# taz.de -- Gefahrengebiete verfassungswidrig?: Polizeirecht auf dem Prüfstand | |
> Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Befugnisse | |
> der Polizei, in großen Gebieten die Grundrechte einzuschränken. | |
Bild: Widerspruch gegen den Ausnahmezustand: Protest von Gefahrengebiets-Anwohn… | |
HAMBURG taz | Es geht um nicht weniger als das Grundgesetz: Wenn am | |
morgigen Donnerstag das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) über | |
verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Gefahrengebieten verhandelt, | |
stehen grundsätzliche Fragen im Vordergrund: „Es geht um die konkrete | |
Verfassungsmäßigkeit von Gefahrengebieten“, sagt OVG-Sprecher Andreas | |
Lambiris der taz. | |
Erörtert würden, so Lambiris weiter, alle „zugrunde liegenden | |
Verfassungsfragen, die ja Voraussetzung für den zu verhandelnden Einzelfall | |
aus dem Jahr 2011 waren“. Damals war ein polizeiliches Gefahrengebiet im | |
Schanzenviertel eingerichtet worden. Bei der Beurteilung muss das Gericht | |
aber auch jüngere Entwicklungen berücksichtigen: Auf Grundlage des | |
Polizeigesetzes waren Anfang vorigen Jahres 80.000 HamburgerInnen über eine | |
Woche lang unter Generalverdacht gestellt worden. Teil von Altona und St. | |
Pauli befanden sich im polizeilichen Ausnahmezustand – angeblich, um nach | |
einem bis heute in Frage stehenden Angriff auf die Davidwache kurz vor | |
Silvester weitere solcher Attacken auf Polizeireviere zu verhindern. | |
Die Maßnahmen lösten heftige Proteste und Demonstrationen aus, die Polizei | |
aber erreichte kaum eines ihrer Ziele: Statt der erhofften Waffen etwa | |
beschlagnahmte nur Klobürsten und war zeitweise weltweitem Gespött | |
ausgesetzt. | |
Sollte das OVG Gefahrengebiete nicht schon im Grundsatz für | |
verfassungswidrig einstufen, könnte es ihm um einen konkreten Vorfall | |
gehen: Am Vorabend des 1. Mai 2011 war der Aktivistin Claudia Falke im zum | |
Gefahrengebiet erklärten Schanzenviertel ein Aufenthaltsverbot erteilt | |
worden, obwohl sie dort wohnt . Zuvor hatte eine Polizistin Falkes Rucksack | |
überprüft – ohne etwas zu finden. Nachdem die Aktivistin murrte, kam sie | |
kurzerhand für eine Nacht in Gewahrsam. | |
2012 verurteilte das Verwaltungsgericht das Aufenthaltsverbot und die | |
Ingewahrsamnahme als rechtswidrig, erhob aber keine verfassungsrechtlichen | |
Einwände gegen das Gefahrengebiet selbst: In den Vorjahren sei es im | |
Viertel am 1. Mai zu Krawallen gekommen war. Einzig Art und Umfang der | |
polizeilichen Maßnahme nannte das Gericht sehr bedenklich. | |
In der Rechtsliteratur werden Gefahrengebiete seit 2014 kritisch gesehen. | |
In einem Aufsatz schreibt Christian Ernst von der Bucerius Law School: „Der | |
Bereich anlassunabhängiger Kontrollen wirft mehr grundrechtswesentliche | |
Fragen auf, als mancher Landesgesetzgeber bislang Antworten erbracht hat.“ | |
15 Apr 2015 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
Kai von Appen | |
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