Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Atomverhandlungen in Lausanne: Iran-Sanktionen als Streitpunkt
> Bei den Verhandlungen konnte auch nach Ablauf der selbst gesetzten Frist
> keine Einigung erzielt werden. Russland und Iran signalisieren aber
> Fortschritte.
Bild: US-Außenminister John Kerry sucht nach einer Lösung bei den Atomverhand…
GENF taz | Die seit Donnerstag vergangener Woche laufenden Verhandlungen in
Lausanne zwischen Iran und den fünf Vetomächten der UNO sowie Deutschland
(„5+1-Ländergruppe“) über das iranische Atomprogramm haben trotz einer
zunächst eintägigen Verlängerung über die ursprünglich vereinbarte Frist am
Dienstag um Mitternacht hinaus auch bis Mittwochnachmittag zunächst keine
Vereinbarung erbracht. Eine Fortsetzung der Verhandlungen auch am heutigen
Donnerstag wurde nicht ausgeschlossen.
Während die Außenminister Russlands und Irans mit zahlreichen Behauptungen
über erzielte Fortschritte und Detailvereinbarungen Zuversicht auf ein
baldiges Abkommen zu verbreiteten suchten, zeigten sich ihre Amtskollegen
aus den USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschland eher skeptisch und
betonten die noch vorhandenen Schwierigkeiten.
Einziger Konsens war der Satz „kein Detail ist endgültig vereinbart,
solange nicht das ganze Paket unter Dach und Fach ist“. Bei diesen
Verhandlungen ist keine Detailfrage ausschließlich technischer Natur und
daher vermeintlich isoliert lösbar, sondern hat immer auch politische
Brisanz. Und viele Detailfragen sind dazu noch miteinander verknüpft.
So ist zum Beispiel die nach Darstellung einiger Unterhändler bereits
vereinbarte Zahl der Zentrifugen zur Urananreicherung, die Iran unter einem
Abkommen noch betreiben darf, davon abhängig, ob Teheran zugleich auf die
Verfügung über die bereits vorhandenen Vorräte von 8.000 Tonnen leicht
angereichertem Uran verzichtet. Und entscheidend ist auch die am Mittwoch
immer noch umstrittene Frage, wie viele der künftig noch erlaubten
Zentrifugen älteren Datums sind oder modernere und leistungsfähigere
Modelle, mit denen sich schneller anreichern lässt.
## Knackpunkt Sanktionen
Weiterhin offen war am Mittwoch auch, ob Iran während der wahrscheinlich
zehnjährigen Laufzeit des geplanten Abkommens die Forschung und Entwicklung
im Bereich der Urananreicherung betreiben darf.
Als schwierigste Streitpunkte erwiesen sich in den letzten beiden
Verhandlungstagen die Fragen, ab wann, wie schnell und nach welchen
Modalitäten die gegen Iran vom UNO-Sicherheitsrat sowie von den USA und der
EU verhängten Sanktionen aufgehoben werden, und wie die Sanktionen im Falle
einer Vertragsverletzung durch Iran wieder in Kraft gesetzt werden können.
Iran drängt drauf, dass insbesondere die gegen den Öl- und den Bankensektor
des Landes verhängten Sanktionen möglichst bereits bei Inkrafttreten eines
künftigen Abkommens vollständig aufgehoben werden.
Die USA und Frankreich vertraten zunächst die gegenteilige Extremposition.
Sie wollten mit der Aufhebung von Sanktionen erst nach einer mehrjährigen
Phase beginnen, während der Iran zunächst seine Vertragstreue unter Beweis
stellen müsse. Zudem bestanden Washington und Paris darauf, dass das
iranische Nuklearprogramm auch nach Ablauf des auf zehn Jahre vereinbarten
Abkommens, für weitere fünf Jahre gewissen Einschränkungen sowie
verschärfter Überwachung durch die Internationale Atomenergie Organisation
(IAEO) unterliegen solle. Das wird von Teheran strikt abgelehnt.
Die Positionen Deutschlands und Großbritanniens liegen in dieser
Streitfrage näher bei der amerikanischen und französischen Haltung, die
Russlands und Chinas näher an der iranischen.
Ein veritabler Konflikt zwischen den fünf Vetomächten herrscht zudem über
die Frage, wie die bereits aufgehobene Sanktionen im Fall einer
Vertragsverletzung durch Teheran wieder in Kraft gesetzt werden können. Die
Außenminister aus Washington, Paris und London plädieren für einen
Automatismus. Russland und China lehnen dies strikt ab und verlangen, dass
jede künftige Sanktionsentscheidung einen neuen Beschluss des
UN-Sicherheitsrates in New York erfordert.
1 Apr 2015
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Lausanne
Russland
USA
Atomverhandlungen
Schwerpunkt Iran
Schwerpunkt Iran
Schwerpunkt Atomkraft
EU
UN
USA
Jemen
Schwerpunkt Iran
Schwerpunkt Iran
## ARTIKEL ZUM THEMA
Atomverhandlungen mit dem Iran: Der Faktor Zeit
Bis zum 9. Juli soll das Abkommen zur Kontrolle des iranischen
Atomprogramms stehen. Danach drohen Verschleppungen im US-Kongress.
Nach dem Iran-Abkommen von Lausanne: Jubel und Skepsis
Feiern in Teheran, mahnende Worte aus Israel: Die Grundsatzeinigung im
Atomstreit mit dem Iran könnte ein Durchbruch sein. Noch sind aber viele
Fragen offen.
Atomverhandlungen in Lausanne: Einen Schritt weiter
Die Gespräche über das iranische Atomprogramm werden bis zum 30. Juni
fortgesetzt. Es habe ausreichend Fortschritte für eine mögliche Einigung
gegeben.
Atomverhandlungen mit dem Iran: Lawrow verlässt Gespräche
Eine Einigung im Atomstreit wurde in Lausanne nicht erzielt, aber
Fortschritte. Die Gruppe will weitermachen. Aber offenbar ohne den
russischen Außenminister.
USA zum Abkommen mit dem Iran: Atomdeal bleibt umstritten
Die Stimmen der Gegner eines Abkommens mit dem Iran werden lauter.
Republikaner planen ein Gesetz, nach dem der Kongress das letzte Wort hat.
Atomgespräche mit dem Iran: Jemen ist Thema, aber kein Hindernis
Die saudi-arabischen Luftangriffe auf die schiitischen Huthi-Rebellen im
Jemen dürftem dem Iran nicht gefallen. In Lausanne wurde nichtsdestotrotz
weiterverhandelt.
Atomverhandlungen mit dem Iran: Die letzte Meile ist die schwerste
Die Verhandlungen über Irans Atomprogramm gehen in die vorerst
entscheidende Runde. Aber noch längst nicht alle Streitpunkte sind geklärt.
Atomverhandlungen mit dem Iran: Israel soll mitgehört haben
Wie das „Wall Street Journal“ berichtet, sollten geheime Informationen für
eine Kampagne gegen das Abkommen helfen. Benjamin Netanjahus Büro
dementiert vehement.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.