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# taz.de -- Kritiker der Vorratsdatenspeicherung: „Heiko Maas hat gut verhand…
> Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
> rechnet mit der Zustimmung des SPD-Konvents zur Vorratsdatenspeicherung.
Bild: Es werden weniger Daten für kürzer begrenzte Zeit gespeichert – ein v…
taz: Herr Fechner, Sie gelten in der SPD als Gegner der
Vorratsdatenspeicherung (VDS). Vorige Woche haben sich die Minister Maas
und de Maizière auf die Wiedereinführung geeinigt. Hoffen Sie auf ein Veto
des SPD-Parteikonvents am 20. Juni?
Johannes Fechner: Nein, ich halte den Vorschlag von Minister Maas für einen
vernünftigen Kompromiss. Es werden weniger Daten für kürzer begrenzte Zeit
gespeichert. Nach Fristablauf haben Betroffene einen Löschungsanspruch.
Maas hat gut verhandelt, ich werde ihn unterstützen.
Meinen Sie, dass er und SPD-Chef Gabriel dort eine Mehrheit für die VDS
bekommen?
Ja. Da Daten nur bei schweren Straftaten und nur nach richterlichem
Beschluss abgefragt werden dürfen, kann der Vorschlag von Fraktion und
Partei guten Gewissens akzeptiert werden.
Jusos und SPD-Netzpolitiker rufen parteiintern aber zum Widerstand auf…
Es ist gut, dass wir eine offene Diskussion führen.
Welche Rolle spielt der SPD-Parteitagsbeschluss von Ende 2011, in dem sich
die SPD bereits für die VDS ausgesprochen hat?
Die damaligen Vorgaben waren wichtig für die Verhandlungen in der
Bundesregierung. Sie werden eingehalten. Nun geht es darum, ob die Partei
eine VDS auch dann akzeptiert, wenn Deutschland keine EU-Richtlinie mehr
umsetzen muss.
Kann es noch Änderungen an den Plänen geben, etwa den Verzicht auf
Speicherung von Handy-Standortdaten?
Eher nicht. Denn es wurden bereits kurze Speicherfristen vereinbart und auf
die Speicherung des E-Mail-Verkehr verzichtet. Sonst kommen auch die
Hardliner aus der Union und fordern längere Speicherfristen.
Solche Forderungen wird es sicher geben, spätestens nachdem das Gesetz
verabschiedet ist. Ist der jetzige Kompromiss nur ein Lockvogel-Angebot?
Nein, das Gesetz soll dauerhaft so zurückhaltend bleiben. Es wird nicht
alle zwei Jahre ausgeweitet werden. Das würde die SPD nicht mitmachen.
Wird das Gesetz vor Gericht Bestand haben?
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind erfüllt. Richtig ist, dass
sich der EuGH sehr skeptisch gegenüber anlasslosen Massenspeicherungen
geäußert hat. Aber das nun Vereinbarte ist gerade im europäischen Vergleich
so restriktiv, dass der EuGH dies meiner Einschätzung nach nicht aufheben
wird.
22 Apr 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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