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# taz.de -- Legalisierungsversuch von Uber: Fahrdienst macht auf Taxi
> Der Taxikonkurrent will seinen privaten Fahrern künftig den
> Personenbeförderungsschein finanzieren. Dafür gibt es ein vorsichtiges
> Lob.
Bild: Bisher hieß es eher Uber versus Taxi
BERLIN taz | Taxiunternehmer und Verbraucherschützer sehen die neueste
Ankündigung des Taxikonkurrenten Uber, künftig Fahrer mit
Personenbeförderungsschein einzusetzen, als Schritt in die richtige
Richtung. „Damit würde sich Uber einem Taxiunternehmen annähern“, sagt
Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Uber-Sprecher Fabien Nestmann hatte am Wochenende in der Wirtschaftswoche
angekündigt, dass man im Rahmen eines neuen Dienstes Fahrern ab Sommer den
Personenbeförderungsschein sowie die Prüfung als Taxi- oder
Mietwagenunternehmer finanzieren wolle.
Das Unternehmen betreibt derzeit in mehr als 50 Ländern diverse Dienste,
darunter die Vermittlung von Chauffeuren und von privaten
Mitfahrgelegenheiten in Städten. Vor allem Letzteres ist umstritten: Denn
als Private müssen die Fahrer nicht die Anforderungen von gewerblichen
Transporteuren erfüllen – etwa was Qualitätsstandards des Fahrzeugs,
Ortskenntnisse oder abgeschlossene Versicherungen betrifft. Dennoch sind
sie häufig gewerblich tätig.
In den vergangenen Monaten hatte das Unternehmen daher nicht nur viel
Kritik, sondern auch diverse Gerichtsurteile kassiert. Erst vor zwei Wochen
verbot das Landgericht Frankfurt dem Unternehmen bis auf Weiteres die
Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über den Dienst Uber Pop.
## Immer noch Probleme mit der Versicherung
Doch nicht alle Probleme wären mit der neuen Regelung gelöst: „Die
Haftungsproblematik bleibt“, sagt Verbraucherschützer Gollner. Und damit
die Frage: Wer zahlt bei einem Unfall? Denn eigentlich müssen Autobesitzer
ihrer Versicherung melden, wenn sie nicht mehr nur privat, sondern auch
gewerblich mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Doch das wird teuer: Statt
dreistelligen Beträgen im Jahr werden dann schnell dreistellige Beträge im
Monat für eine Kfz-Haftpflicht fällig. Die Versuchung ist daher groß,
einfach den neuen Einsatzzweck zu verschweigen. Mit der Folge, dass es bei
einem Unfall Streit über die Schadensregulierung gibt.
Uber gibt zwar an, dass es für Unfälle eine zusätzliche Versicherung
abgeschlossen hat, die Schäden abdecken soll. Abgesehen davon, dass weder
bekannt ist, welche Versicherung hier tätig werden soll, noch wie die
Bedingungen sind, greift auch diese Zusatzversicherung nur in einem Teil
der Fälle. Nach Angaben der Stiftung Warentest kann eine
Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Versicherter unangemeldete gewerbliche
Fahrten tätigt, Nachzahlungen verlangen. Und zwar unabhängig davon, ob es
zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.
Hürden konterte Uber in der Vergangenheit stets damit, dass Branche und
Rechtslage eben alt und reformbedürftig seien. In Teilen will das auch
Schmidt vom Taxiverband nicht von der Hand weisen. So könne man etwa
darüber diskutieren, in Zeiten von Navigationsgeräten die
Ortskenntnisprüfung abzuschaffen. Und auch eine freie Vergabe von Lizenzen
sei zu befürworten – wenn die Unternehmen dann regelmäßig kontrolliert
werden, um Schwarzarbeit zu verhindern.
31 Mar 2015
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Verkehr
Taxi
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