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# taz.de -- 188. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Kinderrekrutierung kein Ank…
> Das OLG Stuttgart streicht „Einsatz von Kindersoldaten“ aus der Anklage
> gegen die FDLR-Führung – die UN-Mission hält an ihrem Vorwurf fest.
Bild: Kindersoldaten einer Miliz im Kongo 2002: Auch die FDLR hat welche, sagt …
BERLIN taz | Seit 2011 stehen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zwei in
Deutschland lebende politische Führer der ruandischen Hutu-Miliz FDLR
(Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) wegen Kriegsverbrechen ihrer
Kämpfer im Kongo vor Gericht. Nun hat der zuständige Strafsenat des
Oberlandesgerichts Stuttgart das Verfahren in drei von 16 Anklagepunkten
vorläufig eingestellt.
Wie ein Sprecher des OLG Stuttgart der taz bestätigte, gehören zu den drei
Anklagepunkten zwei Einzelvorwürfe sexueller Versklavung sowie der Vorwurf,
den Einheiten der FDLR „gehörten regelmäßig auch Kinder unter 15 Jahren
an“. Der Senat folgt mit seinem Beschluss einem Antrag der
Bundesanwaltschaft.
Ehemalige FDLR-Soldaten, die als Zeugen in Stuttgart ausgesagt haben,
berichteten bereits, sie seien als Kinder zur FDLR gestoßen. Sie
bestritten, dass die Miliz Kinder zum Kämpfen einsetzt, nicht jedoch, dass
die FDLR Kinder zu Hilfsarbeiten heranzieht. Die FDLR, teils geführt von
Verantwortlichen des Völkermordes an Ruandas Tutsi 1994, sieht sich als
Vertretung sämtlicher in den Kongo geflohener ruandischer Hutu und
kontrolliert somit ganze Flüchtlingsfamilien.
## Anklage verzichtet auf Zeugenvernehmungen
Die Anklage in Stuttgart bot bisher mehrere Aussagen von FDLR-Mitgliedern
an, die vor Erreichen des 15. Lebensjahrs an der Waffe ausgebildet und zum
Kämpfen eingesetzt worden sein sollen. Diese Zeugen wurden noch nicht
vernommen.
Darauf verzichtet die Bundesanwaltschaft nun auch, nach eigenen Angaben aus
Sicherheitsgründen und auch, weil die Beweisaufnahme lange dauern würde,
wie sie bereits Anfang Oktober vor Gericht darlgte. Die Vorwürfe hält sie
aufrecht. Sie werden jetzt aber nicht weiter verfolgt.
## In 20 Monaten 137 Kinder rekrutiert?
Zeitgleich mit dem Gerichtsbeschluss in Stuttgart nannte die UN-Mission im
Kongo (Monusco) in einem neuen Bericht die FDLR als einen
Hauptverantwortlichen für die Rekrutierung von Kindersoldaten. Wie der
deutsche Monusco-Chef Martin Kobler am Mittwoch in Kinshasa vor
Journalisten ausführte, rekrutierte die FDLR von Januar 2012 bis August
2013 insgesamt 137 Kinder vom Alter von sechs Jahren aufwärts.
„Kinder wurden als Träger, Köche, Spione, Sexklaven, Wächter und
Kombattanten eingesetzt“, so Monusco.
Mehr Kinder als die FDLR habe in diesem Zeitraum nur die kongolesische
Hutu-Miliz Nyatura mit 190 rekrutiert, so die UNO. An dritter Stelle mit
124 lagen die Tutsi-geführten M23-Rebellen. Die rekrutierten Kinder „waren
auch Opfer und Zeugen anderer schwerwiegender Kinderrechtsverletzungen wie
Vergewaltigung, Entführung, Tötung und Verstümmelung“, so Kobler.
## "Potenzielle Gefährdung" ist schon strafbar
Die Rekrutierung von Kindern als Kämpfer, ob freiwillig oder nicht, ist
völkerrechtswidrig. Im März 2012 hatte der Internationale Strafgerichtshof
in Den Haag in seinem ersten Urteil den kongolesischen Warlord Thomas
Lubanga wegen Rekrutierung von Kindern 2002–03 zu 14 Jahren Haft
verurteilt.
Rekrutierung von Kindern, so der Strafgerichtshof in diesem Urteil, müsse
nicht bedeuten, dass die Kinder aktive Kämpfer sind; es genüge, dass „die
Unterstützung, die das Kind dem Kämpfer leistet, es potenzieller Gefahr als
ein potenzielles Ziel aussetzt“.
27 Oct 2013
## AUTOREN
Dominic Johnson
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