# taz.de -- Urteil zu Fahrdienstvermittlung: Gericht stoppt Uber | |
> Uber muss sein Angebot in Deutschland einstellen. Schließlich hätten die | |
> Fahrer keine Genehmigung, Passagiere zu transportieren. | |
Bild: Geht Uber unter? | |
FRANKFURT/MAIN taz | Großer Erfolg für die Taxiwirtschaft: Das Landgericht | |
Frankfurt verbot der Fahrervermittlung Uber bis auf Weiteres die | |
Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über die App Uber Pop. Das Urteil | |
gilt bundesweit, ist aber noch nicht rechtskräftig. | |
Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von | |
privaten Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Uber ist derzeit in fünf | |
Städten aktiv: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf, will | |
aber bundesweit expandieren. Das Taxigewerbe sieht durch Uber sein Geschäft | |
bedroht. Bereits im letzten Sommer klagte die Genossenschaft „Taxi | |
Deutschland“, die die gemeinsame App der Taxi-Zentralen anbietet, weil die | |
Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. | |
Das Frankfurter Landgericht erließ daraufhin im August eine bundesweit | |
wirksame einstweilige Verfügung. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das | |
Landgericht seine Verfügung im September 2014 wieder auf. Zwar sei das | |
Treiben von Uber illegal, der Antrag von Taxi-Deutschland sei aber nicht | |
eilbedürftig, weil der Antrag auf Eilrechtsschutz nicht sofort gestellt | |
worden war. | |
Im eigentlichen Prozess entschied das Landgericht Frankfurt nun wirklich | |
zugunsten von Taxi Deutschland. Uber verletze das Gesetz gegen den | |
unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell von Uber Pop eine | |
unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Denn Uber verstoße permanent | |
gegen das Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen Fahrer nur dann ohne | |
Personenbeförderungsschein eingesetzt werden, wenn – wie bei einer | |
Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer | |
erhielten jedoch ungefähr das Fünffache ihrer Unkosten, hatte Richter | |
Joachim Nickel errechnet. | |
Uber sei dabei nicht nur Anstifter für die Fahrer, sondern handele als | |
„Täter“, so Nickel. Letztlich betreibe Uber das Geschäft und nicht der | |
Fahrer. „Uber macht die Werbung, schließt die Verträge, vermittelt die | |
Fahrer und zieht bei den Kunden das Geld ein“, argumentierte der Richter. | |
Zentrale Frage im Frankfurter Prozess war, ob die gesetzliche | |
Genehmigungspflicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Uber bestritt | |
dies und berief sich auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch | |
auf die Dienstleistungsfreiheit des Europarechts (schließlich habe die in | |
Deutschland tätige Uber-Gesellschaft ihren Sitz in den Niederlanden). | |
Richter Nickel sah Eingriffe in diese Rechte als gerechtfertigt an. Der | |
Staat müsse sicherstellen, dass Taxi-Unternehmen in Deutschland Steuern | |
zahlen und die Fahrgäste bei Unfällen versichert sind. Beides sei bei Uber | |
nicht gewährleistet. Die Uber-Anwälte protestierten: „Uber zahlt seine | |
Steuern in den Niederlanden, das darf in der EU keinen Unterschied machen.“ | |
## 250.000 Euro Ordnungsgeld | |
Uber muss nun bis auf Weiteres die Vermittlung von entgeltlichen Fahrten | |
unterlassen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. | |
Das Urteil gilt bundesweit, da die Taxi-Deutschland-App bundesweit Taxis | |
vermittelt. Uber wird Rechtsmittel gegen das Frankfurter Urteil einlegen. | |
Das Urteil ist aber vorläufig vollstreckbar, wenn Taxi Deutschland 400.000 | |
Euro hinterlegt. Das will die Genossenschaft tun. | |
Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Spätestens der | |
Bundesgerichtshof wird das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, | |
damit der klärt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt ist. | |
Wahrscheinlich wird Uber nicht vom Markt verschwinden, sondern sein | |
Geschäftsmodell umstellen. In Berlin, Hamburg und Düsseldorf, wo die | |
Ordnungsbehörden Uber Pop bereits verboten hatten, agiert Uber derzeit als | |
Mitfahrzentrale, bei der die Fahrer nur die Betriebskosten (35 Cent pro | |
Kilometer) verlangen können. Allerdings findet Uber unter diesen | |
Bedingungen kaum noch Fahrer, sodass das Angebot in Berlin und Hamburg | |
bereits auf das Wochenende beschränkt werden musste. | |
18 Mar 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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