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# taz.de -- Kriterien für Grüne Spitzenkandidaten: Nur noch mit Freak-Filter
> Bei Urwahlen sollen Profilneurotiker von der Basis keine Spielwiese mehr
> haben. Nur wer Bundestagskandidat ist, darf mitmachen.
Bild: Die Grünen-Urwahl 2012: Da fanden sie die Idee noch ganz toll.
BERLIN taz | Der Antrag U-05 trägt den drögen Titel „Änderung der
Urabstimmungsordnung – Bewerbungsvoraussetzung Urwahl“ und füllt kaum acht
Textzeilen. Doch was nach einer Liebhaberei für Fans von
Parteisatzungsrecht klingt, birgt eine kleine Revolution für die Grünen.
Der Bundesvorstand will eine Ausnahmeregel für einen seit den wilden
Gründungstagen gut gepflegten Grundsatz einführen: Bei den Grünen darf
jedes Basis-Neumitglied für jeden Posten kandidieren, ob als Schatzmeister
im Ortsverein oder als Parteichef in Berlin.
Genau so hatten die Grünen es auch [1][2012 bei ihrer viel beachteten
ersten Urwahl der Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl] gehalten – und
damit über Wochen das mediale Sommerloch gefüllt. Denn außer den vier
Partei-VIPs Katrin Göring-Eckardt, Renate Künast, Claudia Roth und Jürgen
Trittin waren überraschend noch elf bis dahin selbst Grünen-Kennern
unbekannte Herrschaften angetreten, die mit laienhaft-schrägen Auftritten
für jede Menge Unterhaltung sorgten.
Die Partei musste den Außenseitern dasselbe Podium bieten wie den vier
Favoriten – sie wurden gleichberechtigt in der Mitgliederzeitschrift
porträtiert, auf der Grünen-Website und bei Casting-Veranstaltungen in
einem Dutzend Städten präsentiert.
Am Ende holten sie einen verschwindenden Stimmenanteil, der erfolgreichste
Basisbewerber kam auf 2,4 Prozent. Ob das profilneurotikerfreundliche
Format in dieser Form ein Beweis formvollendeter Mitmach-Demokratie war –
daran zweifelten Spitzen-Grüne spätestens im Herbst 2012. Namhafte
Politiker beider Parteiflügel forderten Konsequenzen: beim nächsten Mal
sollten Hürden eingeführt werden, um ein Mindestmaß an Professionalität zu
garantieren.
## Nur eine informelle Funktion
Genau das will der Bundesvorstand mit der Änderung der Urwahlordnung nun
umsetzen – für den Fall, dass die Spitzenkandidatenkür zur nächsten
Bundestagswahl wieder per Mitgliedervotum erfolgt. Für den Länderrat am
übernächsten Wochenende hat er deshalb einen Antrag vorgelegt, der das
Kandidatenspektrum verengen soll. Demnach dürften sich nur noch Mitglieder
bewerben, die bereits als Bundestagkandidat aufgestellt wurden oder – falls
diese Listenaufstellung noch aussteht – wenigstens von einem Landes- oder
Kreisverband unterstützt werden.
Solche Hürden für eine Spitzenkandidatur hatte die frühere
Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke 2012 allerdings noch für unvereinbar
mit anderen Parteiregularien erklärt: „Die Parteisatzung lässt es nicht zu,
Kriterien für BewerberInnen zu definieren“, sagte sie damals. Der heutige
Bundesvorstand sieht das anders. Begründung: es handele sich bei der
Spitzenkandidatur nur um eine informelle Funktion für die Zeit des
Wahlkampfs und nicht um ein klassisches Amt oder Mandat.
Bundesgeschäftsführer Michael Kellner sieht auch den Mitmach-Anspruch
seiner Partei nicht gefährdet: „Wir Grüne leben parteiinterne
Mitbestimmung“, sagt Kellner der taz. Nach den Erfahrungen mit der ersten
Urwahl solle die Reform „der technischen Verbesserung der Verfahren“
dienen. Der Vorschlag sehe nur eine „minimale Hürde“ für die Kandidatur z…
Urwahl vor und ermögliche weiter die Mitbestimmung aller Grünen-Mitglieder.
15 Apr 2015
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## AUTOREN
Astrid Geisler
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