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# taz.de -- Endlager in Gorleben: Gericht hält Möglichkeiten offen
> Der Salzstock in Gorleben darf von Grundstückseignern weiterhin nicht
> verändert werden. Damit bleibt der Ort als Endlagerstandort in der
> Diskussion.
Bild: Im Gorlebener Salzstock soll weiterhin alles unverändert bleiben.
LÜNEBURG dpa | In zwei Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg
haben Atomkraftgegner nicht verhindern können, dass Umweltministerin
Barbara Hendricks (SPD) den Salzstock Gorleben für eine Nutzung als
Atommüll-Endlager weiter offenhält. Das Gericht wies die Anträge als
unzulässig und unbegründet ab, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.
(Az.: 2 B 18/15 und 2 B 17/15)
Die Umweltorganisation Greenpeace und der Forstbesitzer Fried Graf von
Bernstorff wollten klären lassen, ob eine sogenannte Veränderungssperre für
unwirksam erklärt werden kann. Diese verbietet den Grundstückseigentümern,
den Salzstock unterhalb von 50 Metern Tiefe zu verändern.
In einer Verlängerung der Regelung sehen die Kläger eine Vorfestlegung auf
Gorleben als möglichen Endlager-Standort. Die Bundesregierung hatte die
Verordnung 2005 erlassen. Die Wirksamkeit endet am 17. August 2015.
„Die Antragsteller haben auch nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung
die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz im Rahmen eines Klageverfahrens zu
erlangen, ohne dass dies für sie mit unzumutbaren Nachteilen verbunden
ist“, entschied die 2. Kammer am Mittwoch. Durch die Dauer eines
Klageverfahrens entstünden den Antragstellern keine nicht wieder gut zu
machenden Nachteile.
Außerdem hätten die Kläger sonst auf ihren Grundstücken unumkehrbare
Veränderungen vornehmen können, die die potenzielle Eignung des Salzstocks
als Endlager oder dessen Einbeziehung in die Endlagersuche „endgültig
vereiteln könnten“. Es sei mit dem Wesen einer einstweiligen Anordnung
unvereinbar, endgültige, im Nachhinein nicht mehr korrigierbare
Veränderungen zu ermöglichen.
15 Apr 2015
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Greenpeace
Barbara Hendricks
Endlagersuche
Gorleben
Schwerpunkt Atomkraft
Gorleben
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