| # taz.de -- Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: Keine Fake News bei Google-Tr… | |
| > Die Suchmaschine muss Falschinformationen aus ihrer Ergebnisliste | |
| > entfernen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. | |
| Bild: Null Ergebnisse für Fake News bei Google, so will es der Europäische Ge… | |
| Freiburg taz | Google muss Texte mit nachweisbar falschen Informationen auf | |
| Antrag der Betroffenen aus seiner Trefferliste entfernen. Das entschied der | |
| Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Grundsatzurteils [1][zum | |
| „Recht auf Vergessenwerden“]. | |
| Ursprünglich hatte der EuGH das Recht auf Vergessenwerden in einem Urteil | |
| von 2014 selbst entwickelt. Danach kann jeder von Google und anderen | |
| Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass bestimmte Texte nicht mehr in der | |
| Trefferliste zum eigenen Namen auftauchen. Google muss dem folgen, wenn | |
| keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Politiker können also nicht | |
| von Google verlangen, dass Berichte über ihre Skandale nicht mehr gefunden | |
| werden. | |
| Inzwischen hat der EU-Gesetzgeber das Recht auf Vergessenwerden in der | |
| [2][Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)] verankert, die seit Mai 2018 in | |
| Kraft ist. Danach sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen im | |
| Einzelfall mit den Grundrechten der anderen Beteiligten abzuwägen, etwa der | |
| Pressefreiheit der Medien und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. | |
| Auf Vorlage des [3][Karlsruher Bundesgerichtshofs] klärte der EuGH nun | |
| einige Grundsatzfragen zum Recht auf Vergessenwerden. | |
| Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar aus der | |
| Finanzdienstleisterbranche, das von einer US-Webseite als unseriös | |
| gebrandmarkt wurde. Das Ehepaar warf seinerseits der US-Webseite vor, sie | |
| berichte absichtlich falsch, um sie zu erpressen. Google lehnte 2015 den | |
| Auslistungsantrag des Ehepaars ab: Man könne nicht beurteilen, ob die | |
| US-Berichte korrekt seien. | |
| ## Persönlichkeitsrechte haben Vorrang | |
| Der EuGH entschied nun, dass bei unrichtigen Informationen das | |
| Persönlichkeitsrecht der Betroffenen immer Vorrang hat und die Meinungs- | |
| und Informationsfreiheit zurückstehen müssen. Dies gelte auch, wenn nur ein | |
| Teil der Informationen falsch ist, diese Informationen aber für den | |
| Gesamtartikel „nicht unwesentlich“ sind. Die Beweislast für die | |
| Unrichtigkeit der Informationen haben allerdings die Betroffenen, hier also | |
| das Ehepaar, das die Auslistung beantragte. | |
| Dabei kann von den Betroffenen nicht verlangt werden, dass sie die | |
| Unrichtigkeit der Information erst in einem Gerichtsverfahren klären | |
| lassen. Der EuGH lehnte damit einen Vorschlag des BGH ab. Es müsse genügen, | |
| wenn Google ausreichende Nachweise für die Unrichtigkeit vorgelegt werden. | |
| Ist die Unrichtigkeit offensichtlich, muss Google den entsprechenden Text | |
| auslisten, so der EuGH. Wenn die Beweise aber nicht offensichtlich sind, | |
| muss Google nicht selbst recherchieren. Dann müssen die Betroffenen doch | |
| eine gerichtliche Klärung versuchen. Sie können von Google dann aber | |
| verlangen, dass in der Trefferliste auf das laufende Gerichtsverfahren | |
| hingewiesen wird. | |
| Die Anzeige von Vorschaubildern (sogenannten Thumbnails) ist zulässig, wenn | |
| sie im Kontext der Trefferliste Informationswert haben, zum Beispiel das | |
| Thema veranschaulichen. (Az.: C-460/20) | |
| 8 Dec 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Entscheidung-zur-Privatsphaere-im-Netz/!5625191 | |
| [2] /Datenschutzgrundverordnung/!t5300503 | |
| [3] /Beschluss-fuer-das-Recht-auf-Vergessen/!5641007 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Suchmaschine | |
| Recht auf Vergessen | |
| EuGH | |
| Social Media | |
| Datenschutzgrundverordnung | |
| Internet | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Google muss Fake News entfernen | |
| Zum „Recht auf Vergessenwerden“ bei Falschinformationen hat der | |
| Bundesgerichtshof entschieden und die Rechtsprechung des EuGH bestätigt. | |
| Urteil zu Recht auf Vergessen: Eine gelungene Balance | |
| Der BGH hat mit Augenmaß über das Recht auf Vergessen geurteilt. Das | |
| Informationsrecht gilt, Politiker können aber nicht einfach ihre Skandale | |
| tilgen. | |
| Zwei Jahre DSGVO: Irland soll Daten besser schützen | |
| Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist zwei Jahre in Kraft. Deutschland ist | |
| vorbildlich, Irland und Luxemburg sind laut Kommission Sorgenkinder. | |
| Erinnerung und Vergessen im Netz: Ausgrabungen im digitalen Raum | |
| Unmengen an Daten werden produziert, gespeichert – und vergessen. Wird das | |
| alles archiviert? Ein Blick auf künftige Archäologie. |