# taz.de -- Urteil nach Morden im Oberlinhaus: 15 Jahre Haft für Ines R. | |
> Im April ermordete eine Pflegekraft vier Menschen mit Behinderung in | |
> einer Wohneinrichtung in Potsdam. Nun wurde sie verurteilt. | |
Bild: Die Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Potsdam | |
POTSDAM taz | 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen | |
Klinik für die langjährige Pflegerin Ines R. Das urteilte das Landgericht | |
Potsdam nun im Mordprozess um die Tötung von vier Menschen mit Behinderung | |
Ende April dieses Jahres. Eine 43-jährige Bewohnerin der Einrichtung | |
überlebte die Gewalttat mit schweren Verletzungen. Die Angeklagte sei des | |
vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung | |
von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist | |
noch nicht rechtskräftig. | |
Dass die Pflegerin Ines R. die Täterin ist, war von Beginn an unstrittig. | |
Sie gestand die Gewalttat am [1][Abend ihrem Ehemann] und wurde | |
festgenommen. Aufgrund ihrer psychischen Vorerkrankungen ging das Gericht | |
schon vor Prozessbeginn von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit | |
aus. Die 52-jährige Pflegekraft sprach am ersten Prozesstag unter anderem | |
von mehreren Schicksalsschlägen und langjährigen Depressionen. | |
Immer wieder wurden vor Gericht auch die [2][Arbeitsbedingungen in der | |
Pflege und im Oberlinhaus] im Konkreten thematisiert. Mehrere Pflegekräfte | |
sprachen von Überforderung. Eine Begründung für Mord könne das aber niemals | |
sein, sagte auch die Staatsanwältin Maria Stiller in [3][ihrem Plädoyer am | |
vergangenen Freitag]. | |
Sie hatte unter anderem für die einzelnen Straftaten Haftstrafen von | |
jeweils acht bis zwölf Jahren gefordert, die zu einer Gesamtfreiheitsstrafe | |
von 15 Jahren zusammengefasst werden sollten. Das Gericht folgt der | |
Forderung mit seinem Urteilsspruch. Auch der Verteidiger Henry Timm | |
beantragte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie. Er | |
plädierte aber aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für schuldunfähig. | |
Die [4][psychiatrische Gutachterin] Cornelia Mikolaiczyk hatte am | |
Donnerstag vergangener Woche über die Persönlichkeitsstörung der | |
Angeklagten vor Gericht Auskunft gegeben. Dabei waren besonders die | |
Schilderungen der Gewaltfantasien, die sie auch gegen Bewohner*innen | |
hegte, erschreckend. Bei der Angeklagten läge außerdem ein langjähriger | |
Medikamenten- und Alkoholmissbrauch vor. Aufgrund erhöhter Suizidgefahr | |
empfahl auch die Gutachterin eine Unterbringung im Maßregelvollzug. | |
Das Oberlinhaus gab nach dem Urteilsspruch eine Presseerklärung heraus. | |
Darin heißt es, dass „die Tat und das grenzenlose Leid, das damit über die | |
Opfer und ihre Angehörigen gebracht wurde, unermesslich“ bleibe. „Kein | |
Urteil kann das Verbrechen und den Verlust auch nur ansatzweise abbilden.“ | |
Sie wünschten sich, dass die Angehörigen der getöteten Bewohner*innen | |
und alle Beteiligten durch den Urteilsspruch jetzt Ruhe fänden, das | |
Verbrechen zu verarbeiten. „Die Trauer wird uns alle noch sehr lange | |
begleiten, die Erinnerung an die Opfer wird das Oberlinhaus auf immer | |
bewahren.“ | |
22 Dec 2021 | |
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## AUTOREN | |
Linda Gerner | |
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