# taz.de -- Wärmeplanungsgesetz beschlossen: Städte müssen das Heizen planen | |
> Der Bundestag hat das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Das soll | |
> klimafreundliche kommunale Lösungen bei der Wärmewende stärken. | |
Bild: Durch die Wärmeplanung sollte bald klar sein, wie dieses Haus in Branden… | |
BERLIN rtr | Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Umstellung | |
Deutschlands [1][auf klimafreundliches Heizen beschlossen]. Mit dem | |
Wärmeplanungsgesetz verpflichteten die Parlamentarier am Freitag Städte und | |
Kommunen zur Vorlage eines Konzepts, wer an ihre Fern- oder Nahwärmenetze | |
angeschlossen werden kann. In Großstädten muss diese Planung bis Mitte 2026 | |
vorliegen, Städte mit weniger als 100.000 Einwohner haben zwei Jahre länger | |
Zeit. | |
Die Wärmeplanung ist für Hausbesitzer wichtig, damit sie wissen, ob sich | |
ihre Gebäude anschließen lassen oder ob sie selbst für eine | |
klimafreundliche Heizung sorgen müssen. Im Heizungsgesetz ist festgelegt, | |
dass neue Heizungen grundsätzlich mit 65 Prozent erneuerbarer Energie | |
betrieben werden müssen. Wie Haus-Eigentümer sollen auch Kommunen | |
milliardenschwere Unterstützung bekommen. Nach dem Urteil des | |
Verfassungsgerichts zum Klimafonds stehen allerdings auch hier wieder | |
Fragezeichen. | |
Bislang werden laut Gesetzentwurf 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme | |
beheizt. Sie gilt als klimafreundlich, da hier Abwärme aus Kraftwerken | |
genutzt wird, die bei der Stromerzeugung anfällt. In Ballungsgebieten wird | |
sie über Rohrleitungen zu den Abnehmern gebracht. Über sehr lange Distanzen | |
funktioniert dies nicht. | |
Branchenverbände schätzen, dass die Hälfte der städtischen Gebiete mit | |
Fernwärme beheizt werden könnte. [2][Der Ausbau des Netzes ist jedoch | |
teuer]. Der Bund will die Kommunen allein für die Planung mit 500 Millionen | |
Euro unterstützen. Für Um- und Ausbau des Netzes sind bis 2027 rund vier | |
Milliarden Euro Unterstützung geplant. | |
Derzeit fällt Fernwärme noch vor allem als Abfallprodukt von Kohle- oder | |
Gaskraftwerken an. Bis 2030 muss dem Gesetz zufolge die Wärme zu mindestens | |
30 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. [3][Auch unvermeidbare | |
Abwärme] etwa bei Müllverbrennungsanlagen wird anerkannt. Bis 2040 müssen | |
es dann 80 Prozent sein. Die Kommunen sind frei, beispielsweise | |
Groß-Wärmepumpen, Wasserstoff oder Biogas einzusetzen. | |
17 Nov 2023 | |
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