| # taz.de -- Urteil des EGMR: Russland verletzt LGBTI-Rechte | |
| > Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es | |
| > nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die | |
| > Versammlungsfreiheit. | |
| Bild: Wird oft staatlich unterbunden: LGBT-Protest in St. Petersburg 2015 | |
| Freiburg taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat | |
| Russland erneut verurteilt, weil es die Rechte von LGBTI-AktivistInnen | |
| verletzt. Das regelmäßige Verbot solcher Versammlungen verstoße gegen die | |
| Europäische Menschenrechts-Konvention. Geklagt hatten sieben AktivistInnen | |
| aus unterschiedlichen russischen Regionen. Am bekanntesten ist Nikolai | |
| Alexejew, der ab 2005 versuchte, in Moskau einen Gay-Pride-Marsch unter dem | |
| Titel „Moscow Pride“ zu veranstalten. Die KlägerInnen zählten rund fünfz… | |
| Ereignisse auf, bei denen LGBTI-Kundgebungen in Russland nicht genehmigt | |
| wurden. | |
| Die Veranstalter klagten dagegen jeweils erfolglos bei russischen | |
| Gerichten, wobei die Entscheidungen stets erst nach dem Termin der | |
| geplanten Veranstaltung ergingen. Die russische Regierung hatte mit dem | |
| Schutz von Minderjährigen und Eltern argumentiert. Die Versammlungen seien | |
| nicht verboten worden. Man habe die Veranstalter nur darauf hingewiesen, | |
| dass ihr Inhalt gegen das Gesetz verstoße. In Russland ist seit 2013 die | |
| „Werbung für Homosexualität auf öffentlichen Plätzen“ verboten. | |
| Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte sah im Vorgehen der | |
| russischen Behörden und Gerichte eine Verletzung der Versammlungsfreiheit | |
| und des wirksamen Rechtsschutzes. Der Schutz der öffentlichen Ordnung | |
| rechtfertige es nicht, Versammlungen für LGBTI-Rechte generell zu | |
| verbieten. Es liege auch eine Diskriminierung vor, so die Richter, da die | |
| Behörden so agierten, weil ihnen die Themen der geplanten Kundgebungen | |
| nicht behagten. Auf das seit 2013 geltende Gesetz ging der Gerichtshof | |
| nicht ein. | |
| Das Urteil fiel einstimmig. Auch der russische Richter Dmitri Dedov stimmte | |
| mit der Mehrheit. In einem Sondervotum bat er jedoch seine Kollegen, | |
| künftig besser zu unterscheiden. Versammlungen für die Rechte von sexuellen | |
| Minderheiten dürften nicht verboten werden. Dagegen sehe er Kundgebungen, | |
| die für einen homosexuellen Lebensstil werben, durchaus problematisch. Der | |
| EGMR hatte Russland schon 2010 wegen des Verbots von LGBTI-Kundgebungen | |
| verurteilt. | |
| In seinem neuen Urteil fasste sich der Gerichtshof deshalb sehr kurz und | |
| nahm im wesentlichen auf das frühere Urteil Bezug. Er ermahnte Russland, | |
| Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte auch umzusetzen. Die sieben | |
| Kläger im konkreten Fall erhielten keinen Schadensersatz. Die Verurteilung | |
| Russlands sei als Genugtuung ausreichend. | |
| 27 Nov 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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