankfurter Urteil einlegen.
Das Urteil ist aber vorläufig vollstreckbar, wenn Taxi Deutschland 400.000
Euro hinterlegt. Das will die Genossenschaft tun.
Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Spätestens der
Bundesgerichtshof wird das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen,
damit der klärt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt ist.
Wahrscheinlich wird Uber nicht vom Markt verschwinden, sondern sein
Geschäftsmodell umstellen. In Berlin, Hamburg und Düsseldorf, wo die
Ordnungsbehörden Uber Pop bereits verboten hatten, agiert Uber derzeit als
Mitfahrzentrale, bei der die Fahrer nur die Betriebskosten (35 Cent pro
Kilometer) verlangen können. Allerdings findet Uber unter diesen
Bedingungen kaum noch Fahrer, sodass das Angebot in Berlin und Hamburg
bereits auf das Wochenende beschränkt werden musste.
18 Mar 2015
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Urteil
Verbot
Taxi
Uber
Verkehr
Fahrrad
Datenschutz
Wettbewerb
## ARTIKEL ZUM THEMA
Legalisierungsversuch von Uber: Fahrdienst macht auf Taxi
Der Taxikonkurrent will seinen privaten Fahrern künftig den
Personenbeförderungsschein finanzieren. Dafür gibt es ein vorsichtiges Lob.
Verkehrsplanung in Altona: Radfahrer unerwünscht
Die Polizei will den Radverkehr am Bahnhof Altona verbieten, weil sich
Fußgänger beklagen. Bezirkspolitiker und ADFC fordern eine andere Lösung.
Kommentar Uber und Datenschutz: Im Vorbeifahren Daten sammeln
Der umstrittene Fahrdienstvermittler und Taxikonkurrent Uber interessiert
sich für seine Kunden. Noch mehr aber will er über deren Daten wissen.
Konkurrenz im Fahrdienst-Geschäft: Google will uberholen
Der Suchmaschinenkonzern steigt ins Taxi-Geschäft ein und entwickelt eine
Konkurrenz-App zum Fahrdienst Uber. Der holt zum Gegenschlag aus.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.