Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Gefahrengebiet-Urteil: Grüne, so geht es wohl nicht
> Verdachtsunabhängige Kontrollen im Gefahrengebiet sind unverhältnismäßig,
> sagt das Gericht. Hamburg sollte auf diese Einschüchterung verzichten.
Bild: Die Gefahrengebiete in Hamburg wurden mit Angriffen gegen Polizeibeamte b…
Die Einrichtung großflächiger „Gefahrengebiete“ in Hamburg verstößt geg…
das Grundgesetz. Die Möglichkeit, dort verdachtsunabhängige Kontrollen
durchzuführen, ist unverhältnismäßig. Das [1][erklärte jetzt das
Oberverwaltungsgericht Hamburg] in begrüßenswerter Deutlichkeit.
Allerdings ist die entsprechende Rechtsgrundlage im Hamburger Polizeigesetz
weiter in Kraft. Denn die Aussagen zur Verfassungswidrigkeit der
Gefahrengebiete waren nur „nicht entscheidungserhebliche“ Nebenbemerkungen.
Die Hamburger Richter stützten ihr Urteil letztlich auf andere Argumente.
Auf den ersten Blick wirkt die Hamburger Entscheidung etwas halbherzig.
Taktisch war das Vorgehen der Hamburger Richter allerdings ziemlich
geschickt. Denn sie selbst können die Verfassungswidrigkeit gar nicht
feststellen. Sie hätten also erst das Bundesverfassungsgericht oder das
Hamburgische Verfassungsgericht fragen müssen – und bis zur Antwort hätte
es Monate oder (in Karlsruhe) Jahre gedauert.
So haben die Hamburger Richter umgehend erklärt, wo es langgehen soll. Und
sie haben die Hamburger Politik sofort entsprechend unter Druck gesetzt.
Immerhin heißt es im rot-grünen Koalitionsvertrag ausdrücklich, die neue
Hamburger Mehrheit wolle „vor dem Hintergrund der Rechtsprechung“ prüfen,
„ob und wenn ja welcher Anpassungsbedarf“ für die Regelung der
Gefahrengebiete besteht.
Weil verdachtsunabhängige Kontrollen im Rechtsstaat immer problematisch
sind, sollte der Senat ganz auf dieses Einschüchterungsinstrument
verzichten. Es reicht nicht, mögliche Anlässe und zeitliche Grenzen für die
Einrichtung für Gefahrengebiete zu nennen. Die Grünen können nun zeigen,
dass es etwas ändert, wenn sie in der Stadtregierung vertreten sind.
14 May 2015
## LINKS
[1] /!159855/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Repression
Hamburg
Gefahrengebiet
Bündnis 90/Die Grünen
Polizei
Gefahrengebiet
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Polizei
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gericht rügt Hamburger Polizeirecht: Unbestimmt und übermäßig
Das OVG Hamburg hat ausführlich begründet, warum es die Regelung der
Gefahrgebiete für verfassungswidrig hält.
Urteil Hamburger Gefahrengebiete: Links sein ist kein Grund für Kontrolle
Die Hamburger Polizei darf in Gefahrengebieten nicht willkürlich Personen
durchsuchen, sagt ein Gericht. Doch das Urteil ändert wenig.
Gefahrengebiete in Hamburg: Richter zweifelt an der Polizei
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht nennt das polizeiliche Vorgehen in
einem 2011 zum Gefahrengebiet erklärten Teil der Stadt rechtswidrig.
Gefahrengebiete verfassungswidrig?: Polizeirecht auf dem Prüfstand
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Befugnisse der
Polizei, in großen Gebieten die Grundrechte einzuschränken.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.