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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: EuGH kippt zentrale Vorgaben…
> Die Richter:innen geben einer Klage Dänemarks gegen die Richtlinie
> teilweise statt. Diese sollte Arbeitnehmer:innen vor Armut schützen.
Bild: Arbeiter in Dänemark: Ihre Regierung klagte gegen das EU-Gesetz
afp/dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat an diesem
Dienstagmorgen über die Mindestlohnrichtlinie entschieden. Sie ist
größtenteils gültig und kann bestehen bleiben.
Der EuGH erklärte in seinem Urteil lediglich zwei Bestimmungen der
Richtlinie für nichtig. Dabei geht es erstens um die Kriterien, die
EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung berücksichtigen mussten –
etwa die Kaufkraft. Zweitens kippte der EuGH das Verbot einer Senkung des
gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen
Anpassungsmechanismus gibt.
[1][Dänemark] hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig sei.
Der EuGH gab Dänemark nun allerdings nur teilweise Recht. Der Ausschluss
der Zuständigkeit der EU erstrecke sich nicht auf alle Fragen, die mit
Arbeitsentgelt in Zusammenhang stünden, erklärte er.
Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor [2][Armut] schützen
sowie angemessene Mindestlöhne und Tarifverhandlungen fördern. Sie setzt
keine Mindestlöhne fest, sieht aber unter anderem Referenzwerte wie 60
Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren
sollen.
Schweden hatte die Klage Dänemarks unterstützt, [3][Deutschland] und sechs
weitere EU-Staaten sowie die EU-Kommission traten dagegen als Streithelfer
des EU-Gesetzgebers auf. Der zuständige Generalanwalt schlug in seinem
Gutachten vor, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Die Richterinnen und
Richter müssen dem aber nicht folgen.
11 Nov 2025
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