| # taz.de -- Urteil zu Fahrdienstvermittlung: Gericht stoppt Uber | |
| > Uber muss sein Angebot in Deutschland einstellen. Schließlich hätten die | |
| > Fahrer keine Genehmigung, Passagiere zu transportieren. | |
| Bild: Geht Uber unter? | |
| FRANKFURT/MAIN taz | Großer Erfolg für die Taxiwirtschaft: Das Landgericht | |
| Frankfurt verbot der Fahrervermittlung Uber bis auf Weiteres die | |
| Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über die App Uber Pop. Das Urteil | |
| gilt bundesweit, ist aber noch nicht rechtskräftig. | |
| Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von | |
| privaten Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Uber ist derzeit in fünf | |
| Städten aktiv: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf, will | |
| aber bundesweit expandieren. Das Taxigewerbe sieht durch Uber sein Geschäft | |
| bedroht. Bereits im letzten Sommer klagte die Genossenschaft „Taxi | |
| Deutschland“, die die gemeinsame App der Taxi-Zentralen anbietet, weil die | |
| Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. | |
| Das Frankfurter Landgericht erließ daraufhin im August eine bundesweit | |
| wirksame einstweilige Verfügung. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das | |
| Landgericht seine Verfügung im September 2014 wieder auf. Zwar sei das | |
| Treiben von Uber illegal, der Antrag von Taxi-Deutschland sei aber nicht | |
| eilbedürftig, weil der Antrag auf Eilrechtsschutz nicht sofort gestellt | |
| worden war. | |
| Im eigentlichen Prozess entschied das Landgericht Frankfurt nun wirklich | |
| zugunsten von Taxi Deutschland. Uber verletze das Gesetz gegen den | |
| unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell von Uber Pop eine | |
| unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Denn Uber verstoße permanent | |
| gegen das Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen Fahrer nur dann ohne | |
| Personenbeförderungsschein eingesetzt werden, wenn – wie bei einer | |
| Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer | |
| erhielten jedoch ungefähr das Fünffache ihrer Unkosten, hatte Richter | |
| Joachim Nickel errechnet. | |
| Uber sei dabei nicht nur Anstifter für die Fahrer, sondern handele als | |
| „Täter“, so Nickel. Letztlich betreibe Uber das Geschäft und nicht der | |
| Fahrer. „Uber macht die Werbung, schließt die Verträge, vermittelt die | |
| Fahrer und zieht bei den Kunden das Geld ein“, argumentierte der Richter. | |
| Zentrale Frage im Frankfurter Prozess war, ob die gesetzliche | |
| Genehmigungspflicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Uber bestritt | |
| dies und berief sich auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch | |
| auf die Dienstleistungsfreiheit des Europarechts (schließlich habe die in | |
| Deutschland tätige Uber-Gesellschaft ihren Sitz in den Niederlanden). | |
| Richter Nickel sah Eingriffe in diese Rechte als gerechtfertigt an. Der | |
| Staat müsse sicherstellen, dass Taxi-Unternehmen in Deutschland Steuern | |
| zahlen und die Fahrgäste bei Unfällen versichert sind. Beides sei bei Uber | |
| nicht gewährleistet. Die Uber-Anwälte protestierten: „Uber zahlt seine | |
| Steuern in den Niederlanden, das darf in der EU keinen Unterschied machen.“ | |
| ## 250.000 Euro Ordnungsgeld | |
| Uber muss nun bis auf Weiteres die Vermittlung von entgeltlichen Fahrten | |
| unterlassen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. | |
| Das Urteil gilt bundesweit, da die Taxi-Deutschland-App bundesweit Taxis | |
| vermittelt. Uber wird Rechtsmittel gegen das Frankfurter Urteil einlegen. | |
| Das Urteil ist aber vorläufig vollstreckbar, wenn Taxi Deutschland 400.000 | |
| Euro hinterlegt. Das will die Genossenschaft tun. | |
| Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Spätestens der | |
| Bundesgerichtshof wird das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, | |
| damit der klärt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt ist. | |
| Wahrscheinlich wird Uber nicht vom Markt verschwinden, sondern sein | |
| Geschäftsmodell umstellen. In Berlin, Hamburg und Düsseldorf, wo die | |
| Ordnungsbehörden Uber Pop bereits verboten hatten, agiert Uber derzeit als | |
| Mitfahrzentrale, bei der die Fahrer nur die Betriebskosten (35 Cent pro | |
| Kilometer) verlangen können. Allerdings findet Uber unter diesen | |
| Bedingungen kaum noch Fahrer, sodass das Angebot in Berlin und Hamburg | |
| bereits auf das Wochenende beschränkt werden musste. | |
| 18 Mar 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Urteil | |
| Verbot | |
| Taxi | |
| Uber | |
| Verkehr | |
| Fahrrad | |
| Datenschutz | |
| Wettbewerb | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Legalisierungsversuch von Uber: Fahrdienst macht auf Taxi | |
| Der Taxikonkurrent will seinen privaten Fahrern künftig den | |
| Personenbeförderungsschein finanzieren. Dafür gibt es ein vorsichtiges Lob. | |
| Verkehrsplanung in Altona: Radfahrer unerwünscht | |
| Die Polizei will den Radverkehr am Bahnhof Altona verbieten, weil sich | |
| Fußgänger beklagen. Bezirkspolitiker und ADFC fordern eine andere Lösung. | |
| Kommentar Uber und Datenschutz: Im Vorbeifahren Daten sammeln | |
| Der umstrittene Fahrdienstvermittler und Taxikonkurrent Uber interessiert | |
| sich für seine Kunden. Noch mehr aber will er über deren Daten wissen. | |
| Konkurrenz im Fahrdienst-Geschäft: Google will uberholen | |
| Der Suchmaschinenkonzern steigt ins Taxi-Geschäft ein und entwickelt eine | |
| Konkurrenz-App zum Fahrdienst Uber. Der holt zum Gegenschlag aus. |