| # taz.de -- Versammlungsfreiheit in Hamburg: Demonstrieren im Einzelfall okay | |
| > Versammlungen sind während der Corona-Pandemie in Hamburg nicht mehr | |
| > pauschal verboten. Aber erlaubt werden sie auch nicht so oft. | |
| Bild: Fahrraddemo verboten – ein Polizist fotografiert das Corpus Delicti | |
| Hamburg taz | Es sollen Einzelfälle sein, in denen das Grundrecht auf | |
| Versammlung weiter gilt. So steht es in dem entsprechenden Absatz der | |
| [1][Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie] in Hamburg. „Für | |
| Versammlungen unter freiem Himmel kann die Versammlungsbehörde in besonders | |
| gelagerten Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot zulassen.“ Seit Freitag gilt | |
| diese Regel, mit der die Stadt vom rigorosen Versammlungsverbot während der | |
| Corona-Pandemie abrückt. | |
| Praktisch ist von der neuen Linie auf Hamburgs Straßen aber nichts zu | |
| spüren. Die Versammlungsbehörde hatte eine Demonstration der Seebrücke am | |
| Sonntag verboten und Bürger*innen mit Platzverweisen und | |
| Personalienkontrollen drangsaliert. Auch am Dienstag versuchte die Polizei, | |
| Proteste auf St. Pauli zu verhindern. Das Bündnis „Leave no one behind“ | |
| hatte dazu aufgerufen, mit Boomboxen und Plakaten auf Fahrrädern durch die | |
| Straßen zu fahren, um gegen das [2][Elend der Geflüchteten in griechischen | |
| Lagern] zu demonstrieren. | |
| Rund 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Immer in Bewegung bleiben, dann | |
| könne die Polizei den Protest nicht unterbinden, so war der Plan der | |
| Demonstrant*innen. Die Polizei verfolgte einen anderen Plan und erteilte 21 | |
| Bußgeldforderungen in Höhe von jeweils 150 Euro. Außerdem nahm sie | |
| Personalien auf, erteilte Ordnungswidrigkeiten und Platzverweise. Im | |
| Gegensatz zu vielen Fahrradfahrer*innen trugen die Polizist*innen keinen | |
| Mundschutz und hielten den Mindestabstand oft nicht ein. | |
| Gegen 20 Uhr kam es nach Schilderungen von mehreren Personen zu einem | |
| Übergriff auf eine Demonstrantin durch einen Polizisten. Die Zeug*innen | |
| schilderten, wie ein Beamter eine Radfahrerin vom Fahrrad stieß. Ein | |
| Sprecher der Polizei sagte auf Anfrage, ein Kollege habe die Frau stoppen | |
| wollen – dabei sei sie gestürzt. Als die Frau am Boden saß und weinte, | |
| schirmte ein Dutzend Beamt*innen sie ab und ließ niemanden zu ihr. Später | |
| durfte eine Freundin ihr Beistand leisten, bis ein Rettungswagen kam. Sie | |
| war leicht verletzt und musste nicht ins Krankenhaus. | |
| Auf die Frage, warum weder die Kundgebung der Seebrücke, noch die | |
| Fahrraddemo als Ausnahme im Sinne der neuen Verordnung genehmigt wurden, | |
| sagte die Polizei, die Fahrraddemo habe niemand versucht anzumelden. | |
| Außerdem müssten solche Ausnahmen immer in Abwägung zum überragenden | |
| Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens betrachtet werden. | |
| 8 Apr 2020 | |
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| [1] https://www.hamburg.de/verordnung/ | |
| [2] /Fluechtlingslager-Moria-auf-Lesbos/!5664220/ | |
| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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