# taz.de -- Cannabis-Verfügung in Berlin: CDU verbietet Lehrern das Kiffen | |
> Eine überarbeitete Regelung der Berliner Justizverwaltung legt nahe: Beim | |
> Kiffen erwischte Lehrer und Erzieher müssen grundsätzlich bestraft | |
> werden. | |
Bild: Ganz schön gefährlich – jedenfalls für Pädagogen. | |
BERLIN taz | Gilt für Lehrer und Erzieher ein generelles Kiffverbot? So | |
kann man die Verfügung zum neu geregelten Cannabisverbot lesen. Die sagt | |
sinngemäß, dass Haschbesitz von bis zu 15 Gramm straffrei bleibt, außer an | |
Schulen, Kitas, Spielplätzen und neuerdings dem Görlitzer Park. | |
Diese Toleranz soll aber nicht gelten, „wenn die Tat von einer Person | |
begangen wurde, welche in den zuletzt genannten Einrichtungen tätig ist“ – | |
also Lehrer oder Erzieher. „Die dürfen nicht den kleinsten Krümel besitzen, | |
egal wo“, meint der Grüne Bendikt Lux. „Da hat man bei der Neuregelung | |
verpasst, das zu ändern.“ Für ihn ist das Ausdruck der aktuellen | |
CDU-Verbotspolitik. | |
Denn entstanden ist die seit Ende März geltende Gemeinsame Allgemeine | |
Verfügung zur Umsetzung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz in der | |
Justizverwaltung von Senator Thomas Heilmann (CDU). Und auch die Namen | |
seiner Parteifreunde und Senatorenkollegen Frank Henkel (Inneres) und Mario | |
Czaja (Gesundheit) stehen unter dem Papier. | |
Selbst unter Koalitionsabgeordneten gab es bei taz-Anfrage ein | |
Kopfschütteln über die Formulierung. Wie also meinen die verantwortlichen | |
Senatsverwaltungen das mögliche Kiffverbot für Pädagogen, das sich schon in | |
der vorangehenden, von 2010 datierenden Verfügung fand, dort aber offenbar | |
nicht weiter auffiel? | |
## „Hinweise zur Anwendung durch die Staatsanwaltschaften“ | |
Die Innenverwaltung verweist sofort auf Heilmanns Behörde. Dort bestreitet | |
man, dass man dem Oberstudienrat seinen Joint am Feierabend auf dem Balkon | |
verbieten will. Der Satz in der Verfügung soll demnach lediglich bedeuten, | |
dass bei den erwähnten Berufsgruppen genauer hingeschaut werde, selbst wenn | |
der gefundene Brocken Dope unterhalb der Toleranzgrenze von 15 Gramm | |
Cannabis liegen würde. | |
„Wenn der ermittelnde Staatsanwalt sieht, dass es um einen Lehrer geht, | |
wird das Verfahren nicht wie sonst automatisch eingestellt, sondern dann | |
schaut er genauer hin“, sagte die Sprecherin der Justizverwaltung, Claudia | |
Engfeld. Da sei dann etwa entscheidend, ob der Mensch das Cannabis bei | |
einer Party oder in der Schule bei sich hatte. Wie und an welcher Stelle | |
Beruf und Tätigkeit des Kiffers ermittelt werden, blieb am Mittwoch | |
allerdings offen. | |
Die Heilmann-Sprecherin verwies daraus, dass Pädadogen mit ihren Schülern | |
auch außerhalb des Schulgeländes unterwegs seien: „Und mit Blick auf die | |
Fremdgefährdung der ihnen anvertrauten Kinder dürfen Lehrer und Erzieher | |
eben auch nicht auf der Klassenfahrt kiffen.“ | |
Innerhalb der Verfügung ist der umstrittene Satz unter der Überschrift | |
„Hinweise zur Anwendung durch die Staatsanwaltschaften“ zu finden. Doch | |
auch der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner, | |
musste auf taz-Anfrage passen – die praktische Anwendung dieser | |
Formulierung war in seinem Hause am Mittwoch nicht zu klären. | |
15 Apr 2015 | |
## AUTOREN | |
Stefan Alberti | |
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