| # taz.de -- Endlager in Gorleben: Gericht hält Möglichkeiten offen | |
| > Der Salzstock in Gorleben darf von Grundstückseignern weiterhin nicht | |
| > verändert werden. Damit bleibt der Ort als Endlagerstandort in der | |
| > Diskussion. | |
| Bild: Im Gorlebener Salzstock soll weiterhin alles unverändert bleiben. | |
| LÜNEBURG dpa | In zwei Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg | |
| haben Atomkraftgegner nicht verhindern können, dass Umweltministerin | |
| Barbara Hendricks (SPD) den Salzstock Gorleben für eine Nutzung als | |
| Atommüll-Endlager weiter offenhält. Das Gericht wies die Anträge als | |
| unzulässig und unbegründet ab, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. | |
| (Az.: 2 B 18/15 und 2 B 17/15) | |
| Die Umweltorganisation Greenpeace und der Forstbesitzer Fried Graf von | |
| Bernstorff wollten klären lassen, ob eine sogenannte Veränderungssperre für | |
| unwirksam erklärt werden kann. Diese verbietet den Grundstückseigentümern, | |
| den Salzstock unterhalb von 50 Metern Tiefe zu verändern. | |
| In einer Verlängerung der Regelung sehen die Kläger eine Vorfestlegung auf | |
| Gorleben als möglichen Endlager-Standort. Die Bundesregierung hatte die | |
| Verordnung 2005 erlassen. Die Wirksamkeit endet am 17. August 2015. | |
| „Die Antragsteller haben auch nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung | |
| die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz im Rahmen eines Klageverfahrens zu | |
| erlangen, ohne dass dies für sie mit unzumutbaren Nachteilen verbunden | |
| ist“, entschied die 2. Kammer am Mittwoch. Durch die Dauer eines | |
| Klageverfahrens entstünden den Antragstellern keine nicht wieder gut zu | |
| machenden Nachteile. | |
| Außerdem hätten die Kläger sonst auf ihren Grundstücken unumkehrbare | |
| Veränderungen vornehmen können, die die potenzielle Eignung des Salzstocks | |
| als Endlager oder dessen Einbeziehung in die Endlagersuche „endgültig | |
| vereiteln könnten“. Es sei mit dem Wesen einer einstweiligen Anordnung | |
| unvereinbar, endgültige, im Nachhinein nicht mehr korrigierbare | |
| Veränderungen zu ermöglichen. | |
| 15 Apr 2015 | |
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