# taz.de -- Verfassungsrechtler zu Corona-Testpflicht: „Auf jeden Fall vertre… | |
> Jens Spahn möchte eine Testpflicht für Reisende anordnen. Der | |
> Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen hält diesen Grundrechtseingriff | |
> für zulässig. | |
Bild: Britische Touristen posieren für einen Selfie auf Mallorca | |
taz: Herr Kingreen, Gesundheitsminister [1][Jens Spahn will eine | |
Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer] anordnen. Darf er das? | |
Thorsten Kingreen: Ja, nach Paragraf 5 Absatz 2 des | |
Infektionsschutzgesetzes darf das Bundesministerium für Gesundheit solche | |
Anordnungen treffen. Hinzuzufügen ist allerdings, dass die | |
Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen bestritten wird, weil für derartige | |
Anordnungen die Länder die Verwaltungskompetenz haben. | |
Sie halten die Testpflicht aber für verhältnismäßig? | |
Ja. Das ist zwar ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. So ein | |
Abstrich ist ja nicht angenehm. Aber er ist durch das Ziel, Infektionen zu | |
verhindern, gerechtfertigt. Man kann zwar im Moment noch nicht ganz genau | |
sagen, ob die Besorgnis erregenden Veränderungen des Infektionsgeschehens | |
in den letzten Tagen maßgeblich auf Reisende zurückzuführen sind. Es gibt | |
Hinweise, dass das nicht der Fall ist. Aber auf jeden Fall ist das eine | |
vertretbare Maßnahme. | |
Laut Robert-Koch-Institut hat sich aktuell tatsächlich nur ein kleiner Teil | |
der Neuinfizierten im Ausland ansteckt. Wenn es dabei bleibt: Wäre die | |
Testpflicht dann trotzdem noch haltbar? | |
Das hängt davon ab, was man generell von einer Testpflicht hält. Die | |
Rechtsprechung hält verfassungsrechtlich sogar eine generelle Impfpflicht | |
für zulässig – also einen wesentlich intensiveren Eingriff in die | |
körperliche Unversehrtheit. Meines Erachtens könnte man daher sogar jeden | |
dazu verpflichten, sich testen zu lassen. Testen, testen, testen ist das | |
Entscheidende, um schwerwiegende Freiheitseingriffe durch einen | |
Total-Lockdown zu verhindern. Eine flächendeckende Testpflicht ist aber | |
derzeit einfach nicht praktikabel, zumal es ja nicht ausreicht, die | |
Menschen nur einmal zu testen. | |
Testen lassen muss sich in Zukunft wohl nur, wer aus einem offiziellen | |
Risikogebiet kommt. Das ist aber ein relativ grobes Kriterium: Wer eine | |
Woche lang allein in seinem Ferienhaus in Luxemburg saß, muss sich testen | |
lassen. Wer eine Woche am Ballermann gefeiert hat, muss sich nicht testen | |
lassen. Ist das nicht problematisch? | |
Ich halte diese Unterscheidung zwischen Risiko- und Nichtrisikogebieten | |
zwar für fragwürdig und bin auch nicht sicher, ob man das tatsächlich | |
praktisch durchhalten kann. Allerdings wird es jeden Flughafen überfordern, | |
allen ankommenden Reisenden einer obligatorischen Testung zu unterwerfen. | |
Ohnehin können auch innerdeutsche Reisen eine Gefahr sein; es ist | |
vermutlich gefährlicher, sich eine Woche an einen Ostseestrand zu legen als | |
sich allein in einem Ferienhaus in Luxemburg aufzuhalten. Dem | |
Bundesministerium für Gesundheit bleibt also gar nichts anderes übrig als | |
zu differenzieren; es ist ja gut, dass jetzt überhaupt einmal damit | |
angefangen wird. Ganz überraschend kam die Reisewelle ja nicht. | |
Für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland gilt bisher eigentlich eine | |
Quarantänepflicht, die allerdings kaum kontrolliert wird. Welches Mittel | |
halten sie für milder: Quarantäne oder Test? | |
Die Betroffenen mögen das vielleicht je nach individueller Lebenslage | |
unterschiedlich beurteilen. Mancher geht vielleicht lieber zwei Wochen in | |
Quarantäne als sich testen zu lassen und das womöglich noch bezahlen zu | |
müssen. Selbst wenn aber die Quarantäne ein milderes Mittel wäre, müsste | |
sie gleich geeignet sein. Das ist zweifelhaft, denn die Quarantäne lässt | |
sich, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand überwachen; nach meinem | |
Eindruck ist das in der Vergangenheit daher auch nur unzureichend | |
geschehen. Daher halte ich den Test für das mildere Mittel. | |
Und wer sollte aus Ihrer Sicht für die Tests bezahlen? | |
Im Infektionsschutzgesetz steht nichts darüber, dass man den Menschen, die | |
getestet werden dürfen, die Kosten auferlegen darf. Ich fände es sinnvoll: | |
Wer in Urlaub fahren kann, darf nicht zwingend erwarten, dass er sich auf | |
Kosten auch von Steuerzahlern testen lassen darf, die sich gerade gar | |
keinen Urlaub leisten können. Aber ohne Rechtsgrundlage geht das nicht. | |
Daher ist es vernünftig, dass Herr Spahn im Moment sagt, dass die Tests | |
zwar verpflichtend, aber kostenfrei erfolgen sollen. | |
Der Bundestag müsste also beschließen, dass die Getesteten selber zahlen? | |
Ja, denn die Auferlegung einer Zahlungspflicht wäre ein eigenständiger | |
Grundrechtseingriff, der gesetzlicher Regelung bedarf. | |
28 Jul 2020 | |
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## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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